SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2520 18. Wahlperiode 2014-12-15 Kleine Anfrage des Abgeordneten Jens Christian Magnussen (CDU) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Die Atommüll-Schwemme 1. Werden die in den Lübecker Nachrichten am 19. November 2014 dargelegten Tonnen (600.000 to + 200.000 to + 13.000 to) schwach- und mittelradioaktiv belasteter Müll bestätigt? 2. In welcher Klassifizierung setzt sich der unterschiedlich anfallende Müll zu- sammen? (gegliedert nach Bauschutt, Atommüll aus Kraftwerken, Forschung, Medizin, Sonstiges) Falls sonstiges, bitte Erläuterung um welche Art von Müll es sich handelt. Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 und 2 gemeinsam beantwortet . Bei den Angaben in Frage 1 handelt es sich um Massen von nicht Wärme entwickelnden radioaktiven Abfällen, die geordnet über ein Endlager zu entsorgen sind. Für die Endlagerfrage, auch die Dimensionierung der Endlagerkapazität, ist nach dem Atomgesetz der Bund zuständig. Eine seriöse Bestätigung der Mengenangaben über radioaktive Abfälle, die in anderen Bundesländern sowie in Endlagerstätten, die in Verantwortung des Bundes betrieben werden, lagern, ist der schleswigholsteinischen Landesregierung nicht möglich. Nähere Angaben können hierzu der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (Bundestags Drucksache 17/14278) entnommen werden. Eine zusammenfassende Darstellung ist gegenwärtig auf Bundesebene mit dem „nationalen Entsorgungsprogramm“ in Arbeit. Diese Zu- sammenstellung ist gemäß der Richtlinie 2011/70 EURATOM zum 23.08.2015 zu erstellen. Nähere Informationen hierzu können außerdem dem sog. „CNS-Bericht“ entnommen werden, in dem unter D.4 die Angaben zu Frage 2 enthalten sind:http://www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Atomenergie/jc _5_bericht_deutschland_bf.pdf Die in der Forschung, Medizin und in der gewerblichen Wirtschaft verwendeten radioaktiven Stoffe unterscheiden sich entsprechend den Anwendungszwecken: In Forschung und Medizin werden häufig offene radioaktive Stoffe mit relativ kurzen Halbwertzeiten (von einigen Stunden bis zu 100 Tagen) verwendet. Dies bedeutet, dass bei diesen Anwendungen kein endzulagernder Abfall entsteht, weil die im Abfall enthaltenen Radionuklide durch ausreichend lange Lagerung zerfallen und der Abfall dann konventionell entsorgt werden darf. In der gewerblichen Wirtschaft, aber auch in Forschung und Medizin werden weiterhin radioaktive Stoffe in umschlossener Form mit langer Halbwertzeit von mehr als 100 Tagen bis zu etlichen Jahren verwendet. Diese radioaktiven Strahlenquellen werden für messtechnische Zwecke, aber auch zur Strahlentherapie verwendet. Diese Strahlenquellen werden nach Beendigung der Nutzung an den Hersteller oder Lieferanten zurückgegeben, weil diese für eine neue Nutzung wiederverwendet werden können. Deshalb fällt relativ wenig radioaktiver Müll aus diesen Anwendungsbereichen an. Auf die Landessammelstellen entfällt - gemessen am Gesamtaufkommen des vom Bundesamt für Strahlenschutz abgeschätzten Abfallvolumens von 303.000 m3 bis zum Jahr 2080 - nur ein sehr kleiner Anteil von etwa 3,5 %. 3. Welchen Kenntnisstand hat die Landesregierung zur Umlagerung des Atommülls aus der Asse und der Urananreicherungsanlage in Gronau? Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat nach dem Atomgesetz keine Zuständigkeit und auch keine eigenen Erkenntnisse. 4. Ist durch eine mögliche Kapazitätserweiterung von Schacht Conrad mit Verzögerungen in der Endlagerungsterminierung 2022 zu rechnen? Der schleswig-holsteinischen Landesregierung sind keine Pläne für eine Kapazitätserweiterung des Lagers Konrad bekannt. 5. Welche Alternativstandorte sind in der Bund-Länder-Kommission in Schleswig -Holstein diskutiert und geprüft worden? Falls ja, um welche Standorte handelt es sich? Es ist gemäß Standortauswahlgesetz des Bundes nicht die Aufgabe der „Endlagerkommission “, über Standorte zu diskutieren oder gar diese zu prüfen. 6. Wurden Zwischenlager an den Kraftwerkstandorten als Alternative diskutiert? Falls ja, mit welchem Ergebnis? Die dezentralen Zwischenlager an den Kernkraftwerksstandorten sind jeweils auf 40 Jahre ab erster Einlagerung genehmigt. Als Alternative zu einem Endlager sind sie weder vorgesehen, noch wird diese Möglichkeit erörtert. 7. Wie wird die Lagerung schwach- und mittelradioaktiven Atommülls in den Standort Krümmel und Brokdorf realisiert? Im Kernkraftwerk Krümmel werden Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung („schwach- und mittelradioaktiv“) im „Feststofflager“ (umfasst das Fasslager und die Kavernen) aufbewahrt. Im Aufbereitungsgebäude und im Reaktorhilfsanlagengebäude des Kernkraftwerkes Brokdorf werden „schwach- und mittelradioaktive“ Abfälle nur drei bis vier Jahre zum Abtransport bereitgestellt. Anschließend werden diese Abfälle in die Zwischenlager für radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung in Gorleben bzw. Ahaus transportiert. 8. Welche Erkenntnisse liegen aus der Inspektion an den Standorten Krümmel und Brokdorf vor? Im Kernkraftwerk Krümmel gibt es keine mit Brunsbüttel vergleichbaren Probleme. Dies haben u.a. Kamerainspektionen aller Fässer in den Kavernen und im Fasslager ergeben. In den vergangenen Jahren sind außerdem bei Handhabungen der Fässer neben Sichtkontrollen auch Beprobungen der Verdampferkonzentrate durchgeführt worden. Es wurde dabei festgestellt, dass die Trocknung der Fassinhalte ausreichend gewesen war und keine Nachtrocknung erforderlich ist. Inspektionen werden auch in Zukunft stattfinden. Auch im Kernkraftwerk Brokdorf gibt es keine mit Brunsbüttel vergleichbaren Probleme (Kavernen, Verweilzeiten, Abfallbehandlungen). Nach Erkenntnissen aus behördlicher Begehung sind alle Gebinde in gutem Zustand.