SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2423 18. Wahlperiode 14-11-13 Kleine Anfrage des Abgeordneten Oliver Kumbartzky (FDP) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Ortsumgehung Schwarzenbek 1. Wie ist der aktuelle Stand der Planung zum Bau der Ortsumgehung Schwar- zenbek? Der 1. Bauabschnitt (B 404 bis Zubringer Nord) wurde 1997 fertiggestellt. Der 2. Bauabschnitt (Zubringer Nord bis K 17) befindet sich derzeit im Planfeststellungsverfahren . Es hat sich aufgrund des A 20-Urteils zur Umfahrung Segeberg ergänzender Bearbeitungsbedarf ergeben. Daneben sind Aktualisierungen der Umwelterhebungen und andere sich aus dem Verfahren ergebende kleinere Planänderungen erforderlich. Für den 3. Bauabschnitt (K 17 bis B 209) werden die Planungsaktivitäten erst nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens für den 2. Bauabschnitt aufgenommen . 2. Wird die Realisierung aller Bauabschnitte der Ortsumgehung Schwarzenbek von Seiten der Landesregierung angestrebt? Wenn ja, wann rechnet die Landesregierung mit der Bereitstellung der Mittel und der jeweiligen Realisierung? Wenn nein, warum nicht? Das Projekt wurde vom Land Schleswig-Holstein für die Aufnahme in den sich derzeit in der Neuaufstellung befindlichen Bundesverkehrswegeplan (BVWP) Drucksache 18/2423 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 angemeldet. Insoweit darf ein Interesse der Landesregierung an der Realisierung der Ortsumgehung unterstellt werden. Die Realisierung der beiden Teilabschnitte steht in Abhängigkeit der Erlangung des Planfeststellungsbeschlusses, etwaigen Klage- und Vergabeverfahren sowie der rechtzeitigen Bereitstellung der erforderlichen Finanzmittel durch den Bund. Aufgrund der genannten Abhängigkeiten kann derzeit kein belastbarer Termin für einen Baubeginn genannt werden. 3. Welche Probleme gibt es bei der Realisierung der einzelnen Bauabschnitte aus Sicht der Landesregierung? Welche Bauabschnitte sollten aus Sicht der Landesregierung zuerst realisiert werden und mit welcher Begründung? Die Finanzierung des Projektes stellt für den Bund eine besondere Herausforderung dar. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der in den nächsten Jahren laufenden konkurrierenden prioritären Verkehrsprojekte des Landes. Hierzu sind zum Beispiel der Neubau der A 20, der Ausbau der B 207 zwischen Heiligenhafen-Ost und Puttgarden, der Ausbau der B 404 zur A21, dem Ausbau der A 7 und die Stärkung der Westküstenachse A 23 / B 5 zu zählen. Daher wird sich das Land rechtzeitig beim Bund für die Einstellung der notwendigen Haushaltsmittel in den Haushaltsplan des Bundes einsetzen. Eine Entscheidung, ob und wenn ja, welche Teilabschnittsbildung des 2. Bauabschnittes Priorität besitzen wird, ist noch nicht abschließend getroffen worden . 4. Hat die Landesregierung eine Art Prioritätenliste für die Realisierung der Ortsumgehungen Schwarzenbek, Geesthacht und Lauenburg? Wenn ja, wie lautet diese? Wenn nein, wann rechnet die Landesregierung mit der Realisierung der Ortsumgehungen Geesthacht und Lauenburg? Alle genannten Verkehrsprojekte sind wieder für die Aufnahme in den BVWP angemeldet worden. Die Reihenfolge der Realisierung ist abhängig von der Erlangung des Baurechtes und dem Vorhandensein der entsprechenden Finanzmittel . Die Realisierung der beiden Ortsumgehungen Geesthacht und Lauenburg ist auch hier in Abhängigkeit der Erlangung der Planfeststellungsbeschlüsse, etwaigen Klage- und Vergabeverfahren sowie der rechtzeitigen Bereitstellung der erforderlichen Finanzmittel durch den Bund zu sehen. Aufgrund der genannten Abhängigkeiten kann derzeit kein belastbarer Termin für einen Baubeginn genannt werden.