SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2420 18. Wahlperiode 2014-11-13 Kleine Anfrage der Abgeordneten Angelika Beer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Abschiebung und Duldung von afghanischen Flüchtlingen in SchleswigHolstein 2014 Laut Protokoll der Sitzung der IMK vom 11. bis 13. Juni 2014 in Bremen hat das Bundesministerium des Innern (BMI) dort einen Bericht zur abschiebungsrelevanten Lage in Afghanistan vorgelegt.1 Es wurde bekräftigt, dass Abschiebungen weiterhin nur nach umfassender Einzelfallprüfung vorgenommen werden sollten. Aufgrund der aktuellen Situation in Afghanistan hat Rheinland-Pfalz am 29.07.2014 einen Abschiebestopp nach Afghanistan angeordnet. Aus der Antwort der Bundesregierung vom 18.9.2014 auf eine Kleine Anfrage der Linken (BT-Drucksache 18/2565) ergibt sich, dass im ersten Halbjahr 2014 aus SH bereits 3 Personen nach Afghanistan abgeschoben wurden und zum 30.6.2014 in SH 276 Menschen aus Afghanistan lediglich "geduldet" wurden und 299 afghanische Staatsangehörige ausreisepflichtig waren. Vorbemerkung der Landesregierung: In der Antwort der Bundesregierung vom 18.9.2014 auf die Kleine Anfrage der Linken (BT-Drucksache 18/2565) handelt es sich bei Ziffer 10 nicht um eine Halbjahresstatistik. Die dort angegebenen Zahlen zu erfolgten Abschiebungen -aufgeschlüsselt nach Jahren- wurden aktuell zum Stand der Abfrage (Ende August 1 IMK Beschluss: http://www.mik.nrw.de/fileadmin/user_upload/Redakteure/Dokumente/IMK_2014/Beschluesse_HK_Bonn/201 4-06-13_5_rueckfuehrung_nach_afghanistan.pdf Drucksache 18/2420 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2014) ermittelt. 1. Wie begründet die Landesregierung Schleswig-Holstein die Abschiebung der drei afghanischen Flüchtlinge aus Schleswig-Holstein im ersten Halbjahr 2014? Antwort: Bei den drei ausreisepflichtigen afghanischen Staatsangehörigen, die bis zum 31. August 2014 aus Schleswig-Holstein abgeschoben wurden, handelte es sich um männliche Personen, die relevant straffällig bzw. wiederholt gewalttätig waren. Keine der Personen war von der geltenden Erlasslage Schleswig-Holsteins begünstigt. 2. Wie viele Abschiebungen nach Afghanistan haben seit dem 1. Juli 2014 aus Schleswig-Holstein stattgefunden? Antwort: In der zweiten Jahreshälfte 2014 wurde eine Abschiebung durchgeführt. Diese Abschiebung ist bereits in die Gesamtzahl der erfolgten Abschiebungen in 2014 eingerechnet worden (siehe Vorbemerkung der Landesregierung und Antwort auf Frage 1). 3. Wie begründet die Landesregierung, dass 276 afghanischen Flüchtlingen in Schleswig-Holstein bis zum 30.06.2014 nur der Status einer Duldung zugestanden wurden? Antwort: Eine Duldung erhalten ausländische Staatsangehörige immer dann, wenn die Voraussetzungen zur Erteilung eines Aufenthaltsrechtes nach dem geltenden Aufenthaltsgesetz nicht oder nicht mehr erfüllt werden, eine vollziehbare Ausreiseverpflichtung entstanden ist, Betroffene der Ausreiseverpflichtung nach § 50 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz nicht freiwillig nachkommen und die Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich ist. Einzelne Duldungsgründe werden nicht erfasst. 4. Wie viele afghanische Flüchtlinge halten sich aktuell mit einer Grenzübertrittsbescheinigung, einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung in Schleswig-Holstein auf? Antwort: Laut AZR-Statistik – Stand 30.09.2014 - halten sich in Schleswig-Holstein 1.656 afghanische Staatsangehörige mit einer Gestattung und 325 mit einer Duldung auf. Ausgestellte Grenzübertrittsbescheinigungen werden statistisch nicht erfasst. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/2420 5. Wie begründet die Landesregierung, dass sie von 299 afghanischen Flüchtlingen im ersten Halbjahr 2014 den Vollzug der Ausreise in ihr Herkunftsland Afghanistan erwartet? Antwort: Bei dieser Personengruppe handelt es sich um ausreisepflichtige afghanische Staatsangehörige, die nicht oder nicht mehr im Besitz eines Aufenthaltstitels sind. Nach § 50 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz haben die Betroffenen eine gesetzliche Ausreiseverpflichtung und müssen das Bundesgebiet unverzüglich oder innerhalb einer gesetzten Ausreisefrist verlassen. 6. Beabsichtigt die Landesregierung Schleswig-Holstein, entsprechend Rheinland-Pfalz einen Abschiebestopp zu erlassen? Und wenn nein, warum nicht? Antwort: Mit Blick auf die Erörterung der abschiebungsrelevanten Lage in Afghanistan und die Beschlusslage der letzten IMK im Frühjahr 2014 hält die Landesregierung einen Abschiebungsstopp derzeit für nicht angezeigt. Das Thema soll nach Vorlage vertiefter Informationen zur Rückkehrsituation bestimmter Personengruppen im Rahmen der Herbst-IMK erneut behandelt werden. 7. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, den Aufenthalt von ausreisepflichtigen AfghanInnen zu verfestigen? Antwort: Die Möglichkeiten, den Aufenthalt von ausreisepflichtigen afghanischen Staatsangehörigen zu verfestigen, richten sich im Einzelfall nach den allgemeinen Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes.