SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2359 18. Wahlperiode 2014-10-20 Kleine Anfrage der Abgeordneten Anita Klahn (FDP) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Schule und Berufsbildung Verwendung der nicht verausgabten Mittel bei den deutschen Ersatzschulen 1. Wofür wurden konkret und im Einzelnen die im Jahr 2013 nicht verausgabten Mittel aus der Titelgruppe der „Zuschüsse an deutsche Privatschulen“ (0710 MG 07) von der Landesregierung verwendet, die nicht an die Ersatzschulen ge- flossen sind? Wie hoch waren die nicht verausgabten Mittel (bitte insgesamt darstellen sowie entsprechend der Untertitel zu den privaten allgemeinbilden- den Schulen, privaten berufsbildenden Schulen sowie Waldorfschulen)? Antwort: Die nicht verausgabten Mittel in Höhe von insgesamt 5.398,6 T€ haben zu dem ins- gesamt positiven Haushaltsabschluss des Landes beitragen. Titelbezogen teilte sich diese Minderausgabe wie folgt auf: Zuschüsse an private allgemeinbildende Schulen ohne Waldorfschulen 684 02 4.100,3 T€ Zuschüsse an private berufsbildende Schulen 684 03 865,1 T€ Zuschüsse an Waldorfschulen 684 09 433,2 T€ Drucksache 18/2359 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. Wofür wurden und werden konkret und im Einzelnen die im Jahr 2014 nicht verausgabten Mittel aus der Titelgruppe der „Zuschüsse an deutsche Privat- schulen“ (0710 MG 07) von der Landesregierung verwendet, die nicht an die Ersatzschulen geflossen sind? Wie hoch sind die nicht verausgabten Mittel (bitte insgesamt darstellen sowie entsprechend der Untertitel zu den privaten allgemeinbildenden Schulen, privaten berufsbildenden Schulen sowie Waldorf- schulen)? Antwort: Die nicht verausgabten bzw. nicht zu verausgabenden Mittel betragen voraussichtlich insgesamt rd. 6.190,0 T€. Titelbezogen teilt sich diese voraussichtliche Minderausgabe wie folgt auf: Zuschüsse an private allgemeinbildende Schulen ohne Waldorfschulen 684 02 rd. 4.060,0 T€ Zuschüsse an private berufsbildende Schulen 684 03 rd. 590,0 T€ Zuschüsse an Waldorfschulen 684 09 rd. 1.540,0 T€ Von dem Titel 0710 - 684 02 (MG 07) ist in Abänderung des Solls ein Betrag von 2.100,0 T€ zur Finanzierung der Vereinbarung zwischen Land und Kommunalen Landesverbänden über den Ausgleich finanzieller Mehrbelastungen bei den Kommu- nen auf der Grundlage des „Letters of Intent“ vom 9. Dezember 2013 eingesetzt wor- den. Die Deckung weiterer Maßnahmen aus den voraussichtlichen Minderausgaben ist nicht zu erwarten. 3. Wie erklärt die Landesregierung, die seit 2013 bestehenden erheblichen Ist- und Soll-Abweichungen in dieser Maßnahmengruppe? Antwort: Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass die Ersatzschulfinanzierung kein stati- Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/2359 3 sches System ist. Sie unterliegt vielmehr diversen Faktoren, die jeweils für sich jähr- lich dynamisch sind (insbesondere: Entwicklung der Schülerkostensätze; Entwick- lung der Schülerzahlen an den Schulen in privater Trägerschaft; Abrechnung der zu- nächst vorläufigen Bezuschussung der jeweiligen Schule zeitlich im Folgejahr des Bewilligungszeitraumes). Für die Differenz zwischen Soll und Ist des Haushaltes 2013 ist zunächst wesentlich, dass die von den Schulen in privater Trägerschaft zum Zeitpunkt der Haushaltsauf- stellung für das Kalenderjahr 2013 prognostizierten Schülerzahlen signifikant höher gewesen sind als die Zahl der in diesem Jahr dann tatsächlich an den Schulen be- findlichen Schülerinnen und Schüler. Aufbauend auf diese Schülerzahlenprognose hat das Bildungsministerium sodann eine gebotene Vorsorge getroffen, um über- planmäßige Ausgaben ausschließen zu können. Diese beinhaltete zum einen eine Erhöhung der Ansätze für den Fall eines Schüleraufwuchses über die Prognose der Schulen hinaus, und zwar ganz überwiegend den Ansatz für den Titel 684 02 (Zu- schüsse an private allgemeinbildende Schulen ohne Waldorfschulen) betreffend, da sich - anders als bei den Waldorfschulen - ein erheblicher Anteil der dort erfassten Schulen noch im Aufwachsen befindet. Ferner ist eine Vorsorge getroffen worden, um Nachzahlungen an die Schulträger aufgrund der erst in 2013 erfolgenden endgül- tigen Zuschussabrechnungen für das Jahr 2012 sicher zu gewährleisten. Gleiches gilt für die voraussichtliche „Soll-Ist-Differenz“ für den Haushalt 2014. Hier ist allerdings zusätzlich zu beachten, dass zum 1. Januar 2014 eine umfassende Neuordnung der Ersatzschulfinanzierung mit zum Teil stark abweichenden Schüler- kostensätzen in Kraft getreten ist. Seit dem 1. Januar 2014 bilden die Schülerkos- tensätze für alle Schulen in privater Trägerschaft auf einheitlicher Berechnungs- grundlage die jeweils aktuellen Verhältnisse an den entsprechenden öffentlichen Schulen ab. Die zuvor auf das Jahr 2001 festgeschriebenen Schülerkostensätze hat- ten sich zum Teil weit von den aktuellen Verhältnissen an den öffentlichen Schulen entfernt. Bei der sich voraussichtlich ergebenden Minderausgabe in Höhe von rund 6.190,0 T€ geht ein erheblicher Anteil auf den Umstand zurück, dass die von den Schulen zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung prognostizierten Schülerzahlen tat- sächlich nicht erreicht werden. Damit wird auch die zusätzlich getroffene Vorsorge für einen eventuell darüber hinausgehenden Schülerzuwachs nicht benötigt. Ferner ergibt sich die Minderausgabe titelübergreifend (684 02 und 684 09) daraus, dass die allgemeinbildenden Schulen in privater Trägerschaft von den zum 1. Januar 2014 Drucksache 18/2359 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 erstmals eingeführten Zuschlägen für die inklusive Beschulung von Kindern und Ju- gendlichen mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf (I-Zuschlag) bisher erst zurückhaltend Gebrauch gemacht haben. Eine Vielzahl der privaten Schulen arbeitet jedoch daran, die Voraussetzungen für die inklusive Beschulung zu schaffen. Daher ist zu erwarten, dass im Jahr 2015 eine Bezuschussung mit dem I-Zuschlag für deut- lich mehr Schülerinnen und Schüler erfolgen wird. 4. Wie ist es sachlich begründet, wenn die Landesregierung, speziell das damali- ge Ministerium für Bildung und Wissenschaft, 2,1 Mio. Euro im Jahr 2014 aus dem Titel „Zuschüsse an private allgemeinbildende Schulen (ausgenommen Waldorfschulen)“ als Ausgleichsmittel an die Kommunen entsprechend des „Letters of Intent vom 9. Dezember 2013“ verwendet? Ist der Ersatzschulbe- reich fachlich Gegenstand des „Letters of Intents“? Antwort: Durch den Haushaltsplan werden Ansprüche oder Verbindlichkeiten weder begrün- det noch aufgehoben (§ 3 Abs. 2 LHO). § 19 Abs. 8 Haushaltsgesetz 2014 sieht für die haushaltstechnische Umsetzung der in Antwort zu 2. genannten Vereinbarung keine besonderen Titel vor. Dass die Finanzierung aus Titeln erfolgt, die ausreichen- de Minderausgaben aufweisen, erscheint sachgerecht. Daher wurden u.a. 2.100,0 T€ aus dem Titel 0710 - 684 02 (MG 07) zur Finanzierung der Vereinbarung einge- setzt. Die Landesregierung hat für die Ressorts entsprechend ihrer Leistungsfähig- keit einen Finanzierungsschlüssel festgelegt (s.a. Umdruck 18/3036). Danach entfie- len auf das damalige MBW 2.717,9 T€, deren Erbringung mit Umdruck 18/3195 am 25. August 2014 dem Finanzausschuss mitgeteilt und von diesem am 4. September 2014 zur Kenntnis genommen worden ist. Die Vorschriften über die Ersatzschulfinanzierung sind nicht Gegenstand des „Letters of Intent“ vom 9. Dezember 2013.