SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ 2377 18. Wahlperiode 2014-10-27 Kleine Anfrage der Abgeordneten Astrid Damerow (CDU) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Aktualisierte Prognose zu den zu erwartenden Flüchtlingszahlen Vorbemerkung Die Zeitschrift „Stern“ hat am 08.10.2014 berichtet, dass das Bundesamt für Migrati- on und Flüchtlinge seine Prognose zu den Flüchtlingszahlen deutlich nach oben kor- rigiert hat. 1. Welche Auswirkungen für Schleswig-Holstein erwartet die Landesregierung aufgrund der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge prognostizierten Flüchtlingszahlen im Vergleich zu der bisherigen Prognose der Landesregie- rung? Antwort: Die Landesregierung hat den Kreisen und kreisfreien Städten auf der Grund- lage einer Information des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 20.8.2014 mit Schreiben vom 21.8.2014 mitgeteilt, dass in Schleswig-Holstein in diesem Jahr mit einem Zugang von bis zu 6.500 Asylerstantragstellern ge- rechnet werden muss. Knapp vier Wochen später hat das Bundesamt seine Drucksache 18/ 2377 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Prognose nochmals erhöht. Auf der Basis dieser Information ergibt sich für Schleswig-Holstein in diesem Jahr ein Zugang von bis zu 6.700 Erstantrag- stellern. Die Kreise und kreisfreien Städte wurden darüber mit Rundschreiben vom 19.9.2014 informiert. Da diese beiden Prognosen nur geringfügig vonein- ander abweichen, ergeben sich aus der Erhöhung der Prognose für Schles- wig-Holstein keine grundsätzlichen Auswirkungen. Gleichwohl bleibt die Un- terbringungssituation in den Kommunen aufgrund des unverändert hohen Zu- gangs an Asylsuchenden weiterhin äußerst angespannt. 2. Wie würde sich die korrigierte Prognose auf den Bedarf an Plätzen in Erstauf- nahmeeinrichtungen des Landes sowie auf die Verweildauer in der Erstauf- nahme auswirken? Antwort: Die korrigierte Prognose des Bundesamtes bedeutet für Schleswig-Holstein im gesamten Jahr 2014 bis zu 200 zusätzliche Asylsuchende. Der Bedarf an Un- terbringungsplätzen sowie die Verweildauer in der Erstaufnahmeeinrichtung Neumünster werden infolgedessen nur geringfügig verändert. 3. Wie würde sich die korrigierte Prognose auf den Bedarf an Unterbringungs- plätzen in den einzelnen Kommunen auswirken? Antwort: Auf der Grundlage der Prognose des Bundesamtes müssten die Kommunen in diesem Jahr bis zu 200 zusätzliche Unterbringungsplätze bereitstellen. 4. Von welchen Mehrkosten im Vergleich zu der bisherigen Prognose geht das Land aufgrund der korrigierten Prognosen aus? Antwort: Das Land erstattet den Kommunen ihre Aufwendungen nach dem Asylbewer- berleistungsgesetz zu 70 %. Ein Leistungsempfänger verursacht derzeit etwa Kosten in Höhe von 600 € pro Monat. Davon entfallen durchschnittlich 420 € auf das Land und rd. 180 € auf die Kreise und kreisfreien Städte. Der zusätzli- Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/2377 3 che Mittelbedarf für 200 zusätzliche Asylerstantragsteller in den letzten Mona- ten des Jahres 2014 ergibt sich aus dem jeweiligen Zeitpunkt des Einsetzens der Hilfegewährung nach den Bestimmungen des Asylbewerberleistungsge- setzes nach der Verteilung dieser Personen in die Kreise und kreisfreien Städ- te. 5. Aus welchen Ländern rechnet die Landesregierung aufgrund der korrigierten Prognose mit jeweils wie vielen Flüchtlingen? Antwort: Die Prognose des Bundesamtes nennt absolute Zahlen, unterscheidet diese jedoch nicht nach Herkunftsländern.