SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2483 18. Wahlperiode 14-12-04 Kleine Anfrage des Abgeordneten Johannes Callsen (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Evaluierung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Vorbemerkung des Fragestellers: Nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein hat die Landesregierung spätestens drei Jahre nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes dem Landtag eine Evaluierung der Wirkungen insbesondere hinsichtlich Effizienz und Zielerreichung vorzulegen (Artikel 3 Abs. 2, TTG) vorgesehen. 1. Wurde mit der Evaluierung bereits begonnen, wer führt die Evaluierung durch und sind dabei bereits externe Gutachten in Auftrag gegeben worden oder noch geplant? Falls ja, durch wen wurden diese Gutachten erstellt bzw. sollen diese Gutachten erstellt werden und wie hoch waren die Kosten bzw. mit welchen Kosten plant die Landesregierung hierfür? (Bitte tabellarisch seit 2013 bis zur ersten Vorlage des Berichts an den Landtag? Antwort: Aufgrund gesetzlicher Regelung hat die Landesregierung dem Landtag bis zum 1. August 2016 eine Evaluierung der Wirkungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes vorzulegen. Mit der Evaluierung wurde zum jetzigen Zeitpunkt , mithin also 15 Monate nach dem Inkrafttreten des Gesetzes, noch nicht begonnen; externe Gutachten wurden nicht vergeben. Geplant ist eine Evaluierung zum Sommer 2016. Darüber, ob die Evaluierung vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie (MWAVT) selbst oder mit Hilfe externer Unterstützung durchgeführt wird, ist noch nicht entschieden. Drucksache 18/2483 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. Auf Basis welcher Kriterien wird die Evaluierung durchgeführt bzw. soll die Evaluierung durchgeführt werden und welche Kriterien wurden zu welchem Zeitpunkt im vergangenen Jahr bereits geprüft? Antwort: Über die Kriterien wurde noch nicht entschieden; im vergangenen Jahr fand keine Prüfung statt. 3. Welche dieser Kriterien sollen wann, durch wen, bei wem und warum bis zur ersten Vorlage des Berichts noch geprüft und abgefragt werden? Antwort: siehe Antwort zu Frage 2 4. Hat die Landesregierung eigene Befragungen durchgeführt oder plant sie diese ? Falls ja, wer wurde bereits befragt auf Grundlage welcher Fragen und Kriterien und wer soll ggfs. noch befragt werden? Antwort: Eigene Befragungen wurden noch nicht durchgeführt; sind aber geplant. Fragen und Kriterien sind ebenso wie der Kreis der zu Befragenden noch nicht festgelegt. 5. Wo und durch wenn sollen die Ergebnisse zusammen geführt werden? Antwort: Im MWAVT. 6. Wie sieht der Zeitplan für die Evaluierung bis zur ersten Vorlage an den Landtag aus? Antwort: Ein Zeitplan ist noch nicht erstellt.