SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2490 18. Wahlperiode 2014-12-01 Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Franzen (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Schule und Berufsbildung Ausbildung der Lehrkräfte für Sonderpädagogik Vorbemerkung der Fragestellerin: Zum Schuljahr 2015/16 sollen landesweit geltende Parameter, nach denen die den Schulämtern zugewiesenen Planstellen für sonderpädagogische Lehrkräfte auf die einzelnen Förderzentren und von diesen wiederum auf die Schulen verteilt werden, zur Anwendung kommen. Frage: Wie wird die Betreuung der angehenden Lehrerinnen und Lehrer für Sonderpädago- gik während des Referendariats gewährleistet und durch wen, wenn die Förderzen- tren die ihnen zugewiesenen Lehrkräfte auf die Schulen weiterverteilen müssen? Antwort: Die Ausführungen im Inklusionskonzept, auf die sich die Vorbemerkung der Frage- stellerin bezieht, gelten für das Verfahren, nach dem die Planstellen bzw. Lehrerwo- chenstunden der Förderzentren zugeteilt werden. Die an den Förderzentren tätigen Lehrkräfte für Sonderpädagogik werden dort auch in Zukunft Schülerinnen und Schü- ler unterrichten sowie am inklusiven Unterricht in den allgemeinbildenden Schulen Drucksache 18/2490 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 mitwirken. Die Ausbildung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst soll auch weiterhin diese beiden Aufgaben- und Einsatzbereiche der Sonderpädagoginnen und Sonder- pädagogen umfassen. Näheres wird die Ausbildungs- und Prüfungsordnung Lehr- kräfte II (APO Lehrkräfte II) regeln, die im nächsten Jahr neu gefasst werden soll.