SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2444 18. Wahlperiode 14-11-26 Kleine Anfrage des Abgeordneten Johannes Callsen (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Evaluierung des Mindestlohns Vorbemerkung des Fragestellers: Nach dem Landesmindestlohngesetz für Schleswig-Holstein ist eine Überprüfung der Höhe des Mindestlohns jeweils nach zwei Jahren, erstmals im Jahr 2014 für das Jahr 2015 (§5, Abs.2) vorgesehen. 1. Wer hat die Evaluierung während des vergangenen Jahres durchgeführt und wurden dabei auch externe Gutachten in Auftrag gegeben? Falls ja, durch wen wurden diese Gutachten erstellt und wie hoch waren die Kosten? Antwort: Das Landesmindestlohngesetz enthält in §5 (2) folgende Formulierung: „Die Landesregierung überprüft die Höhe des Mindestlohns jeweils nach zwei Jahren, erstmals im Jahr 2014 für das Jahr 2015, und wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung den Mindestlohn …zu erhöhen.“ Die Überprüfung ist somit Aufgabe der Landesregierung. Vorgaben zur Art und Weise der Überprüfung (nicht: Evaluierung) sind im Gesetz nicht enthalten. Externe Gutachten wurden nicht in Auftrag gegeben. 2. Auf Basis welcher Kriterien wurde die Evaluierung durchgeführt und welche Kriterien wurden zu welchem Zeitpunkt im vergangenen Jahr geprüft? Antwort: Die erstmalige Überprüfung der Höhe des Landesmindestlohns in diesem Jahr berücksichtigt die Entwicklung der tariflichen Entgelte im öffentlichen Dienst Drucksache 18/2444 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 sowie langfristig den Umstand, dass ab 1 Januar 2015 ein Bundesmindestlohn eingeführt wird. 3. Hat die Landesregierung eigene Befragungen durchgeführt? Falls ja, wer wur- de befragt auf Grundlage welcher Fragen und Kriterien? Befragungen wurden nicht durchgeführt. 4. Zu welchem Ergebnis ist die Landesregierung nach der Überprüfung der Höhe des Mindestlohns gekommen? Das Verfahren der Überprüfung ist noch nicht endgültig abgeschlossen. 5. Soll der festgelegte Mindestlohn im Jahr 2015 erhöht werden? (Bitte begrün- den) Vgl. Antwort zu Frage 4. 6. Wie sieht der Zeitplan für die nächste Evaluierung im Jahr 2016 aus und müssen ggfs. Kriterien angepasst oder verändert werden? In der zweiten Jahreshälfte 2016 wird die Überprüfung der Höhe des Mindestlohns für das Jahr 2017 und damit auch die Entscheidung über die Anpassung bzw. Veränderung der zugrunde gelegten Kriterien erfolgen.