SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2392 18. Wahlperiode 13. November 2014 Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Rathje-Hoffmann und Heike Franzen (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung Unterschiedliche Tagessätze für Kinder mit und ohne Handicap in Kindertageseinrichtungen 1. Ist es richtig, dass es unterschiedliche Tagessätze für Kinder mit und ohne Han- dicap in den Kindertageseinrichtungen in den Kreisen und kreisfreien Städten des Landes Schleswig-Holstein gibt? Gilt dies auch, sofern Kinder integrativ in eine Gruppe eingegliedert sind? Wenn ja, warum? Antwort: Tagessätze werden nur für die teilstationäre heilpädagogische Betreuung und Förderung von Kindern mit Behinderung in Kindertagesstätten gewährt. Für Kinder ohne Behinderung werden keine Tagessätze gezahlt, da kein behinderungsbedingter Mehrbedarf entsteht. 2. Wie hoch sind die Tagessätze für Kinder mit und ohne Handicap in den Kreisen und kreisfreien Städten in Schleswig-Holstein? Bitte getrennt aufgliedern. Antwort: Die Kreise und kreisfreien Städte führen die Eingliederungshilfe in SchleswigHolstein in kommunaler Selbstverwaltung durch. Die Landesregierung besitzt deshalb keine Information über die Höhe der Tagessätze, die Gegenstand von Leistungs- und Vergütungsvereinbarung mit rund 1.700 Kindertageseinrichtungen im Lande sind, soweit sie eine Regelintegrationsgruppe oder eine heilpädagogische Kleingruppe vorhalten.