SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2379 18. Wahlperiode 27. Oktober 2014 Kleine Anfrage des Abgeordneten Hans-Jörn Arp (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerpräsident Normenkontrollrat für beschleunigten Bürokratieabbau Vorbemerkung des Fragestellers: Die Arbeit des Nationalen Normenkontrollrats in Berlin trägt seit Jahren maßgeblich dazu bei, Bürokratie in Deutschland abzubauen. Anlässlich der Übergabe des Jahresberichtes des Nationalen Normenkontrollrates an Bundeskanzlerin Merkel in dieser Woche werden Forderungen nach Einführung eines Normenkontrollrates auch in Schleswig-Holstein laut. 1. Inwiefern ist der Landesregierung bekannt, welcher unmittelbare finanzielle und zeitliche Aufwand der schleswig-holsteinischen Wirtschaft durch die Befolgung rechtlicher Normen entsteht? Antwort: Die Landesregierung hat bislang auf die Einrichtung eines Normenkontrollrats in Schleswig-Holstein und die Einführung des Standard-KostenModells (SKM) im Rahmen der Gesetz- bzw. Vorschriftengebung verzichtet, weil Aufwand und erkennbarer Nutzen eines eigenständigen SKM bzw. einer eigenständigen Ermittlung und Darstellung des Erfüllungsaufwands in Regelungsvorhaben für Schleswig-Holstein in keinem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Auch ist durch eigene Erhebungen in Schleswig-Holstein kaum ein weiterer Erkenntnisgewinn über die Ursachen von Bürokratieaufwand zu erwarten. Dies hat die Landesregierung bereits in ihrem Bericht „Bürokratieaufwand halbieren“ (Drs. 18/1103) vom September 2013 ausführlich erläutert. Drucksache 18/2379 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Die Landesregierung steht in engem Austausch mit allen Wirtschaftsakteuren und sieht es als ihre ständige Aufgabe an, überflüssigen Bürokratieaufwand zu identifizieren und abzubauen (siehe auch Antworten auf Frage 5 und 6). Dazu zählen u. a. Doppelstrukturen und Medienbrüche. Darüber hinaus stellt die Landesregierung sicher, dass die Ziele der von ihr formulierten Rechtsnormen zum Erhalt einer lebenswerten Umwelt, der Verbesserung der sozialen Gerechtigkeit oder zum Schutz der Gesundheit der Menschen mit dem daraus resultierenden Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft austariert sind. 2. Welcher zusätzliche finanzielle und zeitliche Aufwand ist durch ihre Politik nach ihrem Kenntnisstand in der laufenden Legislaturperiode der schleswigholsteinischen Wirtschaft entstanden? Antwort: Siehe Antwort auf Frage 1. 3. Wie bewertet die Landesregierung die Einführung eines Normenkontrollrats in Schleswig-Holstein auf Basis des Standard-Kosten-Modells? Antwort: Siehe Antwort auf Frage 1. 4. Gibt es Alternativen zu einem Normenkontrollrat auf Basis des StandardKosten -Modells, in dem ggf. auch die unproduktiven Phasen in einem Verwaltungsvorgang , die IT-Kosten für die Umsetzung automatisierter Meldungen, die Vermeidungskosten wie die Gründung von Schwestergesellschaften oder unterlassene Investitionen oder Konsumausgaben erfasst werden können? Antwort: Ja. Das Standard-Kosten-Modell ist jedoch eine anerkannte Methode innerhalb der Institutionen, die sich zur Einrichtung eines Normenkontrollrates entschieden haben. 5. Hat die Landesregierung mit den schleswig-holsteinischen Wirtschaftsverbänden und Kammern bereits über Möglichkeiten des Bürokratieabbaus diskutiert und mit welchem Ergebnis? Antwort: Die Landesregierung ist in ständigem Kontakt mit den schleswigholsteinischen Wirtschaftsverbänden und Kammern. Das Thema Bürokratieabbau spielt dabei regelmäßig eine Rolle. 6. Welche Maßnahmen hat sie im Sinne des Bürokratieabbaus betrieben, wie hoch sind die daraus resultierenden Entlastungen für die Wirtschaft in Schleswig-Holstein und welche Maßnahmen plant sie im Sinne des Bürokratieabbaus noch in dieser Legislaturperiode zu betreiben? Antwort: In Drucksache 18/1103 vom September 2013 ist ausführlich beschrieben worden, welche Maßnahmen seitens der Landesregierung betrieben werden. Insbesondere im Bereich der E-Government-Lösungen konnten Drucksache 18/2379 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 3 seit September 2013 der Auf- und Ausbau von Basisdiensten bei Land und Kommunen fortgesetzt werden. Dies betrifft vor allen Dingen - die Pilotierung und der nachfolgende Ausbau einer gemeinsamen elektro- nischen Identifizierungsdienste-Infrastruktur, - den Aufbau der De-Mail-Infrastruktur sowie - das Projekt iKFZ: Konzeption und Umsetzung einer gemeinsamen Lösung für iKFZ über das Schleswig-Holstein-Gateway mit den an einer Teilnahme interessierten Kreisen und kreisfreien Städten (14 von 16). 7. Wie hat sich nach Auffassung der Landesregierung die Zusammenarbeit mit dem Nationalen Normenkontrollrat seit 2006 entwickelt und welche Entlastungen haben sich daraus, nach Jahr der Umsetzung der Maßnahme gestaffelt, ergeben? Antwort: Die Zusammenarbeit mit dem Nationalen Normenkontrollrat ist sehr konstruktiv und vertrauensvoll. Die Landesregierung beteiligt sich an einer Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft zum Thema Bürokratieabbau. Der Nationale Normenkontrollrat hat zwischen 2009 und 2011 ebenenübergreifende Projekte zum Bürokratieabbau durchgeführt. Die Landesregierung hat sich in dieser Zeit an den meisten Projekten nicht beteiligt: - Einfacher zum Elterngeld, September 2009 (ohne Schleswig-Holstein) - Einfacher zum Wohngeld, September 2009 (mit Schleswig-Holstein sowie Husum, Niebüll-Südtondern, Lübeck, Kiel) - Einfacher zum Studierenden-BAföG, März 2010 (ohne Schleswig-Holstein) - Einreiseoptimierung, September 2011 (ohne Schleswig-Holstein) Entlastungsberechnungen nach Ländern liegen hierzu vom Nationalen Normenkontrollrat nicht vor.