SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/250 18. Wahlperiode 2012-11-02 Kleine Anfrage des Abgeordneten Sven Krumbeck (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung und Wissenschaft Von Schließung bedrohte kleine Grundschulen Vorbemerkung des Fragestellers: Im Koalitionsvertrag werden ausdrücklich die Sorgen im ländlichen Raum angespro- chen, die sich für kleine Grundschulstandorte ergeben, weil sie die Mindestschüler- zahl nicht erreichen und von Schließung bedroht sind. An gleicher Stelle wird ange- führt, dass den Schulträgern Flexibilität bei der regionalen Umsetzung bei kleinen Schulen ermöglicht werden soll. Die Möglichkeiten des EU-Programms für den länd- lichen Raum sollen dabei ausgeschöpft werden. Außerdem wird im Anhang zum Ko- alitionsvertrag angeführt, dass die Mindestgrößenverordnung als Teil des Schulent- wicklungsplans überarbeitet werden soll, um mehr Flexibilität in der regionalen Um- setzung zu ermöglichen. 1. Besitzt die Landesregierung Kenntnisse darüber, ob und wie viele kleine Grundschulen zum Schuljahr 2013/14 von der Schließung bedroht sind? Wenn ja, welche Standorte sind dies? Antwort: Weder für das laufende noch für das kommende Schuljahr liegen amtliche Schüler- zahlen vor, anhand derer sich exakt bestimmen ließe, bei welchen Schulen eine Un- terschreitung der Mindestgröße von 80 Schülerinnen und Schülern zu erwarten ist. Der Landesregierung ist aber bekannt, dass die Mindestgröße aktuell in elf Grund- schulen nicht erreicht wird. Für drei dieser Schulen ist zum Schuljahr 2013/14 eine organisatorische Verbindung mit einer anderen Schule genehmigt worden bzw. lie- gen dem Bildungsministerium entsprechende Anträge der Schulträger vor; dies be- trifft die Grundschulen Mohrkirch, Bergenhusen und Mielkendorf. Hinsichtlich der an- deren Schulen ist noch zu prüfen, ob sich das Absinken der Schülerzahl verstetigt. Ist dies der Fall, haben Schulträger, Kreis und Schulaufsichtsbehörde darüber zu be- finden, welche Anpassungsmaßnahmen jeweils einzuleiten sind (§ 2 der Mindest- größenverordnung). 2. Besitzt die Landesregierung Kenntnisse darüber, wie die Entscheidungen zu den betroffenen Grundschulstandorten zustande gekommen sind und wie der Meinungsbildungsprozess vor Ort herbeigeführt wurde? Wenn ja, wie sehen diese Kenntnisse im Einzelnen aus? Antwort: Nach § 59 i.V.m. § 58 Abs. 1 + 2 Schulgesetz (SchulG) entscheidet der Schulträger über die Auflösung oder Änderung einer Schule. Diese Entscheidung bedarf der Ge- nehmigung der Schulaufsichtsbehörde. Die untere Schulaufsicht berät die Schulträ- ger bei diesem Entscheidungsprozess. Die Faktoren für die Meinungsbildung im Ein- zelnen sind unterschiedlich und der Landesregierung nicht bekannt. Erfahrungsge- mäß wird jedoch auf der einen Seite das Interesse am Erhalt eines eigenen Schul- standortes abgewogen mit dem Interesse, den Kindern ein leistungsfähiges, vielfälti- ges Bildungsangebot zu sichern, wie es regelmäßig nur in größeren Schulen ermög- licht werden kann. 3. Wurden vor Ort in allen Fällen der betroffenen Grundschulen alle Beteiligten gehört und zur Erarbeitung flexibler Lösungen eingeladen? Antwort: Wie zu Frage 2 ausgeführt, wird die Entscheidung, eine Schule auslaufen zu lassen oder eine Verbindung mit einer anderen Schule einzugehen, vom Schulträger getrof- fen. Ihm obliegt es deshalb auch, alle Beteiligten zu hören und mit ihnen über mögli- che Lösungsansätze zu beraten. Vor diesem Hintergrund ist der Landesregierung nicht bekannt, wie dies im Einzelfall geschieht; sie hat grundsätzlich keinen Einfluss auf die Verfahrensgestaltung. Soweit das Bildungsministerium eine organisatorische Verbindung zu genehmigen hat (§ 60 SchulG), wird diese nur erteilt, wenn zuvor die Schulkonferenzen der betroffenen Schulen eine Stellungnahme abgegeben haben. 4. Welchen Nutzen haben die genannten Schulstandorte von der Ankündigung der Landesregierung, die Mindestgrößenverordnung zu überarbeiten? Antwort: Es bedarf noch einer sorgfältigen Prüfung, wie sich die mit dem Koalitionsvertrag für die Schulträger angestrebte Flexibilität erreichen lässt. 5. Inwieweit ist es für die Schulstandorte relevant, dass die Koalitionspartner die „Schule im Dorf“ lassen wollen? Antwort: Die Schulträger werden auch weiterhin das Interesse am Erhalt eines eigenen, für die Kinder gut erreichbaren Schulstandortes abzuwägen haben mit dem Interesse, ihnen ein leistungsfähiges, vielfältiges Bildungsangebot zu ermöglichen. 6. Sieht die Landesregierung Möglichkeiten, heute von der Schließung bedrohte Schulstandorte zu erhalten? Wenn ja, um welche Schulstandorte handelt es sich? Auf welcher Grundlage soll dies geschehen und welche Hilfestellungen dürfen die Schulstandorte von der Politik erwarten? Antwort: Mögliche Perspektiven für Grundschulstandorte, an denen die Mindestschülerzahl unterschritten wird, müssen jeweils vor Ort geprüft und bewertet werden (siehe auch Antwort zu Frage 1 und 2).