1 SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2385 18. Wahlperiode 2014-11-05 Kleine Anfrage der Abgeordneten Angelika Beer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Einsatz des Clearfield Produktionssystems in Schleswig-Holstein Vorbemerkung der Fragestellerin: Staatssekretärin Dr. Silke Schneider berichtete im Umwelt- und Agrarausschuss am 01.10.2014 über die Beratungen zum Clearfield Produktionssystem während der Agrarministerkonferenz am 05.09.2014 in Potsdam. Sie erwähnte, dass Angaben von BASF zufolge derzeit auf rund 1.700 Hektar landwirtschaftlicher Fläche in Schleswig- Holstein herbizidresistente Kulturpflanzensorten angebaut werden. Vorbemerkung der Landesregierung: Bereits im Frühjahr 2012 hat der Pflanzenschutzdienst Schleswig-Holstein gemeinsam mit weiteren deutschen Pflanzenschutzdiensten in einer Informationsbroschüre die mit der Anwendung des Clearfield-Systems einhergehenden Nachteile und Probleme aufgezeigt. Die Landesregierung hat sich aufgrund der Gefahr einer unkontrollierten Ausbreitung der neuen Rapssorte sowie der damit im Zusammenhang stehenden Ausweitung von Herbizidresistenzen immer kritisch gegenüber dem Einsatz dieses Produktionssystems geäußert. Meldesysteme für den Anbau von Clearfield-Sorten bzw. herbizidresistente Kulturen gibt es in Deutschland nicht. Diese sind jedoch unabdingbar, um auf mögliche Nachteile des Anbausystems reagieren zu können. Deshalb setzt sich die Landesregierung bundesweit für die Einführung einer entsprechenden Meldepflicht ein, zuletzt im September dieses Jahres auf der Agrarministerkonferenz, um so auf mögliche Nachteile des Systems reagieren zu können. Drucksache 18/2385 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Die in der Vorbemerkung der Fragestellerin aufgeführten Angaben zum Anbau des Clearfield-Produktionssystems in Schleswig-Holstein stammen ausschließlich von der Firma BASF. Bei Zugrundelegung dieser Größenordnung entspräche die Anbaufläche von Clearfield Winterraps unter 2% der diesjährigen Winterraps-Anbaufläche in Schleswig- Holstein. Die Informationsbroschüre zum Clearfield-Raps ist auf der Homepage der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein unter www.lksh.de abrufbar. 1. a) Kann die Landesregierung Angaben dazu machen, seit wann Clearfield-Raps in Schleswig Holstein angebaut wird? Das Clearfield-Produktionssystem stand für den Anbau von Winterraps erstmalig zur Herbstaussaat 2012 zur Verfügung. Die Zulassung des in Clearfield-Winterraps einsetzbaren Herbizids Clearfield-Vantiga wurde im Frühjahr 2012 erteilt und zwei Clearfield-resistente Winterrapssorten mit EU-weiter Vertriebsfähigkeit waren über den Handel prinzipiell bezugsfähig. Da es keine Meldepflicht für den Anbau von Clearfield-Sorten gibt, liegen der Landesregierung keine Informationen darüber vor, ob und seit wann Clearfield- Raps in Schleswig-Holstein angebaut wird. b) Wie hat sich die Anbaufläche seit dem erstmaligen Anbau entwickelt? Siehe Antwort zu Frage 1a) c) Gibt es ein Kataster, in dem der Anbau von Clearfield-Sorten bzw. herbizidresistenten Kulturpflanzen im Allgemeinen, erfasst wird? Nein, es gibt keine katastermäßige Erfassung für Clearfield-Kulturpflanzen (vergleiche auch die Antwort zu Frage Nr. 1 b). Dies gilt auch für alle anderen Bundesländer. d) Lässt sich über dieses Kataster feststellen, wo genau Clearfield-Sorten bzw. herbizidresistente Kulturpflanzen im Allgemeinen, angebaut werden? Siehe Antwort zu Frage 1. c). 2. a) An wen/welche Stellen können sich Landwirte wenden, die Verunreinigungen durch resistenten Ausfallraps in ihren Kulturen feststellen? Die betroffenen Landwirte können bei Bedarf eine amtliche Beratung beim Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein einholen. Die regional zuständigen Fachberaterinnen und Fachberater sind auf der Homepage der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein aufgeführt 3 (www.lksh.de). b) Welche Möglichkeiten gibt es, diesen Ausfallraps zu bekämpfen? Auch ohne dabei die jeweilige Hauptanbaufrucht zu schädigen. Die Bekämpfung von Clearfield-Ausfallraps kann in anderen Kulturen zu Problemen führen. So wirken Herbizide auf Basis der Wirkstoffgruppe der Sulfonylharnstoffe nicht mehr gegen den Clearfield-Ausfallraps. Im Getreide gibt es zwar Alternativen mit Pflanzenschutzmitteln, die Wirkstoffe aus anderen Wirkstoffgruppen enthalten, in Zuckerrüben ist dies jedoch nicht der Fall. c) Wer führt entsprechende Beratungen durch? Siehe Antwort zu Frage 2. a). Beratungen können über alle Personen, die über eine entsprechende Pflanzenschutz-Sachkunde verfügen, eingeholt werden. d) Wer kommt finanziell für solche Beratungen auf? Die Landwirte können sich über die amtlichen Hinweise bzw. Warndienste sowie Fachartikel und Vorträge im Rahmen der Winterveranstaltungen des Pflanzen- schutzdienstes informieren. Auf die Vor- und Nachteile des Clearfield- Produktionssystems und der damit möglicherweise verbundenen Risiken ist von amtlicher Seite bereits im Vorfeld der Einführung eindrücklich hingewiesen worden 3. a) Werden Landwirte, Lohnunternehmer und Naturschützer in Schleswig-Holstein über mögliche Komplikationen, (wie etwa Auskreuzung in wilde Kreuzblütler) die von den 1.700 Hektar herbizidresistenten Kulturpflanzensorten ausgehen, informiert? b) Wie und durch wen werden sie informiert? Wie bereits in der Vorbemerkung der Landesregierung aufgezeigt, gibt es eine Informationsbroschüre des Pflanzenschutzdienstes der Landwirtschaftskammer. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 2 d) verwiesen. c) Werden Landwirte, deren Flächen sich in unmittelbarer Nachbarschaft zu herbizidresistenten Kulturen befinden, gesondert bzw. mit besonderer Priorität informiert? Da der Landesregierung keine Daten über betreffende Flächen vorliegen, ist eine gesonderte Information nicht möglich. 4. a) Ist der Landesregierung bekannt, ob es bereits Fälle gibt, in denen Landwirte oder Lohnunternehmer in Schleswig-Holstein Probleme mit fremden, Drucksache 18/2385 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 herbizidresistenten Kulturpflanzensorten innerhalb ihrer eigenen, konventionellen Kultur haben? b) Falls ja, um wie viele Fälle handelt es sich und wie groß sind die betroffenen Kulturen in Hektar? c) Wie stark sind die festgestellten Verunreinigungen (z. B. Anzahl Fremdpflanzen je Hektar)? d) Lassen sich die durch die Verunreinigung hervorgerufenen Kosten beziffern und falls ja, wie hoch fallen diese aus? Der Landesregierung liegen zu den Fragen a) bis d) keine entsprechenden Informationen vor.