SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2489 18. Wahlperiode 14-12-08 Kleine Anfrage des Abgeordneten Johannes Callsen (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Wirtschaftliche Stärken Schleswig-Holstein Vorbemerkung der Landesregierung: In der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage geht die Landesregierung davon aus, dass mit der Frage nach den „wirtschaftlichen Stärken“ gemeint ist, welche Branchen der schleswig-holsteinischen Wirtschaft besondere Stärken aufweisen und welche strukturellen Stärken die Unternehmenslandschaft in Schleswig-Holstein hat. Rahmenbedingungen für wirtschaftliches Handeln wie z.B. die Infrastruktur SchleswigHolsteins (z. B. Verkehr, Hochschulen) werden hier außen vor gelassen, da sie den Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage sprengen würden. 1. In welchen Bereichen liegen aus Sicht der Landesregierung die wirtschaftlichen Stärken und Chancen Schleswig-Holsteins? Antwort: Die besonders zukunftsträchtigen Branchen Schleswig-Holsteins wurden im Rahmen der Regionalen Innnovationsstrategie für eine intelligente Spezialisierung (RIS)identifiziert: In Schleswig-Holstein sind dies insbesondere die maritime Wirtschaft, der Bereich Life Sciences, die Ernährungswirtschaft, die Erneuerbaren Energien und der Querschnittsbereich der digitalen Wirtschaft . Daneben spielt der Tourismus eine besondere Rolle. Eine besondere strukturelle Stärke liegt darüber hinaus in den vergleichsweise wenig krisenanfälligen kleinen und mittelständischen Industrie- und Dienstleistungsbetrieben Schleswig-Holsteins einschließlich eines sehr gut aufgestellten Handwerks. Drucksache 18/2489 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. Welche Strategien verfolgt die Landesregierung für die einzelnen Bereiche? Wann, durch wen und mit welchen Partnern wurden diese Strategien jeweils festgelegt? Antwort: Ziel der Wirtschaftspolitik ist es, die wirtschaftlichen Potenziale SchleswigHolsteins durch gezielte Maßnahmen zu stärken und auszubauen. Das Landesprogramm Wirtschaft (LPW), mit dem die Wirtschaftsförderung in Schleswig-Holstein für den Zeitraum 2014 bis 2020 neu ausgerichtet wird, berücksichtigt die identifizierten wirtschaftlichen Stärken und Chancen SchleswigHolsteins und führt die abgeleiteten Bedarfe sowie landesspezifische Zielsetzungen und Strategien in einem stringenten Förderansatz zusammen. Dabei bündelt das LPW Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) sowie ergänzende Landesmittel. Die Mittel des Operationellen Programms EFRE 2014-2020 (OP EFRE 2014- 2020) werden vorrangig zur Förderung eines innovationsfördernden Umfeldes, eines nachhaltigen Wirtschaftswachstums und zur Schaffung attraktiver Arbeitsplätze eingesetzt. Die Strategie und die inhaltliche Ausrichtung des OP EFRE wurde im Rahmen der Programmerarbeitung mit allen relevanten Partnern (Wirtschaft- und Sozialpartner , Vertreter für die Querschnittsziele, kommunale/regionale Ebene) abgestimmt . Die Mitglieder des Begleitausschusses wurden ebenso in die Beratung eingebunden wie eine von diesem Gremium eingesetzte Lenkungsgruppe. Die Ausschüsse des Schleswig-Holsteinischen Landtages wurden im Dezember 2013/Januar 2014 über den Stand der OP-Programmierung unterrichtet. Grundgesetzlich verankertes Ziel der GRW ist die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im gesamten Bundesgebiet. Dazu werden Standortnachteile in besonders strukturschwachen Regionen durch gezielte gewerbliche Investitionen und die Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur gemindert. Gleichzeitig ist ein fairer Standortwettbewerb zu gewährleisten. Dazu legen Bund und Länder im GRW-Koordinierungsrahmen die Regeln der Förderung fest (Fördergebiet , Fördertatbestände, Voraussetzungen, Art und Intensität der Förderung). Im LPW werden diese entsprechend den übergeordneten Zielsetzungen umgesetzt . Das wesentliche Instrument zur Förderung von Beschäftigung und Qualifizierung in Schleswig-Holstein ist das Landesprogramm Arbeit (LPA). Dieses aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF), aus Landesmitteln und weiteren Kofinanzierungsmitteln gespeiste Arbeitsmarktprogramm der Förderperiode 2014 – 2020 hat die Landesregierung unter das Oberziel der Fachkräftesicherung und –gewinnung gestellt. Neue Akzente setzt das Programm u.a. bei der gezielten Unterstützung von Unternehmen durch sogenannte Fachkräfteberater, die gerade kleine und mittlere Unternehmen bei einer zukunftsorientierten Personalpolitik unterstützen sollen. Für die Branchen mit besonderem Entwicklungspotenzial (vgl. Antwort zu Frage 1) können mit finanzieller Unterstützung aus dem Programm neue Qualifizierungsmodule entwickelt und erprobt werden. Darüber hinaus gibt es Angebote, die neue Beschäftigungspotenziale für den Arbeitsmarkt erschließen sollen. 3 Hierzu gehören die Förderung der Beratungsstellen Frau & Beruf sowie die Qualifizierungs- und Integrationsprojekte für Langzeitarbeitslose. Neben den übergreifenden Förderansätzen des LPW und des LPA existieren spezielle Strategien für einzelne Bereiche, wie z. B. die Tourismusstrategie oder die Breitbandstrategie sowie teilräumliche Initiativen wie z. B. die Westküsteninitiative oder die deutsch-dänische Zusammenarbeit. Alle diese Initiativen wurden mit den jeweils relevanten Akteuren in den einzelnen Bereichen eng, vertrauensvoll und kontinuierlich abgestimmt. Schließlich stehen die Förderinstitute des Landes (z. B. Mittelständische Beteiligungsgesellschaft , Bürgschaftsbank, Investitionsbank sowie die WTSH) mit passgenauen Finanzierungs- und Beratungsangeboten der Wirtschaft des Landes , insbesondere den kleinen und mittelständischen Betrieben, zur Verfügung . 3. Welche konkreten Maßnahmen sieht diese Strategie jeweils für die einzelnen Bereiche vor? 4. Wo setzt die Landesregierung bei der Förderung der jeweiligen Bereiche neue Akzente? Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet: Mit dem LPW werden Investitionen in die wissensbasierte Wirtschaft ebenso gefördert wie der Ausbau der klassischen wirtschaftsnahen Infrastruktur. Die neuen Schwerpunktsetzungen der Landesregierung spiegeln sich in den vier Prioritätsachsen des OP EFRE 2014-2020 wider:  Stärkung der regionalen Innovationspotenziale (rd. 34% der Mittel),  Entwicklung einer wettbewerbsfähigen und nachhaltigen Wirtschaftsstruktur (knapp 20% der Mittel),  Energiewende - Aufbau umweltgerechter Wirtschafts- und Infrastrukturen (knapp 27% der Mittel),  Nachhaltige Nutzung bestehender Ressourcen (knapp 16% der Mittel)1. Ein weiterer neuer Akzent im Rahmen der EFRE-Strategie ist der Einsatz inte- grierter territorialer Investitionen (ITI) an der Westküste. Mit diesem neuen Um- setzungsinstrument werden 30 Millionen Euro von insgesamt 271 Millionen Eu- ro EFRE-Mittel unter dem Leitthema „Tourismus- und Energiekompetenzregion Westküste“ für diese Region reserviert. Neue Akzente werden auch im Rahmen der Neuausrichtung der betrieblichen Investitionsförderung gesetzt. Neben der Schaffung und Sicherung von Arbeits- plätzen werden Faktoren wie Energieeffizienz und „gute Arbeit“ in die Förderkri- terien einbezogen. 1 4% der Mittel für die Technische Hilfe Drucksache 18/2489 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 Im Rahmen der GRW sollen künftig deutlich mehr Mittel zur Verfügung stehen, da Schleswig-Holstein ab Juli 2014 von einem besseren Verteilungsschlüssel profitiert. Die Mittel werden verstärkt in gewerbliche Investitionen und in die wirtschaftsnahe Infrastruktur in den strukturschwächeren Regionen eingesetzt. Die einzelnen fachspezifischen Strategien und Initiativen enthalten eine Vielzahl von Maßnahmen, die hier nicht alle detailliert aufgeführt werden können. Zur Veranschaulichung seien deshalb hier nur einige Maßnahmen beispielhaft aufgeführt:  Tourismusstrategie mit - einem Modernisierungsprogramm für Beherbergungsbetriebe,  Breitbandstrategie mit - dem Breitbandkompetenzzentrum und - Fördermitteln für Breitbandprojekte in Höhe von 50 Mio. Euro in der neuen EU-Förderperiode 2014-2020,  Fachkräfteinitiative mit: - einem Kompetenzzentrum Fachkräfte und Weiterbildung und - Maßnahmen zur Attraktivitäts- und Qualitätssteigerung der dualen Ausbildung,  Unterstützung des Handwerks durch - Förderung der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung im Handwerk (ÜLU) und - institutionelle Förderung der Rationalisierungsgemeinschaft Handwerk Schleswig-Holstein e.V. sowie  Westküsteninitiative mit - Einrichtung eines Westküstenbeirates mit rund 30 regionalen Akteuren und - der Förderung eines Regionalmanagements Westküste/Unterelbe und des ITI-Regionalbüros. 5. Welche Fördermittel stehen für die einzelnen Bereiche im Haushalt 2015 jeweils zur Verfügung? Antwort: Da der Haushalt 2015 noch nicht verabschiedet ist, kann zu einzelnen Beträgen noch keine verbindliche Aussage getroffen werden.