SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ 2434 18. Wahlperiode 14-11-25 Kleine Anfrage des Abgeordneten Volker Dornquast, CDU und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie A 20 – geplanter 5. Abschnitt, Schutz der Anlieger Vorbemerkung des Fragestellers: Der angesprochene Teilabschnitt, im A 20-Abschnitt zwischen der Landesstraße 114 (L 114) und der Bundesautobahn 7 (A 7), beginnt nördlich von Mönkloh im Bereich der Kreisstraße 30 (K 30) (Mönkloh – Hingstheide) bei ca. Bau-km 3+500 und endet südlich von Weddelbrook im Bereich der Kreisstraße 90 (K 90) bei ca. Bau-km 7+500. Die Bau-km-Angaben sind den beiliegenden Übersichtsplänen zu entnehmen. 1. Ist der Teilabschnitt im Bereich südlich von Weddelbrook und nördlich von Mönkloh ganz oder teilweise in einer Dammlage über der natürlichen heutigen Bodenhöhe geplant? Wenn nein, bitten begründen. Antwort: In diesem Teilabschnitt ist die A 20 in folgenden Bereichen in Dammlage geplant : von ca. Bau-km 3+500 bis ca. Bau-km 4+400 sowie von ca. Bau-km 4+900 bis ca. Bau-km 7+500. In dem Bereich zw. ca. Bau-km 4+400 und 4+900 ist auf Grund eines Geländesprungs von rund 8 m („Kliff“) ein sogenannter Einschnitt geplant. 2. Wenn ja – in welchen Abschnitten ist dieses der Fall und welche Höhe ist hier- für vorgesehen? (Bitte flurstücksgenaue Darstellung) Drucksache 18/ 2434 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Antwort: Der folgenden Tabelle ist eine Zuordnung der mittleren Dammhöhe zu den betroffenen Flurstücken zu entnehmen: Gemarkung Flurstück Bau-km Höhe im Mittel Kreis Segeberg Gemeinde Mönkloh Gemarkung Mönkloh Flur 2 4/6 3+600 2.10 5/17 3+760 2.41 5/3 3+860 2.97 3/10 4+000 4.17 Kreis Segeberg Gemeinde Mönkloh Gemarkung Mönkloh Flur 3 29/2 4+100 4.35 30/1 4+260 4.55 Kreis Segeberg Gemeinde Weddelbrook Gemarkung Weddelbrook Flur 10 63 5+000 1.26 53/1 4+960 5+100 1.32 51 5+060 5+380 4.06 50 5+200 2.24 Kreis Segeberg Gemeinde Weddelbrook Gemarkung Weddelbrook Flur 9 29 5+500 2.50 Kreis Segeberg Gemeinde Weddelbrook Gemarkung Weddelbrook Flur 15 3/1 5+760 2.42 4 5+880 3.52 6/1 5+920 3.76 8/4 6+000 4.59 100 6+100 5.12 133 6+200 5.84 15/1 6+300 5.82 16/1 6+360 5.47 19/1 6+460 6.07 66 6+560 7.35 21/5 6+520 6.98 65 6+700 7.26 Kreis Segeberg Gemeinde Weddelbrook Gemarkung Weddelbrook Flur 14 9 6+860 4.43 1/2 7+040 4.75 2 7+140 3.53 3 7+180 2.74 Kreis Segeberg Gemeinde Weddelbrook Gemarkung Weddelbrook Flur 6 67/6 7+280 1.37 68/6 7+420 1.68 69/6 7+460 1.23 3. Wenn ja - welche Gründe gibt es für diese Festlegung insbesondere unter Be- rücksichtigung des Lärmschutzes, des Rohstoffverbrauches und der Eingriffsgröße durch die vergrößerte Sohle des Dammes? 3 Antwort: Aus straßenentwässerungstechnischen Gründen verläuft die Autobahn vorwiegend auf einem Damm. Aus Gründen der Eingriffsminimierung wurde die A 20 möglichst geländenah geplant, wodurch auch nicht mehr Erdmassen benötigt werden als notwendig. 4. Wenn ja – welche Lärmschutzmaßnahmen sind vorgesehen? Antwort: Der Schutz der Anwohner vor Verkehrslärm ist ein wichtiger Aspekt bei der Planung von Autobahnen. Die Trassierung der A 20 erfolgte daher unter der Maßgabe, größtmöglichen Abstand zwischen Trasse und Bebauung zu erreichen . In diesem 13,2 km langen A 20-Abschnitt von der L 114 bis zur A 7 liegen an zwei Gebäuden Immissionsgrenzwertüberschreitungen der Nachtwerte vor. Für diese Gebäude (davon liegt eins bei ca. Bau-km 7+000) sind dem Grunde nach passive Schallschutzmaßnahmen vorgesehen.