SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2380 18. Wahlperiode 29.10.2014 Kleine Anfrage des Abgeordneten Uli König (Piraten) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung Übergang zwischen Bachelor und Master, sowie Situation im Master Vorbemerkung des Fragestellers: Die in den letzten Jahren durch den HSP geschaffenen zusätzlichen Bachelorkapazitäten führen zeitverzögert auch zu einer steigenden Zahl an Bachelorabsolventen. Diese wiederum zeigen nach wie vor ein starkes Interesse an der Aufnahme eines Master-Studiums (85% Übergangsquote nach CHE 2013, S. 32 [1]). Die doppelten Abiturjahrgänge in zahlreichen Bundesländern führen hierbei zu weiteren Spitzen. 1. Teilt die Landesregierung die Einschätzung des Zentrums für Hochschulentwick- lung (CHE), dass „[bei einer] einer Übertrittsquote von 85 Prozent sogar bis zu 36.000 Bachelor-Absolventen auf ein angestrebtes Master-Studium verzichten [müssten].“? [2] Antwort: Die Landesregierung teilt die Einschätzung nicht. Die Zahl von 36.000 BachelorAbsolventen , die auf ein Master-Studium verzichten müssten, wird in dem unter [2] genannten Presseartikel erwähnt. Die Zahl findet sich allerdings an keiner Stelle in der unter [1] genannten eigentlichen Studie des CHE und kann aus den Untersuchungsergebnissen nicht hergeleitet und insofern auch nicht bestätigt werden. Drucksache 18/2380 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. In welchen Fächern bzw. Fachgruppen sieht die Landesregierung für SchleswigHolstein Handlungsbedarf? Antwort: Die Landesregierung sieht aktuell keinen Handlungsbedarf. Insgesamt gab es im Wintersemester 2013/14 1.458 freie Masterstudienplätze in Schleswig-Holstein. Unabhängig davon wird in Schleswig-Holstein (erst) ab 2016 bedingt durch den doppelten Abiturjahrgang mit einem weiteren Anstieg der Studienanfängerzahlen gerechnet. Die Landesregierung wird zunächst die Auswirkungen auf die Bachelorstudiengänge abwarten, um dann ggf. über Maßnahmen für die Masterstudiengänge zu entscheiden. 3. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um die in den nächsten Jahren kommende Welle der absehbar hohen Zahl an Masterinteressenten zu bewältigen ? Antwort: Die Landesregierung unterstützt den Aufbau und die Einführung von berufsbegleitenden Studiengängen, insbesondere auch auf der Masterebene. Deshalb sind in diesem Jahr im Rahmen des Struktur- und Exzellenzbudgets die Entwicklung des Masterstudienganges "Intelligente Energie" an der FH Lübeck in Form eines Präsenz - und Onlinestudiengangs sowie des Online-Masterstudiengangs "Wirtschaftspsychologie " (FH Lübeck, FH Westküste) gefördert worden. Zudem werden über das Verbundprojekt "Offene Hochschulen in Schleswig-Holstein: Lernen im Netz, Aufstieg vor Ort (LINAVO)" der Fachhochschulen Kiel, Lübeck und Westküste sowie der Europa Universität Flensburg, das im Rahmen des Bundesprogramms "Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen" gefördert wird, zwei Online-Masterstudiengänge entwickelt. Drei weitere Online-Masterstudiengänge sollen folgen. Diese Entwicklung wird von der Landesregierung sehr begrüßt und unterstützt. Sie sieht darin auch eine Chance, ggf. überlastete Präsenzstudiengänge im Masterbereich zu entlasten. 4. Plant die Landesregierung hierzu auch eine Veränderung der Curricularwerte im Masterbereich? Wenn ja, inwiefern? Antwort: Nein. 5. Welche Maßnahmen gedenkt die Landesregierung zu ergreifen, um den Master- zugang zu liberalisieren und Zugangshürden insbesondere für externe Bewerber abzubauen? Antwort: Über die Zugangsvoraussetzungen zu Masterstudiengängen entscheiden die Hochschulen. Der Landesregierung sind keine Zugangshürden in Masterstudiengängen für externe Bewerberinnen und Bewerber bekannt. Bei der Anerkennung Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/2380 3 von Studien- und Prüfungsleistungen, die an (anderen) inländischen oder anerkannten ausländischen Hochschulen erbracht worden sind, verfahren die Hochschulen nach der Lissabon-Konvention, d.h. Leistungen werden anerkannt, wenn keine wesentlichen Unterschiede zu den Leistungen, die an der anerkennenden Hochschule zu erbringen sind, nachgewiesen werden. In der Lehramtsausbildung kann es jedoch Mobilitätshindernisse aufgrund der unterschiedlichen Strukturen in der Lehramtsausbildung in den Bundesländern geben (z.B. spezifische Schulstrukturen der Länder, standortspezifische Angebote an Fächern und Fachrichtungen und Lehramtstypen, Ausschluss bestimmter Fachkombinationen). Diese Zugangshürden gelten wechselseitig, also auch für Bachelorabsolventen in Lehramtsstudiengängen schleswig-holsteinischer Universitäten , die ihr Masterstudium außerhalb Schleswig-Holsteins absolvieren wollen. 6. Wie will die Landesregierung sicherstellen, dass Studierende in Bachelorstudien- gängen, die zur späteren Betätigung im entsprechenden Berufsfeld zwingend ein Masterstudium erfordern (Lehramt, Psychologie, architektonische Studiengänge etc.), hierfür in Schleswig-Holstein eine Masterplatzgarantie erhalten? Antwort: Die Landesregierung wirkt darauf hin, dass die Gesamtzahl der Studienplätze in den Masterstudiengängen für die Zahl der zu erwartenden Bachelorabsolventen (unter der Berücksichtigung der Erfolgsquote) ausreicht. Dem einzelnen Studierenden kann ein Studienplatz jedoch nicht garantiert werden. 7. Strebt die Landesregierung eine prozentuale Übergangsquote zwischen Bachelor und Master an? Wenn ja, wo soll diese liegen? Antwort: Nein. 8. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung um den Übergang zwischen ei- nem Master of Education-Studiengang und dem Vorbereitungsdienst an den Schulen zu verbessern, insbesondere eine mehrmonatige Arbeitslosigkeit zu verhindern ? Antwort: In der Regel liegen die schriftlichen Ergebnisse des Masterstudiums im September eines Jahres vor. Die Erstellung und Aushändigung des Masterzeugnisses kann jedoch danach noch einige Wochen in Anspruch nehmen. Um dennoch die zeitgerechte Bewerbung der Absolventen zum 1. Oktober des Jahres zu ermöglichen , wird durch das Ministerium für Schule und Berufsbildung (MSB) ein Ausdruck des Transcript of Records, der durch die Studierenden selbst erstellt werden kann, als vorläufiges Zeugnis anerkannt. Damit kann zum Bewerbungsstichtag eine vollständige Bewerbung eingereicht werden, um so die bestmöglichen Chancen auf einen Ausbildungsplatz zu erhalten. Drucksache 18/2380 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 Soweit die Zahl der Bewerbungen die Zahl der zur Verfügung stehenden Ausbildungsplätze übersteigt, muss dennoch mit Wartezeiten bis zur Aufnahme des Vorbereitungsdienstes gerechnet werden. Um die Arbeitslosigkeit zu vermeiden, haben alle Masterabsolventen die Möglichkeit, sich über das Online Portal des MSB für Vertretungslehrerstellen zu bewerben. Diese Tätigkeiten können im Auswahlverfahren für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst mit zusätzlichen Punktwerten berücksichtigt werden.