SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/251 18. Wahlperiode 02.11.2012 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfgang Kubicki (FDP) und Antwort der Landesregierung - Finanzministerin Bearbeitungszeiten von Beihilfeanträgen beim Finanzverwaltungsamt Vorbemerkung des Fragestellers: Immer mehr beihilfeberechtigte Beamtinnen und Beamte beschweren sich – auch bei Parlamentariern – über die langen Bearbeitungszeiten von Beihilfeanträgen beim Finanzverwaltungsamt. In Einzelfällen wird von einer Bearbeitungsdauer von zehn Wochen gesprochen. 1. Sind der Landesregierung diese Beschwerden auch bekannt, und, wenn ja, was hat sie den Beschwerdeführerinnen und -führern geantwortet? Antwort: Ja. Die Beschwerden werden abhängig vom Einzelfall beantwortet. Soweit sich die Beschwerden gegen zu lange Bearbeitungszeiten richten, entspricht der Tenor der Antwort in der Regel nachfolgendem Text: Die derzeitigen Bearbeitungszeiten für Beihilfeanträge beim Finanzverwaltungsamt sind zu lang und müssen im Interesse aller Beihilfeberechtigten schnellstmöglich zurückgeführt werden. Das Finanzministerium hat gemeinsam mit dem Finanzverwaltungsamt diverse Maßnahmen ergriffen, um dieses Ziel zu erreichen. Diese Maßnahmen werden aber erst nach einiger Zeit ihre volle Wirkung entfalten. Finanzministerium und Finanzverwaltungsamt gehen gemeinsam davon aus, dass die Bearbeitungszeiten für Beihilfeanträge bereits im 1. Quartal 2013 wieder auf 14 Tage verkürzt werden können. Drucksache 18/251 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. Wie hoch ist die tatsächliche durchschnittliche Dauer der Bearbeitung von Beihil- feanträgen beim Finanzverwaltungsamt? Antwort: Die Bearbeitungszeiten betragen aktuell (Stand 30.10.2012) im Durchschnitt 24 Kalendertage. Als Bearbeitungszeit gilt hierbei die Zeit vom Eingang des Beihilfeantrages beim Finanzverwaltungsamt bis zur abschließenden Bearbeitung und Anweisung der Beihilfeleistung auf das Konto der Beihilfeberechtigten. Dieser Durchschnittswert beruht auf der seit November 2011 praktizierten bevorzugten / unverzüglichen Bearbeitung von Beihilfeanträgen mit Aufwendungen von mindestens 3.500 € und der Bearbeitung der hiervon nicht erfassten Beihilfeanträge in der Reihenfolge des Posteingangs. Für letztgenannte Beihilfeanträge beträgt die Bearbeitungszeit aktuell (Stand 30.10.2012) 30 Kalendertage . 3. Wie haben sich die Fallzahlen bei den Beihilfeanträgen in den vergangenen fünf Jahren entwickelt (bitte unterteilt nach Anträgen aktiver Beamter und Versorgungs- empfänger)? Antwort: Die Fallzahlen (bearbeitete Beihilfeanträge) sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: 2007 2008 2009 2010 2011 2012 * Beamtinnen/Beamte 138.835 151.136 142.061 147.772 143.380 113.571 Versorgungsempf. 119.912 133.699 142.404 148.127 139.319 113.842 Gesamt 258.747 284.335 284.465 295.899 282.699 227.413 * Stand 30.09.2012 4. Wie viele a) Widersprüche und b) Klagen gegen Beihilfebescheide liegen derzeit (Stichtag 15.10.2012) beim Finanzverwal- tungsamt vor und wie hoch ist die durchschnittliche Dauer der Bearbeitung von Bei- hilfewidersprüchen? Antwort: Am Stichtag lagen 636 Widersprüche gegen Beihilfebescheide vor, 25 Klageverfahren sind anhängig. Zur durchschnittlichen Bearbeitungszeit von Widersprüchen liegen keine gesicherten Erkenntnisse vor, da dies vom jeweiligen Einzelfall abhängt. 5. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung treffen, um die Bearbeitungsdauer bei Beihilfeanträgen zeitnah deutlich zu senken? Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/251 3 Antwort: Ziel ist es, im 1. Quartal 2013 eine Bearbeitungszeit von 14 Kalendertagen zu gewährleisten. Zur Unterstützung der bereits eingeleiteten Maßnahmen wird das Personal beim Finanzverwaltungsamt für die Bereiche zentrale (Rezept-) Datenerfassung und Nachbearbeitung bis zur Einführung der eBeihilfe bedarfsgerecht befristet durch qualifizierte Aushilfskräfte weiter aufgestockt. 6. Ist der Landesregierung bekannt, dass es sich mehrfach um vier- bis fünfstellige Beträge handelt, die einzelne Beihilfeberechtigte „zwischenfinanzieren“ müssen, und wäre die Landesregierung bereit, in finanzintensiven Verfahren Abschlagszahlungen zu leisten? Antwort: Dem Finanzministerium ist bekannt, dass mehrfach vierstellige Beträge „zwischenfinanziert “ werden müssen. Aus diesem Grund wurde zur Vermeidung von finanziellen Härten im November 2011 die bevorzugte/unverzügliche Bearbeitung von Beihilfeanträgen mit Aufwendungen ab 3.500 € eingeführt. Für Aufwendungen über 2.600,-- € können zudem Abschlagszahlungen erfolgen (§ 5 Abs. 7 Beihilfeverordnung).