SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2470 18. Wahlperiode 14-11-28 Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Dornquast, Katja Rathje-Hoffmann, Peter Lehnert , Dr. Axel Bernstein (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Auswirkungen der Beschlüsse gegen Fluglärm des Hamburger Senats auf Schleswig-Holstein Vorbemerkung der Fragesteller: Nach der Berichterstattung des Hamburger Abendblattes vom 4.November 2014 (Seite 7) hat der Hamburger Senat am 4.November 2014 einen Plan gegen Flug Lärm beschlossen. Dieser Lärm betrifft in wesentlichem auch die angrenzenden Gemeinden in Schleswig-Holstein. 1. Ist der Landesregierung bekannt, dass der Hamburger Senat sich am 4. Novem- ber 2014 mit diesem Thema beschäftigt hat? Antwort: Ja. 2. Sind der Landesregierung die diesbezüglichen Beschlüsse bekannt? Wenn ja - welche sind dieses? Antwort: Ja. Die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg hat den Senat am 7. Mai 2014 ersucht, bestimmte Maßnahmen zur Verbesserung des Lärmschutzes zu ergreifen bzw. zu prüfen (Bürgerschaftsdrucksache 20/11593). Der Senat hat zum Ersuchen der Bürgerschaft am 4. November 2014 Stellung genommen (Bürgerschaftsdrucksache 20/13531). Die Dokumente sind unter https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/ zu finden. Drucksache 18/2470 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 3. Welche Auswirkungen haben diese Beschlüsse für die Bürgerinnen und Bürger in den Kommunen im südlichen Teil unseres Landes? Antwort: Die Mitteilung des Senats enthält folgende wesentliche Punkte mit Relevanz für Schleswig-Holstein: − Im Hamburger Nordosten sollen die Richtung Südwest landenden Flugzeuge früher auf die gerade verlaufende Endanfluglinie einschwenken. Bisher war es möglich , erst bei 4 NM (Nautische Meilen, 7,4 km) bei geringerer Flughöhe auf die Endanfluglinie einzudrehen, wodurch der Lärm u.a. über Ahrensburg gestreut wurde. Nun soll spätestens bei 7 NM (ca. 12,9 km) eingeschwenkt werden. Die Forderung, den Eindrehpunkt noch weiter auf 10 NM (18,5 km) zu verschieben, würde hingegen eine Bündelung über schleswig-holsteinischem Gebiet bedeuten und wird nicht unterstützt. Die überwiegende Anzahl von Flugzeugen wird wie bisher in einer größeren Entfernung als 7 NM (auch einer größeren Entfernung als 10 NM) die Endanfluglinie erreichen. − In den besonders lärmsensiblen Zeiten an Wochenenden bis 10 Uhr und nach 20 Uhr soll der Endanflug auf 18,5 km (10 NM) verlängert werden. In den verkehrsarmen Zeiten bedeutet dies eine weitere Entlastung für Ahrensburg, ohne wesentliche Nachteile in anderen Kommunen zu verursachen. − Flugzeuge, die aus dem Süden kommen und über Ahrensburg eindrehen, um dann Richtung Südwest zu landen, sollen ca. 150 m höher fliegen. Die Überflughöhe wird von 2.500 Fuß auf 3.000 Fuß (ca. 914 m) erhöht. Erst bis sie die Grenze der Kontrollzone nördlich von Ahrensburg erreicht haben, darf der Sinkflug fortgesetzt werden. − Dichter besiedelte Gebiete wie Ahrensburg oder Bargteheide sollen umflogen werden, soweit es die Verkehrslage zulässt. Die Deutsche Flugsicherung (DFS) ist angehalten, dies zu berücksichtigen. − Die Entgeltordnung für den Flughafen Hamburg wird ab 2015 noch stärkere An- reize setzen, damit die leisesten Flugzeuge eingesetzt werden. Der Lärmzuschlag für die mittleren und höchsten Lärmklassen wird deutlich erhöht. Um die Fluggesellschaften anzuhalten, die Tagstunden zu nutzen und die Pünktlichkeit zu erhöhen , werden zudem die Zuschläge für Starts und Landungen in den Tagesrandzeiten und Nachtzeiten sehr stark erhöht. 4. Wurde die Landesregierung vom Hamburger Senat vor der Beschlussfassung beteiligt ? Wenn ja - in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Nein. Eine Befassung mit dem Thema erfolgte in der Fluglärmschutzkommission für den Flughafen Hamburg, in der auch die Landesregierung vertreten ist. Die 2 Stellungnahme der Fluglärmschutzkommission wurde in der Mitteilung des Senats berücksichtigt. 5. Wie bewertet die Landesregierung diese Beschlüsse und wie das Verfahren? Antwort: Die Landesregierung begrüßt die Mitteilung des Senats und erwartet, dass durch die darin genannten Maßnahmen die Fluglärmbelastung in den schleswigholsteinischen Kommunen sinken wird. Die Landesregierung begrüßt ebenfalls, dass sich der Senat vor seiner Stellungnahme von der Fluglärmschutzkommission umfassend beraten ließ. 3