SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/237 18. Wahlperiode 2012-10-17 Kleine Anfrage des Abgeordneten Jens-Christian Magnussen (CDU) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Einspeisemanagement Vorbemerkung der Landesregierung Das Einspeisemanagement nach § 11 EEG wird ebenso wie der Vergütungsan- spruch zwischen den Betreibern von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneu- erbaren Energien und den zur Aufnahme der elektrischen Energie verpflichteten Netzbetreibern zivilrechtlich geregelt und unterliegt derzeit keiner behördlichen Ge- nehmigung oder Überwachung. 1. In welchen Regionen Schleswig-Holsteins werden Abschaltungen nach dem Einspeisemanagement (EISMAN) des erneuerbaren Energiengesetzes (EEG) durchgeführt? Abschaltungen nach dem Einspeisemanagement können in allen Regionen mit potenziellen Leitungsengpässen vorgenommen werden. Dazu gehören ak- tuell die Netzbereiche Nordfriesland, Dithmarschen, Schleswig-Flensburg und Ostholstein. 2. Welche Regionen und Standorte sind dabei vom EISMAN besonders betrof- fen? Besonders betroffen sind die Regionen mit einem hohen Bestand und Zubau von Windenergieanlagen. Dazu gehören insbesondere Nordfriesland und Drucksache 18/237 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Dithmarschen. 3. Welche Einspeiseleistungen werden in den jeweiligen Standorten bzw. an den Netzknoten jeweils abgeschaltet? Die Abregelung von Anlagen erfolgt abgestimmt auf den jeweiligen Engpass und den vorherrschenden Einspeiseleistungen in verschiedenen prozentualen Stufen. Durch Neuregelung in § 61 Absatz 1b EEG ist die Bundesnetzagentur aufge- fordert, nähere Regelungen zur Abschaltreihenfolge und zu den Entschei- dungskriterien aufzustellen. Bis dahin liegt die jeweilige Entscheidung in der fachlichen Verantwortung der Netzbetreiber. Diese veröffentlichen ihre Maß- nahmen auf ihren Internetseiten. Eine Auswertung dieser Veröffentlichungen wurde von der Landesregierung im Rahmen einer gutachterlichen Untersuchung in Auftrag gegeben. 4. Welche erneuerbaren Energieträger sind von Abschaltungen nach EISMAN in Schleswig-Holstein betroffen? Von den Maßnahmen zur Abregelung sind alle erneuerbaren Energieträger in Schleswig-Holstein betroffen. 5. Welche Ausbaukapazitäten hält die Landesregierung im Übertragungsnetz und im Verteilnetz in Schleswig-Holstein für erforderlich, um Abschaltungen nach EISMAN zu vermeiden? Um Abschaltungen nach EISMAN zu vermeiden, hält die Landesregierung grundsätzlich die im Netzentwicklungsplan dargestellten Leitungen für erfor- derlich. Bezüglich der Leitung Kiel-Göhl oder Göhl-Lübeck sieht sie noch Prüfbedarf. Darüber hinaus bedarf es auch eines Netzausbaus auf der Verteilnetzebene. Der konkrete Ausbaubedarf ist abhängig vom Ausbau der Erneuerbaren Ener- gien in den lokalen Netzen. Zu beachten ist dabei das NOVA-Prinzip: Optimie- rung vor Verstärkung, vor Netzausbau.