SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/245 18. Wahlperiode 2012-10-25 Kleine Anfrage des Abgeordneten Uli König (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Innenminister Einnahmen durch Verkauf von Geodaten (OpenData) Vorbemerkungen des Antragsstellers: Die Erstellung der Geodaten des Landes und der Kommunen wurden durch öffentliche Gelder ermöglicht, daher sollten sie auch kostenfrei und öffentlich zugänglich sein. Ziel dieser Anfrage ist es, die Kosten für eine Freigabe unter einer freien Lizenz der Geodaten nach dem OpenData Prinzip durch das Land Schleswig-Holstein und die Kommunen des Landes zu ermitteln. 1. Wie hoch waren die aus der Weitergabe von Geodaten resultierenden Einnahmen in den Jahren 2006 bis 2011 aufgeschlüsselt nach den geodatenhaltenden Stellen und dem Jahr insgesamt? Es wird darum gebeten, soweit vorhanden zusätzlich nach der Art der Einnahme (Auslagen, Gebühren, Entgelt auf vertraglicher Grundlage, sonstige) aufzuschlüsseln. Antwort: Über die Summe der aus der Weitergabe von Geodaten resultierenden Einnahmen des Landes liegen der Landesregierung keine Angaben im Sinne einer statistischen Auswertung vor. Die Landesregierung hat keine Kenntnis über Art und Höhe der Einnahmen auf kommunaler Seite. Erkenntnisse liegen der Landesregierung über die Weitergabe von Geobasisdaten der Vermessungs - und Katasterverwaltung an den kommunalen Sektor und an die Ressorts vor. Drucksache 18/245 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Auf Grund einer Vereinbarung mit den kommunalen Landesverbänden aus dem Jahre 2003 hat der kommunale Sektor das Nutzungsrecht an den Daten der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK) erworben. Hierzu wurden in 2003 bis 2007 jeweils 3,5 Millionen Euro aus dem Kommunalen Investitionsfonds entnommen. Durch eine Vereinbarung zwischen Innenministerium und Finanzministerium im Jahre 2006 über die Nutzung von digitalen Geobasisdaten der Vermessungs - und Katasterverwaltung haben alle Ressorts der Landesverwaltung das Nutzungsrecht an diesen Daten erworben. Mit Inkrafttreten des Geodateninfrastrukturgesetzes für das Land SchleswigHolstein (GDIG) vom 15. Dezember 2010 (GVOBl. Schl.-H. S. 717), geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Januar 2012 (GVOBl. Schl.-H. S. 89, ber. S. 279) werden die amtlichen Geodaten der Landesvermessung und des Liegenschaftskatasters den geodatenhaltenden Stellen in Schleswig-Holstein für Zwecke dieses Gesetzes kostenfrei zur Verfügung gestellt. 2. Wie ist die Entwicklung der Anzahl der Anfragen nach Geodaten in den Jahren 2006 bis 2011 in absoluten und relativen Zahlen? Es wird um eine Aufschlüsselung nach geodatenhaltender Stelle und Jahr gebeten. Mit welcher Entwicklung rechnet die Landesregierung bis in das Jahr 2020? Antwort: Die Angaben liegen der Landesregierung nicht im Sinne einer statistischen Auswertung vor. Die Landesregierung hat keine Kenntnis über den Sachstand auf kommunaler Seite. Mit dem weiteren Ausbau der Geodateninfrastruktur im Lande und einer zunehmenden Verfügbarkeit von digitalen Geodaten erwartet die Landesregierung bis in das Jahr 2020 eine wachsende Anzahl von Anfragen und eine ansteigende Nutzung von Geodaten. 3. Mit welchem Wachstum der Einnahmen rechnet die Landesregierung bis zum Jahr 2020? Es wird um eine Erläuterung zur Grundlage der Prognose gebeten . Antwort: Da der Landesregierung keine Angaben über die derzeitigen Einnahmen vorliegen (Antwort zu Frage 1) und die erwartete Entwicklung bis 2020 nicht näher qualifiziert werden kann (Antwort zu Frage 2), kann die Landesregierung keine Angaben zu der Entwicklung der Einnahmen bis zum Jahr 2020 machen . 4. Welche Veränderungen sind an der Landesverordnung über Gebühren des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein (VermGebVO) vom 23. März 2011 beabsichtigt? Antwort: Es ist geplant, die Gebührentarife der VermGebVO prozentual zu erhöhen. Eine Strukturänderung ist nicht vorgesehen. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/245 5. Wie hoch ist der jeweilige Anteil dieser Einnahmen bei Land und Kommunen auf die gesamten Jahreseinnahmen für die Jahre 2006 bis 2011? Antwort: Über den Anteil der Einnahmen aus der Weitergabe von Geodaten zu den gesamten Jahreseinnahmen des Landes liegen der Landesregierung keine Angaben im Sinne einer statistischen Auswertung vor. Die Landesregierung hat keine Kenntnis über den Anteil dieser Einnahmen an den Gesamteinnahmen auf kommunaler Seite.