SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2518 18. Wahlperiode 10. Dezember 2014 Kleine Anfrage des Abgeordneten Christopher Vogt (FDP) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung Finanzierung des Hochschulpaktes III Vorbemerkung des Fragestellers: Wissenschaftsministerin Kristin Alheit hat am 14. November 2014 im Plenum des Schleswig-Holsteinischen Landtages dargelegt, dass Sonderregelungen für die Stadtstaaten und die neuen Länder dazu führen, dass Schleswig-Holstein weniger Mittel aus dem Hochschulpakt III zugewiesen werden. 1. Welche Sonderregelungen für die neuen Länder und die Stadtstaaten führen dazu , dass die Zuschüsse aus dem Hochschulpakt III in Schleswig-Holstein pro Studierenden von 26.000 Euro auf 23.760 Euro sinken (bitte einzeln die Auswirkungen aufschlüsseln)? Antwort: Die ostdeutschen Flächenländer sowie die Stadtstaaten haben sich seit Beginn der Laufzeit des Hochschulpaktes verpflichtet, ihre Studienplatzkapazitäten auf dem Niveau des Jahres 2005 zu halten. Die ostdeutschen Flächenländer und die Stadtstaaten erhalten durch die Vereinbarung zur dritten Programmphase für ihre Haltezusage eine Pauschale in Höhe von 851.198.684 Euro. Der Bund hat gleichzeitig einen Höchstbetrag von 9,8804 Mrd. Euro festgesetzt, so dass diese Pauschale vorab von dem Höchstbetrag subtrahiert werden muss. Erst anschließend kann der auf den Bund entfallende, an die Länder zu überweisende Betrag pro zusätzlichem Studienanfänger (zStA) berechnet werden: (9.880.429.000 Euro - 851.198.684 Euro) / 760.033 zStA = 11.880,05 Euro. Zusammen mit den Landesmitteln ergibt das einen Betrag von 23.760,10 Euro pro zStA. Drucksache 18/2518 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. Wie sind die Sonderregelungen für die Stadtstaaten und die neuen Länder begründet ? Antwort: Die Sonderregelungen sind durch Solidarmechanismen bedingt, die den Stadtstaaten und den ostdeutschen Flächenländern aufgrund ihrer besonderen Ausgangslage zukommen. Sie sind von Beginn an Bestandteil der gesamten Finanzierungssystematik des Hochschulpaktes. Die Stadtstaaten bilden traditionell deutlich über ihren eigenen Bedarf aus und nehmen überproportional viele Studienanfänger aus den anderen Ländern auf. Für die ostdeutschen Flächenländer hingegen wurde aufgrund der demographischen Entwicklung mit einem Rückgang der Studienanfänger gerechnet. Die ostdeutschen Flächenländer erhalten während der gesamten Laufzeit des Hochschulpaktes III für ihre Haltezusagen eine Pauschale in Höhe von 324.369.240 Euro, die die westdeutschen Flächenländer aus den ihnen zustehenden Bundesmitteln bereitstellen. Für diesen Solidarbeitrag ist von den westdeutschen Flächenländern keine Mitfinanzierung zu leisten. Außerdem wurden für die ostdeutschen Flächenländer und die Stadtstaaten die Referenzlinien, die für die Verteilung der Bundesmittel maßgeblich sind, gegenüber dem Basisjahr abgesenkt, während sie für die übrigen Länder der Studienanfängerzahl von 2005 entsprechen. Dadurch erhöhen sich die Ansprüche der ostdeutschen Länder und der Stadtstaaten auf Bundesmittel. Für diese Regelung stehen 526.829.444 Euro zur Verfügung. 3. Hält die Landesregierung diese Sonderregelungen für gerechtfertigt? Antwort: Die Sonderregelungen sind und waren gerechtfertigt. Der finanzielle Anreiz an die von der Sonderregelung betroffenen Länder zur Aufnahme von mehr Studienanfängern trägt zur Entlastung der westdeutschen Flächenländer vor allem auch in den Jahren der doppelten Abiturjahrgänge bei. Diese akzeptieren dafür eine Reduktion der bei ihnen ankommenden Bundesmittel. 4. Warum hat die Landesregierung mit Hinweis auf die schlechte Finanzsituation der schleswig-holsteinischen Universitäten nicht den ursprünglichen Betrag von 26.000 Euro pro Studenten in den Verhandlungen mit Bund und den anderen Ländern für Schleswig-Holstein durchgesetzt? Antwort: Der Betrag von 26.000 Euro pro zusätzlichen Studienanfänger ist nur eine rechnerische Größe. Intensive Verhandlungen der Länder mit dem Bund haben im Ergebnis dazu geführt, dass in jeder Phase des Hochschulpaktes mehr Mittel als zuvor bereitgestellt wurden und für die Phase III der bislang höchste Betrag pro zStA zur Verfügung steht. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/2518 3 5. Wenn der Landesregierung klar war, dass die in der Pressemitteilung des Wissenschaftsministerium vom 30.10.14 dargestellte Zuschusshöhe des Bundes für Schleswig-Holstein im Rahmen des Hochschulpaktes III in Höhe von 240 Mio. Euro nicht korrekt war, warum wurde dieser Sachverhalt nicht öffentlich richtiggestellt , sobald der Fehler erkannt wurde? Zu welchem Zeitpunkt war der Landesregierung bekannt, dass der Bundeszuschuss nicht 240 Mio. Euro betragen würde? Antwort: Der Betrag von 240 Mio. Euro Landesmittel, der in der zitierten MedienInformation genannt wurde, stellte – wie oben ausgeführt – eine VorabPlanungsgröße dar. Ihr lag noch der rechnerische pro Kopf Betrag von 26.000 Euro pro zusätzlichen Studienanfänger zugrunde. Erst im Nachgang des Beschlusses der Gemeinsamen Wissenschaftsministerkonferenz am 30. Oktober 2014 konnten dann die Sonderregelungen in ihrer dann endgültig beschlossenen Höhe berücksichtigt werden. Daraus ergibt sich ein geplanter Finanzierungsbedarf von 224,8 Mio. Euro jeweils für das Land und den Bund. Im Zuge der Landtagsbefassung am 14. November 2014 wurde sowohl in einer Pressemitteilung als auch in dem Redebeitrag der Ministerin die Zahl 225 Mio. Euro kommuniziert.