SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2486 18. Wahlperiode 2014-12-01 Kleine Anfrage der Abgeordneten Barbara Ostmeier und Jens-Christian Magnussen (CDU) und Antwort der Landesregierung - Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Trassenfindung der Südlinkleitung inklusive Elbquerung 1. Hat die Landesregierung neue Erkenntnisse über den Stand der Planungen bei Tennet? Der Übertragungsnetzbetreiber TenneT als Vorhabenträger beabsichtigt, bis Ende des Jahres den Antrag auf Bundesfachplanung gemäß § 6 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) bei der für die Bundesfachplanung zuständigen Bundesnetzagentur einzureichen. In Abstimmung mit der Bundesnetzagentur hat TenneT den Antrag auf Bundesfachplanung in einer Vorab-Version am 10.10.2014 vor der formellen Einreichung bei der Bundesnetzagentur auf der Projekt-Website veröffentlicht. Damit soll weitestgehende Transparenz über das Vorgehen geschaffen und der interessierten Öffentlichkeit zusätzlich Zeit eingeräumt werden, sich auf das Verfahren zur Bundesfachplanung und insbesondere auf die Antragskonferenzen vorzubereiten. Die Vorab-Version ist unter www.suedlink.tennet.eu/bundesfachplanung/antrag-6.html abrufbar. 2. Gibt es schon eine prioritär festgelegte Vorzugsvariante? a) Wenn ja, in welcher Form und wo wurde diese veröffentlicht? b) Wenn nein, wann ist damit zu rechnen? Die in der Vorab-Version (siehe Frage 1) ausgesprochene Empfehlung des Vorhabenträgers ist eine Anforderung des Gesetzgebers. Nach § 6 NABEG Drucksache 18/2486 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 soll der Antrag auf Bundesfachplanung einen Vorschlag des Vorhabenträgers für den beabsichtigten Verlauf des für die Ausbaumaßnahme erforderlichen Trassenkorridors sowie eine Darlegung der in Frage kommenden Alternativen enthalten. Die Alternativen sind unter Berücksichtigung der erkennbaren Umweltauswirkungen und der zu bewältigenden raumordnerischen Konflikte zu erläutern. Der für die Untersuchung der Trassenkorridore erforderliche Untersuchungsrahmen wird gemäß § 7 NABEG erst nach Antragstellung in der Antragskonferenz erörtert. Eine prioritär festgelegte Vorzugsvariante ist somit im Vorwege der Bundesfachplanung nicht möglich. Die von dem Vorhabenträger aus einer Vielzahl von Alternativen im Dialogverfahren entwickelte Empfehlung ist bezüglich der Herleitung und der Bewertung in der Vorab-Version zum Antrag auf die Bundesfachplanung beschrieben. Im Rahmen dieses Prozesses wurden über 3.000 Hinweise, Alternativvorschläge und Stellungnahmen erfasst, davon 164 aus Schleswig-Holstein. Rund 1.700 raumbezogene Hinweise wurden herausgearbeitet (davon 55 aus SchleswigHolstein ). Daraus entstanden insgesamt 119 Alternativvorschläge, zwei davon in Schleswig-Holstein. Neben dem Vorschlagskorridor der Elbequerung bei Lühesand verfolgt TenneT zwei weitere gleichwertige in Betracht kommende Alternativen mit der Elbequerung bei Brokdorf und der Elbequerung entlang der geplanten A 20. Im weiteren Verfahren wird ein Untersuchungsrahmen für die Bundesfachplanung festgelegt und der erforderliche Inhalt der einzureichenden Unterlagen bestimmt. Eine für das Planfeststellungsverfahren verbindliche Festlegung des Trassenkorridors auf einer Breite von 1000 Metern erfolgt erst mit dem Abschluss des Bundesfachplanungsverfahrens voraussichtlich 2016/17. 3. Bezugnehmend auf den Hinweis des Energieministers, es gebe einen intensiven Austausch zwischen Niedersachsen und Schleswig-Holstein, wie findet dieser Austausch statt? a) Was ist Ziel dieses Austausches? b) Gibt es im Hinblick auf diesen Austausch eine sich abzeichnende Tendenz? Antwort zu a) Es haben bisher drei Besprechungen auf Arbeitsebene stattgefunden , an denen sowohl niedersächsische als auch schleswig-holsteinische Vertreter der von der Frage der Elbquerung betroffenen Fachressorts beteiligt waren. Die Besprechungen dienten dem fachlichen Informationsaustausch über die für die Querung der Elbe in Betracht kommenden Varianten. Antwort zu b) Nein. 4. Hat die Landesregierung Kenntnisse darüber, ob es eine weitere Zeitverzögerung im Verfahren gibt? Nach Kenntnis der Landesregierung befindet sich das Verfahren im Rahmen der Zeitplanung des Vorhabenträgers. Der grobe Ablaufplan findet sich in der 3 Vorab-Version des Antrags auf Seite 27. 5. Welche Träger öffentlicher Belange haben bereits Stellungnahmen hinsichtlich der Trassenvorschläge von Tennet abgegeben und wie bewertet die Landesregierung diese? Die Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 9 NABEG von der Bundesnetzagentur erst nach Vorlage der vollständigen Unterlagen zur Stellungnahme aufgefordert. Anmerkungen von Trägern öffentlicher Belange zu dem Vorhaben im Rahmen des vorgeschalteten Dialogprozesses, wenn sie bei den Behörden der Landesregierung eingehen, werden von der Landesregierung an den Vorhabenträger weitergereicht. Der Vorhabenträger hat die eingegangenen Hinweise in einer Dokumentation des Projektdialogs zusammen mit seiner Stellungnahme veröffentlicht. Eine gesonderte Bewertung der Anmerkungen seitens der Landesregierung wird nicht vorgenommen. 6. Bis wann rechnet die Landesregierung mit der Vorlage aller Stellungnahmen aller betroffenen Träger öffentlicher Belange? Eine umfängliche Sammlung von Stellungnahmen aller betroffenen Träger öffentlicher Belange ist erst im Rahmen der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 9 Abs. 1 NABEG zu erwarten. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgt durch die Bundesnetzagentur gemäß § 9 Abs. 2 NABEG innerhalb von drei Monaten nach Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen . 7. Welche Raumwiderstandsdaten stehen der Landesregierung hinsichtlich der Querung der Pinnau zur Verfügung, auf welcher Basis werden diese verglichen und wie bewertet sie diese? Der Landesregierung stehen grundsätzlich alle raumrelevanten Fachdaten für Schleswig-Holstein zur Verfügung, so auch für den Bereich einer möglichen Querung der Pinnau. Beispielhaft zu nennen sind hier Daten zu nationalen und europäischen Schutzgebieten, zu artenschutzrelevanten Faunavorkommen , zu Siedlungsstrukturen, zu Windeignungsgebieten, zu bestehenden Freileitungen sowie zu Gebieten mit Bedeutung für den Tourismus. Die einzelnen Fachdaten werden einer dreistufigen Raumwiderstandsskala (Raumwiderstandsklassen) zugeordnet. Diese Methode ist in den Unterlagen der Vorab-Version in Kapitel 3.3.1.1 dargelegt. Es handelt sich um ein Standardverfahren und wird seitens der Landesregierung nicht beanstandet.