SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2442 18. Wahlperiode 2014-11-24 Kleine Anfrage des Abgeordneten Heiner Rickers (CDU) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Biotopkartierung Schleswig-Holstein 1. Im Jahr 2014 wurden erstmalig 1,2 Mio. € für die Biotopkartierung Schleswig- Holstein bereitgestellt? Es ist richtig, dass im Jahre 2014 in den Landeshaushalt 1,2 Mio. € für eine landesweite Biotopkartierung mit dem Ziel einer grundlegenden Erfassung al- ler sogenannten Wertbiotope im Land Schleswig-Holstein eingestellt wurden. 2. Wofür konkret wurde das Geld verausgabt bzw. welche Arbeiten standen an? Durch beauftragte Fachbüros wurden Geländekartierungen mit dem Ziel durchgeführt, die Wertgrünlandflächen in Schleswig-Holstein möglichst voll- ständig zu erfassen. Die Datenerfassung erfüllt u.a. das Überwachungsgebot des Art. 11 der FFH-Richtlinie für verschiedene FFH-Lebensraumtypen (z.B. Magere Flachlandmähwiesen - Code 6510) und der Registrierung von gesetz- lich geschützten Biotopen (z.B. seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quell- bereiche) entsprechend § 30 Abs. 7 BNatSchG i.V.m. § 21 Abs. 6 LNatSchG. Gleichzeitig sollen die erfassten Daten als Grundlage für eine Betroffenheits- analyse zum geplanten gesetzlich geschützten Biotop „arten- und strukturrei- ches Dauergrünland“ dienen. Drucksache 18/2442 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 3. Welche konkreten Ergebnisse liegen bisher vor? Die Geländekartierung wurde am 30. September 2014 fristgerecht abge- schlossen. Die Eingabe der Sachdaten in eine Datenbank ist in Bearbeitung. Die kartierten Flächen werden zurzeit von einem Koordinierungsbüro in einem Geografischen Informations-System (GIS) digitalisiert. Erst im Anschluss hieran können konkrete Ergebnisse vorgelegt werden. 4. Aus welchen Gründen erfolgt die Kartierung gestreckt auf fünf Jahre (2014- 2019) und nicht zeitlich konzentrierter? Die Kartierung ist fachlich sehr anspruchsvoll. Daher muss sie durch qualifi- ziertes Personal vorgenommen werden, das über umfangreiche Erfahrungen mit Biotopkartierungen und landesspezifische Kenntnisse verfügt. Da Büros mit entsprechendem Personal nur in sehr begrenztem Maße zur Verfügung stehen, ist es nicht möglich, das gesamte Land in einem Jahr zu kartieren. Bei einer Beschränkung auf ein Jahr wären allein hundert Kartierer erforderlich. Zudem wäre eine fachliche Begleitung, Koordinierung und Aufarbeitung der Daten durch das zuständige Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und länd- liche Räume (LLUR) aufgrund der personellen Gegebenheiten nicht möglich. 5. Wieviel Prozent a) der geschätzten Landesbiotope und b) der gesamten Landesfläche konnten mit den bisher 5950 Biotopen bereits abgearbeitet werden? Die Anzahl der aktuell vorkommenden Biotope und deren Flächenumfang ist derzeit nicht bekannt und wird erst nach Abschluss der geplanten Biotopkar- tierung 2014 bis 2019 ermittelt werden können. Die Daten der ersten landesweiten Biotopkartierung (1979 – 1991) können hierbei auch nicht hilfsweise herangezogen werden, da seinerzeit lediglich Bi- otopkomplexe, die in der Regel aus mehreren Biotopen bestehen, kartiert wurden. Hinzu kommt, dass Kleingewässer und Knicks seinerzeit nicht erfasst wurden und durch den Gesetzgeber zwischenzeitlich weitere Biotope wie z.B. „Stau- denfluren“ oder „Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte“ in den ge- setzlichen Biotopschutz einbezogen wurden, die jetzt erstmals zu kartieren sind. Eine Gegenüberstellung bisher „abgearbeiteter“ Biotope mit einem weit- gehend unbekannten Schätzwert führt deshalb zu keinem darstellbaren Er- gebnis. Die Angabe 5950 kartierter Biotope im Umdruck 18/3314 bezieht sich auf die im Zeitraum April 2014 bis zum 1.9.2014 kartierten Wertgrünlandflächen. Die- se Zahl lässt keinen Schluss zu auf die zu erwartende Zahl naturnaher Bioto- pe in Mooren, Wäldern, Dünen, Kleingewässern usw. 3 6. Mit wie vielen Biotopen landesweit rechnet die Landesregierung? Siehe Antwort zu Frage 5. 7. Rechnet die Landesregierung unverändert mit Gesamtkosten der Biotopkartie- rung in Höhe von 9,7 Mio. €? Ja.