SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2488 18. Wahlperiode 4. Dezember 2014 Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Rathje-Hoffmann (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung Förderung von Familienzentren ab 2015 1. Wie sieht die Förderung für Familienzentren ab dem Jahr 2015 aus? In welcher Höhe werden wie viele Familienzentren gefördert? In welchem Haushaltstitel sind die Fördergelder für das Jahr 2015 enthalten? Antwort: Für die Förderung von Familienzentren werden, sofern der Landtag dem Haushalt zustimmt, 2,5 Mio. Euro zur Verfügung stehen. Es ist geplant, Zuschüsse an Träger von Familienzentren ab dem Jahr 2015 in Höhe von 25.000 € zu gewähren. Insgesamt sollen 100 Familienzentren landesweit gefördert werden. Die Förderung ist im Haushaltstitel 1102 63301 enthalten. 2. Wie erfolgt die Verteilung der Landesmittel auf die einzelnen Kreise und kreis- freien Städte? Bitte einzeln aufgliedern. Antwort: Die Verteilung der Mittel nach dem Finanzausgleichsgesetz auf die Kreise und kreisfreien Städte richtet sich insbesondere nach der Zahl der betreuten Kinder unter 3 Jahren in Kindertageseinrichtungen und öffentlich geförderter Kindertagespflege , der Dauer der Betreuung und dem Anteil der Kinder aus nicht deutsch sprechenden Familien im vergangenen Jahr. Einzelheiten wird ein Erlass regeln, der zurzeit erarbeitet wird. . Drucksache 18/2488 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 3. Ist es vorgesehen, dass die Kreise und kreisfreien Städte die Gelder zu 100 % weiterleiten müssen? Wenn nein, in welcher Höhe können Kreise und kreisfreie Städte Gelder einbehalten? Antwort: Die Kreise und kreisfreien Städte sollen als Träger der örtlichen Jugendhilfe die Mittel in eigener Verantwortung nach Maßgabe der Zuschussvoraussetzungen weiterleiten. Weitere Einzelheiten wird ein Erlass regeln, der zurzeit erarbeitet wird und mit den kommunalen Landesverbänden abzustimmen ist.