SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/240 18. Wahlperiode 12-10-19 Kleine Anfrage des Abgeordneten Jens-Christian Magnussen (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Vertrauensschutz Lang-LKW Vorbemerkung des Fragestellers: Aus der Antwort der kleinen Anfrage des Abgeordneten Hans-Jörn Arp vom 26. September 2012 geht hervor, dass die zweite Spedition in Schleswig-Holstein ihre Teilnahmebekundung am Feldversuch für Lang-LKW gegenüber der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) erst nach der Kabinettsentscheidung vom 17. Juli 2012 erklärt haben soll und demnach keinen Vertrauensschutz hinsichtlich der Fahrerlaubnis genießt . 1. Ist der Landesregierung bekannt, wann genau die Anmeldung der zweiten Spedition bei der BASt erfolgt ist? Wenn ja, in welcher Form wurde das Ministerium unterrichtet ? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie erhält von der BASt in unregelmäßigen zeitlichen Abständen eine dort fortlaufend aktualisierte Übersicht der Speditionen (einschließlich der Anzahl ihrer voraussichtlich eingesetzten Fahrzeuge sowie ihrer voraussichtlich befahrenen Strecken), die ihre Teilnahme am Feldversuch Lang-Lkw gegenüber der BASt gem. § 12 Abs. 2 der Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge (LKWÜberlStAusnV) schriftlich bekundet haben. Die Spedition Kruse ist in dieser Übersicht erstmals am 17. August 2012 aufgelistet. Auf Nachfrage des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie vom 10. Oktober 2012 hat die BASt telefonisch mitgeteilt, dass die Teilnahmebe- Drucksache 18/240 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 kundung der Spedition Kruse dort am 17. August 2012 eingegangen ist. 2. Ist der Landesregierung bekannt, wann die Bestätigung der Fahrerlaubnis für Lang-LKW der zweiten Spedition von der BASt erteilt worden ist? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Hinsichtlich des Zeitpunkts ab dem die Spedition Kruse am Feldversuch teilgenommen hat, wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Im Übrigen dürfenFahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge gem. § 12 Abs. 1 LKWÜberlStAusnV am Straßenverkehr nur teilnehmen, wenn mit diesen an einer wissenschaftlichen Untersuchung durch die BASt teilgenommen wird. Gem. § 12 Abs. 2 Satz 1 LKWÜberlStAusnV ist die Teilnahme durch das Transportunternehmen gegenüber der BASt schriftlich auf dem Postwege zu bekunden. In der Bekundung sind Angaben zum Unternehmen (Sitz), zum eingesetzten Fahrzeug oder zur eingesetzten Fahrzeugkombination (Typ, Erstzulassungsdatum ) und zur Strecke (Abfahrts- und Zielort) anzuzeigen (§ 12 Abs. 2 Satz 2 LKWÜberlStAusnV). Sobald die Teilnahme im Sinne von § 12 LKWÜberlStAusnV schriftlich gegenüber der BASt bekundet ist, ist eine Spedition berechtigt, am Feldversuch LangLkw teilzunehmen. Einer Bestätigung der Teilnahmeberechtigung durch die BASt bedarf es nicht. Allerdings erhalten die Transportunternehmen nach Eingang der Teilnahmebekundung von der BASt eine Art „Posteingangsbestätigung“, die für die Teilnahme am Feldversuch jedoch rechtlich unverbindlich ist. 3. Ist der Landesregierung bekannt, dass Wirtschaftsminister Meyer am 19. September 2012 auf dem Brunsbütteler Industriegespräch (BIG) öffentlich erklärt hat, dass beide mit Lang-LKW fahrende Speditionen in Schleswig-Holstein Vertrauensschutz hinsichtlich ihrer Fahrerlaubnis genießen? Wenn ja, wie beurteilt die Landesregierung vor diesem Hintergrund die Beantwortung der kleinen Anfrage des Abgeordneten Hans-Jörn Arp vom 26. September 2012? Wenn nein, bitte begründen. Antwort: Die Erklärung von Herrn Minister Meyer ist der Landesregierung bekannt. Sie sieht darin keinen Widerspruch zur Beantwortung der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Hans-Jörn Arp vom 26. September 2012: Für die Geltungsdauer der LKWÜberlStAusnV kann die Spedition Kruse das gültige Streckennetz mit Lang-Lkw befahren. Es ist nicht beabsichtigt, die Strecken, die die Spedition Kruse mit Lang-Lkw befahren will, aus dem schleswig-holsteinischen Streckennetz streichen zu lassen.