SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2360 18. Wahlperiode 22.10.2014 Kleine Anfrage der Abgeordneten Anita Klahn (FDP) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung Entwicklung kleiner Geburtskliniken sowie der geburtshiflichen Versorgung in Schleswig-Holstein 1. Hat die Landesregierung Kenntnis über Pläne die Geburtsklinik am Krankenhaus Niebüll zu schließen? Antwort: Derzeit (Stand 16.10.2014) liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse über eine mögliche Schließung der geburtshilflichen Abteilung in Niebüll vor. Der Kreis Nordfriesland hat als Krankenhausträger eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die die Situation der drei Krankenhausstandorte auf dem Festland (Husum, Niebüll , Tönning) insgesamt analysieren soll. Der Landesregierung liegen noch keine Informationen zu den Ergebnissen dieser Arbeitsgruppe vor, auch nicht zu der Frage der Geburtshilfen an den Standorten in Husum und Niebüll. 2. Hat die Landesregierung Kenntnis über Pläne die Geburtsklinik am Krankenhaus Ratzeburg zu schließen? 3. Hat die Landesregierung Kenntnis über Pläne die Geburtsklinik in der Inselklinik Föhr-Amrum zu schließen? 4. Hat die Landesregierung Kenntnis über Schließungspläne bei anderen Geburtskliniken , Perinatalzentren oder Kliniken mit perinatalem Schwerpunkt? Antwort zu den Fragen 2 bis 4: Drucksache 18/2360 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Derzeit (Stand 16.10.2014) liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse über mögliche Schließungen geburtshilflicher Abteilungen vor. 5. Liegen bereits Zahlen zu den im Jahr 2013 geborenen Kindern in SchleswigHolstein vor? Antwort: Die Zahl der in Schleswig-Holstein geborenen Kinder wird vom Statistikamt Nord erhoben. Die Zahl der Geburten nach Kreisen kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. In dieser Zahl sind auch die Kinder enthalten mit Wohnsitz der Mutter in Schleswig-Holstein, die in Kliniken anderer Bundesländer (z. B. Hamburg) oder außerklinisch (Geburtshaus, Hausgeburt, Praxisgeburt) geboren worden sind. Kreis Geborene Flensburg 764 Kiel 2.255 Lübeck 1.766 Neumünster 636 Dithmarschen 948 Hzgt. Lauenburg 1.475 Nordfriesland 1.119 Ostholstein 1.200 Pinneberg 2.453 Plön 818 Rendsburg-Eckernf. 1.966 Schleswig-Flensburg 1.483 Segeberg 2.099 Steinburg 943 Stormarn 1.897 Schleswig-Holstein 21.822 Quelle: Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein Wenn ja, bitte nach Krankenhäusern geordnet angeben? Wenn nein, wann ist mit den Zahlen zu rechnen? Antwort: Die Zahl der in schleswig-holsteinischen Krankenhäusern geborenen Kinder enthält auch die Kinder, deren Mütter in einem anderen Bundesland wohnen. Die Zahl der Krankenhausgeburten für das Jahr 2013 wurde bereits in der Landtagsdrucksache 18/2027 in Tabelle 6 auf Seite 15 dargestellt: Auszug aus der Landtagsdrucksache 18/2027: 2 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/2360 Tab. 6: Entwicklung der Zahl der Krankenhausgeburten zwischen 2008 und 2013 Quelle: MSGWG 6. Wie ist die Zeitschiene für die Expertenkommission (Expertengespräche) zur Geburtshilfe ? Mit welchen Experten plant die Landesregierung zu sprechen und wann ist mit Ergebnissen zu rechnen? Antwort: Die Landesregierung hat sechs Expertinnen und Experten angeschrieben und eine schriftliche Stellungnahme bis Ende November diesen Jahres erbeten. Die Expertinnen und Experten wurden gebeten, bei ihrer Stellungnahme die Fragen zu berücksichtigen, die in der Landtagsdrucksache 18/2128 (neu) angeführt worden sind. Folgende Expertinnen und Experten wurden angeschrieben: Berufsverband für Frauenärzte Frau Doris Scharrel Deutscher Hebammenverband e.V. Frau Martina Klenk Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands Frau Tabea Dietrich Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe Herrn Prof. Dr. Thomas Dimpfl Universitätsklinikum Schleswig-Holstein Herrn Prof. Dr. Achim Rody Klinik Preetz 3 Drucksache 18/2360 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Herrn Dr. Achim Niesel 7. Wie ist die Rufbereitschaft der Hebammen auf Sylt und im nördlichen Ostholstein geregelt? Gibt es eine Rufbereitschaftspauschale und wie ist diese ausgestaltet (bitte sowohl für Nordfriesland als auch Ostholstein darstellen)? Antwort: In Deutschland sind Hebammen nicht Teil des Rettungsdienstes, es gibt daher keine gesetzliche Grundlage für eine Rufbereitschaft. Trotzdem ist die Landesregierung aktuell in Gesprächen mit den Verantwortlichen vor Ort, um einzelfallbezogene Regelungen zu geburtsbegleitenden Diensten und Rufbereitschaften zu etablieren bzw. zu sichern. Im Kreis Ostholstein haben die im Nordkreis tätigen Hebammen am 1. Juli diesen Jahres in einem Gespräch mit dem Gesundheitsministerium allerdings erklärt, dass sie für ein Rufbereitschaftsmodell nicht zur Verfügung stünden. Dies erfolgte unabhängig davon, ob die rechtlichen und finanziellen Fragen eines solchen Modells geklärt werden könnten. 4