SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2479 18. Wahlperiode 2015-01-06 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Axel Bernstein (CDU) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Organisationsleitlinien der Landespolizei Vorbemerkung des Fragestellers: Am 15.11.2014 berichteten die Kieler Nachrichten über einen „nicht veröffentlichten Erlass der Polizeiabteilung im Innenministerium“. Am 17.11.2014 berichtete das Sat 1 Regionalfernsehen über „Organisationsleitlinien der Landespolizei“. Nach diesem Bericht handelte es sich laut Innenministerium dabei um ein internes Arbeitspapier. In der Antwort die Kleine Anfrage mit der Drs. 18/2487 schreibt der Innenminister: „Es gibt keine Organisationsleitlinien der Landespolizei aus September 2014.“ 1. Existiert oder existierte im Innenministerium ein Papier, das die Überschrift „Organisationsleitlinien der Landespolizei“ trägt und als Datum die Angabe „September 2014“ enthält und wenn ja, a) welchen Verfahrensstand gibt es hinsichtlich dieses Papiers aktuell? b) von wem wurde dieses Papier in Auftrag gegeben? c) von wem wurde dieses Papier konkret erstellt? d) wann wurde der Innenminister wie von der Existenz dieses Papiers in Kenntnis gesetzt? Drucksache 18/2479 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 e) wann hat der Innenminister wie vom Inhalt des Papiers Kenntnis ge- nommen? f) wer hat den Innenminister über die Existenz und den Inhalt des Pa- piers informiert? g) war dieses Papier Personen außerhalb des Innenministeriums (z.B. über das Intranet) zugänglich? h) wurde das Papier dem Ministerpräsidenten oder anderen Ministerien zugeleitet oder auf anderem Wege zu Kenntnis gegeben? Antwort zu 1a) bis 1 h): Die aktuellen und derzeit für den Bereich der Landespolizei verbindlichen Organisationsleitlinien sind am 17. August 2010 veröffentlicht worden. Ana- log zu Verordnungen (§ 62 LVwG) und Verwaltungsvorschriften werden Er- lasse im Polizeibereich grundsätzlich auf eine Geltungsdauer von 5 Jahren befristet und turnusmäßig auf notwendigen Aktualisierungsbedarf überprüft. So endet die Geltungsdauer der aktuellen Organisationsleitlinie im Jahre 2015. Deshalb werden die Organisationsleitlinien der Landespolizei vom zu- ständigen Referat der Polizeiabteilung im Ministerium für Inneres und Bun- desangelegenheiten eigenständig aktualisiert. Dieses geschieht, weil die Or- ganisationsentwicklung verantwortlich durch die Ämter und Behörden der Landespolizei vorangetrieben wird, über eine fachliche Erörterung mit der Führung der Landespolizei. Dazu bedarf es keiner gesonderten Aufträge, sondern es handelt sich dabei um eine Alltagsaufgabe. Einen Erörterungs- stand gab ein Entwurf von September 2014 wieder, der zwischenzeitlich überholt ist. Dieses Arbeitspapier haben der Hauptpersonalrat der Polizei und im Wege der Beteiligung nach dem Mitbestimmungsgesetz SH auch die örtlichen Personalräte der Polizei zur Kenntnis erhalten. Minister Studt hat das interne Arbeitspapier mit dem Entwurfstand von September 2014 nicht zur Kenntnis erhalten. Er ist vom Leiter der Polizeiabteilung am 13.11.2014 über die beabsichtigte Aktualisierung der Organisationsleitlinie mit einem Entwurfsstand November 2014 mündlich unterrichtet worden. Eine Weitergabe von Arbeitspapieren an den Ministerpräsidenten oder ande- re Ressorts ist weder erfolgt noch wäre eine solche Verfahrensweise üblich. Selbst die durch den Minister gebilligte Endfassung der Organisationsleitlinie Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/2479 3 wird regelmäßig nur im Kreis der Behörden und Dienststellen der Landespo- lizei veröffentlicht. 2. Was ist aus Sicht der Landespolizei eine „ausreichend große Organisations- einheit“ im Zusammenhang mit Polizeidienststellen? Antwort: Ausreichend groß sind Polizeidienststellen, die a) schnelle Reaktionszeiten, b) regelmäßige, verlässliche Ansprechzeiten für die Bevölkerung, c) einen flexiblen Personaleinsatz, auch in Bezug auf Vereinbarkeit von Fami- lie und Beruf, d) einen wirtschaftlichen Betrieb, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Führungs- und Einsatzmittel, Kraftfahrzeug- und IT – Ausstattung, gewähr- leisten können und e) den eigenen Sicherheitsanforderungen entsprechen und z. B. durch eine ausreichende Personalstärke gewährleisten können, dass Polizeibeamtin- nen und -beamte im Dienst nicht auf sich allein gestellt sind. Diese Anforderungen erfordern im Regelfall Polizeidienststellen mit mindes- tens fünf Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern. Sofern regionale Besonderheiten es verlangen, bleiben auch Dienststellen mit weniger Personal vor Ort erhal- ten. 3. Ist der Landesregierung bekannt, dass nach den laut der Antwort auf die Klei- ne Anfrage, Drs. 18/2487 geltenden Organisationsleitlinien der Landespolizei vom 17.08.2010 Organisationsänderungen, die zur Schließung mittlerer und größerer Polizeidienststellen führen, dem Zustimmungsvorbehalt der „politi- schen Hausspitze“ unterliegen und wenn ja, a) gilt dies nach wie vor und wenn nein, wie ist die derzeitige Verfah- rensregelung? b) was sind nach Ansicht der Landesregierung mittlere und größere Po- lizeidienststellen? Drucksache 18/2479 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 Antwort: Ja. a) Ja. b) Die operativen Dienststellen in der Fläche sind überwiegend Polizeireviere, Polizei-Zentralstationen und Polizeistationen. Im Sinne der zitierten Orga- nisationsleitlinie sind mit mittleren und größeren Polizeidienststellen Poli- zei-Zentralstationen und Polizeireviere gemeint.