SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2388 18. Wahlperiode 5. November 2014 Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Günther (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung Verzögerungen bei der Bewilligung von BAföG 1. Inwieweit trifft es zu, dass es bei Bafög-Anträgen von Studenten, die an der FH Westküste den neuen Masterstudiengang „Green Energy“ studieren, zu Verzögerungen in der Bearbeitung kommt bzw. gekommen ist? 2. Wie viele Studenten sind /waren davon betroffen? 3. Was ist der Grund für diese Verzögerungen? Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Bedingt durch die hohe Anzahl von BAföG-Anträgen zum Beginn des Wintersemesters kann die Bearbeitung grundsätzlich länger dauern als zu Zeiten mit geringeren neuen BAföG-Antragszahlen. Für den neuen Masterstudiengang „Green Energy“ stellten im August bzw. im September 2014 drei Studierende einen Antrag auf Förderung nach dem BAföG. Die Bescheiderteilung erfolgte Ende Oktober 2014. Eine Verzögerung in diesen drei Einzelfällen ist entstanden, da dem Studentenwerk bei Antragstellung noch nicht bekannt war, ob der Studiengang förderungsfähig ist. Das Studentenwerk stellte am 01.10.2014 eine Anfrage nach der Förderfähigkeit des Studienganges an das Wissenschaftsministerium und erhielt am 14.10.2014 eine Antwort. Drucksache 18/2388 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4. Seit wann besitzt die Landesregierung darüber Kenntnis? Antwort: Das Wissenschaftsministerium erhielt durch die Nachfrage im Rahmen der Kleinen Anfrage hiervon Kenntnis. 5. Wann wurde die Akkreditierung des Studiengangs „Green Energy“ durch die Fachhochschule Westküste beantragt? Antwort: Die Fachhochschule Westküste hat gemäß § 49 Absatz 6 des Hochschulgesetzes das grundsätzliche Einverständnis zur Einleitung des Akkreditierungsverfahrens des Masterstudiengangs „Green Energy“ mit Schreiben vom 15.03.2013 beim Wissenschaftsministerium beantragt. Mit Schreiben vom 10.05.2013 ist das Einverständnis zur Einleitung des Akkreditierungsverfahrens erteilt worden. 6. Wann erfolgte die Akkreditierung? Antwort: Die Fachhochschule Westküste hat dem Wissenschaftsministerium mit Schreiben vom 11.06.2014 (eingegangen am 17.06.2014) mitgeteilt, dass der Masterstudiengang „Green Energy“ von der Akkreditierungsagentur ZEvA am 07.05.2014 akkreditiert wurde. Gemäß § 49 Absatz 6 des Hochschulgesetzes ist die Einführung des o. g. Masterstudiengangs ab dem Wintersemester 2014/2015 mit Schreiben vom 18.06.2014 genehmigt. worden. 7. Wann ist das Studentenwerk über die erfolgte Akkreditierung in Kenntnis gesetzt worden? Antwort: Das Studentenwerk Schleswig-Holstein wird vom Wissenschaftsministerium nicht über eine erfolgte Akkreditierung eines Studienganges informiert. Erst wenn zu einem neuen Studiengang erstmals Anträge auf BAföG-Förderung eingehen, wird dem Studentenwerk auf Nachfrage die Förderfähigkeit des Studienganges mitgeteilt . Im konkreten Fall stellte das Studentenwerk am 01.10.2014 die Anfrage an das Wissenschaftsministerium und erhielt eine Antwort am 14.10.2014. 8. Welche Kriterien muss ein Studiengang erfüllen, damit er förderungswürdig im Sinne des Bundesausbildungsförderungsgesetz ist? Antwort: Damit ein Studiengang dem Grunde nach förderungsfähig im Sinne des BAföG ist, muss die Ausbildung an einer öffentlichen Einrichtung oder einer genehmigten Ersatzschule durchgeführt werden (§ 2 Absatz 1 BAföG). 2 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/2388 Für den Besuch von Ergänzungsschulen und nichtstaatlichen Hochschulen wird Ausbildungsförderung nur geleitstet, wenn die zuständige Landesbehörde anerkennt , dass der Besuch der Ausbildungsstätte dem Besuch einer in Absatz 1 bezeichneten Ausbildungsstätte gleichwertig ist (§§ 2 Absatz 2 BAföG). Des Weiteren muss der Ausbildungsabschnitt mindestens ein Studienhalbjahr dauern und die Ausbildung die Arbeitskraft des Auszubildenden im Allgemeinen voll in Anspruch nehmen (§3 2 Absatz 5 BAföG). An Hochschulen kann eine Vollzeitausbildung grundsätzlich angenommen werden, wenn im Durchschnitt pro Semester 30 ECTS-Leistungspunkte vergeben werden. 9. Gibt es in Schleswig-Holstein an anderen Hochschulen vergleichbare Fälle, bei den das Studentenwerk Bafög-Bescheide nicht sofort erteilen kann, weil bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllt sind? Antwort: Vergleichbare Fälle, bei denen das Studentenwerk Schleswig-Holstein BAföGBescheide nicht sofort erteilen kann, weil bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllt sind, sind nicht bekannt. 3