SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2474 18. Wahlperiode 2014-12-01 Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Franzen (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Schule und Berufsbildung Schulische Assistenz 1. Wie ist das Aufgabenfeld der Schulischen Assistenz definiert? Antwort: Die Schulische Assistenz soll grundsätzlich dazu beitragen, die Schule in ihrem pä- dagogischen Kernbereich systemisch zu stärken, die Schülerinnen und Schüler zu fördern und die Lehrkräfte in ihrem pädagogischen Auftrag zu unterstützen. 2. Nach welchen Kriterien sollen die für die Schulische Assistenz vorgesehenen Mittel verteilt werden? Antwort: Es ist vorgesehen, zunächst die Schulische Assistenz an Grundschulen einzurichten und dabei den besonderen Bedarf der einzelnen Schulstandorte zu berücksichtigen, der u.a. auch durch die Größe der Schule, soziale Problemlagen oder Ganztagsan- gebote gekennzeichnet ist. Drucksache 18/2474 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 3. Ist es vorgesehen, dass die vorgesehenen Mittel zur Schaffung von zusätzli- chen Verwaltungsstellen verwendet werden können? Antwort: Mit der Organisation und Administration von Schulischer Assistenz wird ein gewisser Verwaltungsaufwand verbunden sein. Ob diesem im Rahmen vorhandener Ressour- cen entsprochen werden kann oder ob dafür zusätzliche Verwaltungsstellen notwen- dig sind, wird im weiteren Abstimmungsprozess noch zu klären sein. Grundsätzlich gilt aber, dass die Schulische Assistenz im pädagogischen Bereich wirksam werden soll (siehe Antwort zu Frage 1). 4. Ist es vorgesehen, die vorgesehenen Mittel als Kompensation für die Schulbe- gleitung zu verwenden? Antwort: Nein. Schulische Assistenz und Schulbegleitung stellen unterschiedliche Leistungen auf jeweils verschiedener Rechtsgrundlage dar. Während die Schulbegleitung eine individuelle Leistung der sozialrechtlichen Eingliederungshilfe darstellt, auf die junge Menschen mit einer bestehenden oder drohenden Behinderung einen subjektiven Rechtsanspruch haben, wirkt die Schulische Assistenz „systemisch“: Sie dient dazu, die Schule selbst in ihrer Fähigkeit zu stärken, einer heterogenen Schülerschaft ge- recht zu werden. Insoweit kann die Schulische Assistenz mittelbar auch dazu beitra- gen, dass sich zukünftig die Anzahl der Anträge auf Schulbegleitung bzw. deren Um- fang verringert. 5. Ab wann sollen im kommenden Jahr welche Grundschulen durch Assistenzkräf- te unterstützt werden (bitte nach Kreisen aufschlüsseln und die Stellenanzahl angeben)? Antwort: Die Schulische Assistenz wird zum Schuljahr 2015/16 aufgebaut werden. Welche Schulen dabei im Einzelnen mit einer Schulischen Assistenz ausgestattet werden und in welchem Umfang dies geschieht, steht derzeit noch nicht fest. Grundsätzlich werden dafür jedoch die in der Antwort zu Frage 2 genannten Kriterien maßgeblich sein. 3 6. Wie sieht die genaue Verteilung der 314 Stellen für die Schulische Assistenz aus (bitte nach Kreisen und Grundschulen aufschlüsseln)? Antwort: Wie bereits in der Antwort auf die Kleine Anfrage Drucksache 18/2080 dargelegt, sol- len für die Schulische Assistenz keine neuen Stellen ausgewiesen werden. Vielmehr ist - vorbehaltlich der Beschlussfassung über den Landeshaushalt - vorgesehen, ei- nen Betrag von 13,2 Mio. € bereitzustellen, um damit die Beschäftigung von Assis- tenzkräften zu ermöglichen. Hinsichtlich der Frage, welche Schulen mit Assistenz- kräften ausgestattet werden, wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 7. Über welche Qualifikationen müssen schulische Assistentinnen und Assistenten verfügen, damit sie sich an der innerschulischen Förderung junger Menschen beteiligen können? Antwort: Schulische Assistentinnen und Assistenten müssen über die für ihren Aufgabenbe- reich erforderlichen Qualifikationen verfügen. In Betracht kommen beispielsweise Erzieherinnen und Erzieher, sozialpädagogische Assistentinnen und Assistenten, Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger sowie sozial erfahrene Personen. 8. Wie wird das Ziel einer langfristigen Beschäftigung umgesetzt, damit die schuli- schen Assistentinnen und Assistenten eine nachhaltige Wirkung entfalten kön- nen? Antwort: Es wird angestrebt, die Haushaltsmittel regelmäßig zur Verfügung zu stellen. 9. Wann hat die eingerichtete Expertenrunde zur Schulischen Assistenz getagt und wie ist sie zusammengesetzt? Drucksache 18/2474 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 Antwort: Die - von den Geschäftsführern der Kommunalen Landesverbände und den Amts- chefs des MSGWG sowie des MSB eingerichtete - Kommission Schulbegleitung hat am 7.10.2014 und am 20.11.2014 getagt. Ihr gehören Vertreterinnen und Vertreter des Städteverbandes Schleswig-Holstein, des Schleswig-Holsteinischen Landkreis- tages, des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages, des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen, des Ministeriums für Schule und Berufsbildung sowie des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung an.