SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2374 18. Wahlperiode 27.10.2014 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfgang Dudda (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung Maßregelvollzug Schleswig-Holstein Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Plätze für den Maßregelvollzug stehen in Schleswig-Holstein in welchen Einrichtungen planmäßig zur Verfügung? Wie viele Patienten können maximal aufgenommen werden? Antwort: Aktuell stehen für den Maßregelvollzug in Schleswig-Holstein in der Forensik Neustadt 240 Plätze und in der Forensik Schleswig 84 Plätze zur Verfügung. Für die Belegung im Maßregelvollzug gibt es keine rechtlichen Beschränkungen. Gegen eine vermehrte gerichtlicherseits veranlasste Einweisung hat die Einrichtung keine rechtliche Handhabe. Sie ist unabhängig von der Belegungssituation zur Aufnahme verpflichtet. Sie kann allenfalls bei der Strafvollstreckungsbehörde anregen, Vollstreckungsunterbrechungen oder Vollstreckungsaufschub zu erwägen . 2. Wie hat sich die Anzahl a) der Plätze im Maßregelvollzug, b) der Patienten im Maßregelvollzug im Jahresdurchschnitt und c) die Anzahl der gerichtlichen Anordnungen zur Unterbringung im Maßregelvoll- zug seit 2008 je Einrichtung und Jahr entwickelt? Soweit nach Gründen der Anordnung (z.B. spezielle Erkrankungen, unterschiedliche Rechtsgrundlagen) Drucksache 18/2374 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode oder sonstigen Kriterien unterschieden werden kann, wird darum gebeten, die Antwort zusätzlich hiernach aufzuschlüsseln. Antwort zu 2 a): Anzahl der Plätze im Maßregelvollzug Schleswig-Holstein 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Schleswig 64 64 64 64 64 84 84 Neustadt 240 240 240 240 240 240 240 Insgesamt 303 304 304 304 304 324 324 Antwort zu 2 b): Anzahl der Patientinnen und Patienten im Jahresdurchschnitt 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Schleswig 61,4 65,7 74,0 84,9 98,3 106,6 Neustadt 241,6 240,7 241,1 247,1 238,3 234,2 Insgesamt 303,0 306,4 315,1 332,0 336,6 340,8 Antwort zu 2 c): Gerichtl. Anordnungen zur Unterbringung im Maßregelvollzug 2008 2009 2010 2011 2012 2013 § 63 StGB 4 0 1 1 0 1 § 64 StGB 30 36 41 52 62 57 § 126 a StPO 4 2 7 5 1 9 Schleswig § 65 StVollzG 29 27 7 0 0 0 Nr. 57 UVollzO 6 4 1 0 0 0 § 453 c StPO 0 1 0 0 0 1 Sonstige 0 0 2 0 4 0 Insgesamt: 73 70 59 58 67 68 Gerichtl. Anordnungen zur Unterbringung im Maßregelvollzug 2008 2009 2010 2011 2012 2013 § 63 StGB 7 3 5 23 20 25 § 64 StGB 0 0 0 0 0 1 § 66 StGB 0 1 0 0 0 0 § 67 h StGB 0 0 2 1 5 0 Neustadt § 65 StVollzG 0 1 2 0 0 0 § 126 a StPO 17 18 21 24 26 28 § 453 c StPO 2 3 1 2 2 2 § 81 StPO 0 1 1 0 1 1 Insgesamt: 26 27 32 50 54 57 2 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/2374 3. Wie hat sich die durchschnittliche Wartezeit von der Verurteilung bis zum Antritt des Maßregelvollzugs seit 2008 entwickelt? Soweit nach Gründen der Anordnung (z.B. spezielle Erkrankungen, unterschiedliche Rechtsgrundlagen) oder sonstigen Kriterien unterschieden werden kann, wird darum gebeten, die Antwort zusätzlich hiernach aufzuschlüsseln. Antwort: In Schleswig-Holstein gibt es keine Wartezeiten. Nach Stellung eines Aufnahmeersuchens durch die Vollstreckungsbehörde (§§ 63, 64 StGB) können die Patientinnen und Patienten sofort aufgenommen werden. 4. Wie hat sich die Personalstellenstruktur in der Pflege und in der Therapie seit 2008 verändert? Bitte nach Berufsgruppen und Jahren, sowie Schleswig und Neustadt getrennt aufführen, sowohl in absoluten Zahlen, als auch im Verhältnis zu der Zahl der Patienten. Antwort: In der Tabelle ist jeweils in der linken Jahresspalte die Jahres-IST-Stellensituation in absoluten Zahlen dargestellt. In der rechten Spalte ist das Verhältnis Fachkraft zu Patient dargestellt. So bedeutet z.B. die Zahl 12,7 im Jahr 2008 in Schleswig, dass auf 1 Fachkraft im ärztlichen Dienst 12,7 Patienten kommen. 4. Ist ein Fachkräftemangel im forensischen Bereich festzustellen? Wenn ja, welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um diesen entgegen zu wirken? Antwort: Ein Fachkräftemangel im forensischen Bereich ist allenfalls im ärztlichen Bereich feststellbar. Hier wird regelmäßig in Printmedien ausgeschrieben und die Homepage der Einrichtungen sowie andere elektronische Medien bezüglich Internetausschreibungen genutzt. Zusätzlich werden die Arbeitszeiten flexibel gestaltet und die Möglichkeit von Teilzeitarbeit eröffnet, um möglichst viele Ärztinnen und Schleswig 2008 2009 2010 2011 2012 2013 IST 61,2 IST 65,7 IST 74,0 IST 84,9 IST 98,3 IST 106,6 Ärztlicher Dienst 4,8 12,7 5,5 12,0 6,1 12,2 5,4 15,7 4,2 23,4 4,3 24,8 Pflegedienst 52,3 1,2 52,9 1,2 51,2 1,4 54,7 1,6 59,1 1,7 62,7 1,7 Med.-techn. D. 8,6 7,2 8,3 7,9 7,9 9,4 7,9 10,7 11,9 8,3 14,6 7,3 Funktionsdienst 2,7 22,7 3,0 21,9 3,0 24,7 2,9 29,3 2,3 42,7 3,0 35,5 Vollkräfte insg. 68,4 0,9 69,7 0,9 68,2 1,1 70,9 1,2 77,5 1,3 84,6 1,3 Neustadt 2008 2009 2010 2011 2012 2013 IST 241,6 IST 240,7 IST 241,1 IST 247,1 IST 238,3 IST 234,2 Ärztlicher Dienst 15,1 16,0 15,0 16,1 11,7 20,7 12,6 19,6 14,7 16,2 16,0 14,6 Pflegedienst 176,6 1,4 178,3 1,3 193,1 1,2 195,1 1,3 194,8 1,2 197,6 1,2 Med.-techn. D. 15,9 15,2 18,3 13,2 19,8 12,2 23,8 10,4 23,8 10,0 26,7 8,8 Funktionsdienst 20,8 11,6 22,4 10,8 21,2 11,4 22,2 11,1 20,9 11,4 24,1 9,7 Vollkräfte insg. 228,4 1,1 233,9 1,0 245,8 1,0 253,7 1,0 254,2 0,9 264,4 0,9 3 Drucksache 18/2374 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Ärzte anzusprechen, welche zunehmend Wert auf eine ausgeglichene Work-lifeBalance legen. Teilweise ist es gelungen, qualifizierte psychologische Psychotherapeutinnen und - therapeuten überwiegend für die Arbeit für schwerst persönlichkeitsgestörten Patientinnen und Patienten zu gewinnen. Die Besetzung der übrigen Berufsgruppen gestaltete sich nicht annähernd so schwierig, so gibt es keinen Fachkräftemangel im Bereich der Pflege, im Bereich der Ergotherapie oder im Sozialbereich. Auch ist es bisher immer gelungen, die Stellen im psychologisch-therapeutischen Bereich zu besetzen. 5. Welche Kosten sind seit 2008 für die Unterbringung im Maßregelvollzug je Platz und insgesamt angefallen? Wie ist die Kostentragung mit den Betreibern der Einrichtungen allgemein ausgestaltet? Antwort: 2008 2009 2010 2011 2012 2013 belegte Plätze Neu+SL 303,0 306,4 315,1 332,0 336,6 340,8 Kosten insg. Neu+SL in T€ 23.859,6 25.279,3 25.225,1 27.025,1 29.111,6 30.877,8 Kosten je belegter Platz in T€ 78,7 82,5 80,1 81,4 86,5 90,6 Budget und Pflegesätze der beiden Kliniken werden entsprechend dem Krankenhausfinanzierungsrecht kalkuliert und nach Prüfung der wirtschaftlichen Angemessenheit vom Gesundheitsministerium festgesetzt. Im Folgejahr erfolgt eine Verwendungsnachweisprüfung. 6. Wie viele Unterbringungsräume für 1, 2, 3 oder mehr Patienten gibt es in den Ein- richtungen jeweils? Antwort: In der Forensik Neustadt stehen z.Zt. 95 1-Bettzimmer, 49 2-Bettzimmer, 9 3-Bettzimmer und 3 4-Bettzimmer zur Unterbringung der Patienten zur Verfügung . In der Forensik Schleswig sind es zur Zeit 35 1–Bettzimmer, 27 2- Bettzimmer und 3 x 3-Bettzimmer. 7. Wie begründet die Landesregierung die in unterschiedliche Behandlung von Pati- enten des Maßregelvollzugs und solchen der Strafhaft hinsichtlich des Anspruchs auf eine Einzelunterbringung? Antwort: Es gibt im Maßregelvollzug hinsichtlich der Raumgrößen und der Patientenunterbringung keine gesetzlich normierten Vorgaben. Es wird jedoch immer in den Fällen , in denen es therapeutisch angezeigt ist, eine Einzelunterbringung angestrebt. 8. Welche baulichen Maßnahmen mit welchem finanziellen Aufwand sind seit 2008 im Bereich des Maßregelvollzugs erfolgt und welche Planungen bestehen noch? 4 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/2374 Handelt es sich hierbei nach Fertigstellung um Liegenschaften des Landes oder anderer öffentlich-rechtlicher Körperschaften? Antwort: Forensik Schleswig: Im August 2010 wurde ein Ersatzneubau für Haus 10 für 20 Plätze (Frauen) in Betrieb genommen. Die Kosten beliefen sich auf 5,8 Mio. €. Mitte 2014 wurde mit der Aufstockung des Hauses 10 um eine Etage zur Aufnahme einer weiteren Station mit 20 Plätzen (gemischte Nutzung) begonnen. Die voraussichtlichen Kosten werden rund 3,35 Mio. € betragen. Forensik Neustadt: Im April 2008 wurde der Neubau des Hauses 8 mit 40 Plätzen für den besonders gesicherten Bereich in Betrieb genommen. Die Kosten beliefen sich auf 9,064 Mio. €. Im Juni 2010 wurde der Neubau des Hauses 12 mit 60 Plätzen für den weniger gesicherten/offenen Bereich in Betrieb genommen. Die Kosten beliefen sich auf 5,85 Mio. €. Im April 2012 konnte der Umbau des Hauses 6 für 20 Plätze des besonders gesicherten Bereichs abgeschlossen werde. Die Kosten beliefen sich auf 2,5 Mio. €. Mit der Sanierung und dem Umbau des Hauses 18 zum gesicherten Bereich für 40 Plätze wurde Anfang 2012 begonnen; die Maßnahme wird in 4 Bauabschnitten durchgeführt und voraussichtlich Mitte 2016 beendet sein. Die Kosten werden sich voraussichtlich auf rd. 4,8 Mio. € belaufen. Mit dem Umbau des Hauses 7 zum besonders gesicherten Bereich für 40 Plätze wurde im August 2013 begonnen; die Maßnahme wird in 2 Bauabschnitten durchgeführt und voraussichtlich Mitte 2015 beendet sein. Die Kosten werden sich voraussichtlich auf rd. 3,95 Mio. € belaufen. Nach Beendigung der Umbaumaßnahmen von Haus 18 sollen zum Abschluss des Investitionsprogramms in Neustadt aus laufenden Investitionsmitteln (ca. 2 Mio. €) noch Sanierungsarbeiten an Haus 19 vorgenommen werden. Die Liegenschaften befinden sich alle im Eigentum des beliehenen Unternehmens , jedoch sind zur Sicherung der bewilligten Fördermittel im Grundbuch der jeweiligen Liegenschaft die Eintragung einer Dienstbarkeit sowie einer Buchgrundschuld in entsprechender Höhe zugunsten des Landes Schleswig-Holstein vorgenommen worden. 5