SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2472 18. Wahlperiode 2014-11-27 Kleine Anfrage der Abgeordneten Johannes Callsen und Hartmut Hamerich (CDU) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume FFH-Gebietsausweisung auf der Trasse der Hinterlandanbindung 1. Trifft es zu, dass auf der Trasse der Hinterlandanbindung der Fehmarnbelt- Querung FFH-Gebiete aufgewertet wurden? Wenn ja, um welche Gebiete handelt es sich (bitte auch anhand von Kartenmaterial darstellen)? Gemäß den Vorgaben nach Artikel 11 FFH-Richtlinie haben regelmäßige Kartierungen auch im Kreis Ostholstein stattgefunden. In den FFH-Gebieten „Wälder im Pönitzer Seengebiet“, „Hobbersdorfer Gehege und Brammersöhlen “ und „Gebiet der Oberen Schwentine“ wurden dabei erstmals prioritäre Lebensraumtypen (LRT) gefunden. Dabei handelt es sich nicht um Lebensraumtypen , die durch Aufwertungsmaßnahmen entstanden sind, sondern um solche, die im Rahmen vorangegangener Kartierungen nicht erfasst wurden. Im Ergebnis wurden danach keine FFH-Gebiete im Vorhabenbereich durch Naturschutzmaßnahmen im Sinne eines damit höheren Schutzstatus (eines „höheren Stellenwertes“) aufgewertet. 2. Wer sind die Eigentümer der Flächen? Es haben keine Aufwertungen von Flächen in dem Sinne stattgefunden, dass der Schutzstatus erhöht worden wäre. Damit entfällt die Beantwortung der Frage. Drucksache 18/2472 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 3. In welcher Form fand die Aufwertung statt? Siehe Antwort zu Frage 2. 4. Inwieweit ergibt sich aus der Aufwertung ein anderer ggf. höherer Stellenwert, und welche Auswirkungen hat dies auf das abgeschlossene Raumordnungsverfahren zur Fehmarnbelt-Schienenhinterlandanbindung? Siehe Antwort zu Frage 2. 5. Welche Kosten entstanden gegebenenfalls durch das Aufwertungsverfahren? Wer trägt diese in welcher Höhe? Siehe Antwort zu Frage 2. 6. War die Stiftung Naturschutz am Aufwertungsverfahren beteiligt? Wenn ja, in welcher Form? Siehe Antwort zu Frage 2. 7. Wie sieht das weitere Verfahren aus, bzw. wann ist mit einer Entscheidung der EU zu rechnen? Das Raumordnungsverfahren zur Schienenhinterlandanbindung ist mit der Landesplanerischen Beurteilung am 6. Mai 2014 abgeschlossen worden. Derzeit werden die Unterlagen für das folgende Planfeststellungsverfahren vorbereitet . Einleitung und Abschluss des Verfahrens sind noch offen. Insofern kann derzeit noch nicht beurteilt werden, ob überhaupt eine Entscheidung der EU erforderlich wird. 8. Gibt es ggf. weitere Gebiete, die als FFH-Gebiete aufgewertet werden sollen? Wenn ja, welche und wo? Die Mitgliedstaaten sind durch die FFH-Richtlinie verpflichtet (Artikel 2 Abs. 2 FFH-RL), dafür zu sorgen, dass ein günstiger Erhaltungszustand der Lebensraumtypen und Arten erhalten oder wieder hergestellt wird. Dies erfolgt für die jeweiligen Gebiete auf der Grundlage von Managementplänen (Artikel 6 Abs. 1 FFH-RL), die unter Beteiligung der Betroffenen (§ 27 Abs. 1 LNatSchG) aufgestellt werden. Die in den Plänen vorgeschlagenen und abgestimmten Maßnahmen werden in einer großen Zahl von Gebieten von den unteren Naturschutzbehörden aber auch von den Lokalen Aktionen und anderen Naturschutzträgern realisiert. 9. Ist die Aufwertung von FFH-Gebieten vom Gesetzgeber vorgesehen? Wenn ja, wo und mit welchem Verfahrensvorschlag? 3 Siehe Antwort zu Frage 8. 10. Wenn Frage 1 zutrifft, wieso wertet die Landesregierung während und in dem Wissen um das laufende Raumordnungsverfahren zur Schienenhinterlandan- bindung FFH-Gebiete im Bereich des bevorzugten Trassenverlaufes auf? Aufgrund welcher Erkenntnisse erfolgt die Aufwertung? Siehe Antwort zu Frage 2. 11. In welcher Form hat die Staatskanzlei als leitende Behörde ihre Aufgaben wahrgenommen und wann, durch wen und in welchem Umfang sind die unte- ren Planungsbehörden darüber informiert worden? Die Staatskanzlei als Landesplanungsbehörde hat die raumverträglichste Bahntrasse nach Auswertung der Antragsunterlagen und der aufgrund der Öf- fentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen ermittelt. Dabei wur- den die Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter und sonstigen Sachgüter einschließlich der jeweiligen Wechselwirkungen in enger Abstimmung mit den fachlich zuständigen Ressorts ermittelt, beschrieben und bewertet. Das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens ist somit das Ergebnis intensiver Beteiligungen der Fachressorts, der Gemeinden und des Kreises Ostholstein. 12. In welchem Umfang hat die Landesregierung darüber mit den Teilnehmern des Dialogforums gesprochen und mit welchem Ergebnis? Die Landesplanung hat das Dialogforum während des Verfahrens über alle Verfahrensschritte informiert und dem Dialogforum das Ergebnis ihrer Ent- scheidung über die raumverträglichste Trasse mitgeteilt und erläutert. 13. Wenn Frage 1 zutrifft, wieso präsentiert die Landesregierung vertreten durch das Wirtschaftsministerium ihre Vorzugstrasse in dem Wissen, dass diese FFH-Gebiete berührt, die durch das Umweltministerium aufgewertet wurden? Siehe Antwort zu Frage 2. 14. Hat es während des laufenden Raumordnungsverfahrens zur Schienenhinter- landanbindung Konsultationen zwischen der Staatskanzlei, dem Umweltminis- terium und dem Verkehrsministerium hinsichtlich der möglichen Beeinträchti- gung von FFH-Gebieten gegeben? Wenn ja, wann, auf welcher Ebene und mit welchem Ergebnis? Falls nein, warum nicht? Drucksache 18/2472 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 Im Rahmen des schutzgutübergreifenden Variantenvergleichs im Raumord- nungsverfahren wurden insbesondere auch die Betroffenheiten der nahelie- genden NATURA 2000-Gebiete und die artenschutzrechtlichen Konfliktpoten- ziale in den artenschutzrechtlich sensiblen Gebieten ermittelt und geprüft. Dabei sind alle beteiligten Fachressorts mit den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und sonstiger Institutionen aus dem Beteiligungsverfah- ren sowie den Erwiderungen der Vorhabenträgerin umfassend befasst wor- den. In Abstimmung mit dem MELUR wurde festgestellt, dass es bei den einzelnen Streckenabschnitten nicht von vornherein ausgeschlossen ist, die naturschutz- rechtlichen Betroffenheiten im anschließenden Planfeststellungsverfahren ab- schließend zu lösen. Als Ergebnis dieser Abstimmungsgespräche wurden auf der großräumigen Maßstabsebene der Raumordnung für naturschutzfachlich sensible Gebiete Maßgaben formuliert. Bei Beachtung dieser Maßgaben stellt sich der im Abschluss vom 6. Mai 2014 festgestellte Trassenverlauf als raum- verträglich dar. Mögliche Konflikte mit FFH-Gebieten sind daher gesehen und entsprechend der Maßstabsebene der Raumordnung im Raumordnungsverfahren gewürdigt worden. Die Landesregierung geht weiterhin davon aus, dass die als Ergebnis des Raumordnungsverfahrens festgestellte Trassenführung als Vorzugstrasse in das nunmehr folgende Planfeststellungsverfahren eingebracht werden kann und den naturschutzrechtlichen Anforderungen stand hält.