SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2386 18. Wahlperiode 2014-11-05 Kleine Anfrage der Abgeordneten Angelika Beer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Erklärungen der Kraftwerksbetreiber im Zuge der Umsetzung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen Vorbemerkung: Die Dreizehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen, kurz: 13. BImSchV, auch: Großfeuerungsanlagenverordnung) definiert Grenzwerte für den Ausstoß von Schadstoffen aus großen Feuerungsanlagen wie Elektrizitätswerken. Für große Kraftwerke wird ein Jahres-Emissionsgrenzwert für Staub neu eingeführt, der eine Emissionssenkung gegenüber der heutigen Situation zur Folge hat. 1. Haben die Betreiber der Kohlekraftwerke in Wedel (Vattenfall) sowie in Kiel (Gemeinschaftskraftwerk Kiel GmbH) gegenüber der zuständigen Behörde bis zum 1. Januar 2014 schriftlich erklärt, ihre Anlage bis zum 31. Dezember 2023 stillzulegen? Nein, eine Erklärung gemäß § 30 Abs. 4 der 13. BImSchV wurde für keine der beiden Anlagen abgegeben. 2. Haben die Betreiber erklärt, ihre Kraftwerke zur Erfüllung der neuen Emissionsgrenzwerte bis 2019 nachzurüsten bzw. den Betrieb zu drosseln? Nein, eine solche Erklärung wurde für keine der beiden Anlagen abgegeben. Eine Verpflichtung zur Abgabe einer derartigen Erklärung enthält die 13. BImSchV nicht.