SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/243 18. Wahlperiode 2012-10-22 Kleine Anfrage des Abgeordneten Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Justiz, Kultur und Europa Surfprotokollierung und Homepageüberwachung 1. Welche Gerichte und Justizbehörden betreiben Facebook-Fanpages oder übermitteln sonst Nutzerdaten an Facebook (z.B. durch Einbindung eines Like-Buttons)? Antwort zu Frage 1: Weder Gerichte noch Justizbehörden in Schleswig-Holstein betreiben FacebookSeiten oder verwenden Social-Plugins (Like-Buttons). 2. Auf welcher rechtlichen Grundlage speichern Landesbehörden drei Tage lang die Internet-Protokolladressen, über welche Internetnutzer auf Internetportale des Landes zugreifen (bitte Rechtsnorm benennen)? Antwort zu Frage 2: Die Berechtigung zur Speicherung von IP-Adressen ergibt sich aus § 100 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz (TKG). Die Statistiken über die Nutzung des Internetangebots werden ausschließlich aus anonymisierten Daten erstellt. 3. Sind Internet-Protokolladressen der Nutzer von Telemedien von Landesbehörden und -einrichtungen in der Vergangenheit zu anderen Zwecken als zur statistischen Auswertung genutzt oder übermittelt worden (z.B. zur Strafverfolgung)? Wenn ja, wie häufig sind wieviele IP-Adressen zu welchen Zwecken und mit welchem Ergebnis verwendet und zugeordnet worden? Antwort zu Frage 3: Die Landespolizei bietet in ihrem Internetauftritt den Service der sog. „Onlinewache“, um auf diesem Weg Anzeigen aus der Bevölkerung entgegennehmen zu können. In einigen Fällen ergeben sich Hinweise auf akute lebensbedrohliche Gefahrensituationen bzw. schwerwiegende Straftaten, wobei die Absender anonym bleiben. In diesen Fällen erfragt die Polizei bei Dataport die IP-Adresse des Internetnutzers. Die derartige Nutzung der gespeicherten IP-Adresse ist mit dem ULD erörtert und nicht beanstandet worden. Die erbetenen Angaben zu Häufigkeit, Anzahl, Zweck und Ergebnis liegen nicht im Sinne einer statistischen Auswertung vor. 4. Haben schleswig-holsteinische Behörden Internet-Protokolladressen der Nutzer von Telemedien für Zwecke der Strafverfolgung gespeichert oder speichern lassen (sog. „Homepageüberwachung“ oder „Homepagefahndung“)? Wenn ja, in wievielen Ermittlungsverfahren sind wieviele IP-Adressen mit welchem Ergebnis erhoben und zugeordnet worden? Antwort zu Frage 4: Siehe Antwort zu Frage 3. Die erbetenen Zahlen der Ermittlungsverfahren, IPAdressen und Ergebnisse liegen nicht im Sinne einer statistischen Auswertung vor. 5. Teilt die Landesregierung die Analyse des Bundesjustizministeriums (RB3 -zu 4104/8 – 1 – R5 39/2008 vom 2. Februar 2009), wonach Maßnahmen zur Homepageüberwachung im Rahmen von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren rechtswidrig und zu unterlassen sind? Antwort zu Frage 5: Die Analyse des Bundesjustizministeriums ist der Landesregierung bekannt. Seit 2008 lag in Schleswig-Holstein kein konkreter Fall vor. Die Frage, ob Maßnahmen zur Homepageüberwachung im Rahmen von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren rechtwidrig und zu unterlassen sind, muss im konkreten Einzelfall durch die zuständigen Ermittlungsbehörden entschieden werden. Diese Entscheidung wäre entsprechend gerichtlich überprüfbar.