SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2537 18. Wahlperiode 14-12-16 Kleine Anfrage der Abgeordneten Hans-Jörn Arp und Johannes Callsen (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Planungskapazitäten für den NOK und die Rader Hochbrücke 1. Welche Planungskapazitäten des Landes Schleswig-Holstein bindet der geplante Ausbau des Nord-Ostsee-Kanal (NOK), die die Landesregierung daran hindern, die A 20 fertig zu planen? Antwort: Die Planungen zum Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals werden ausschließlich von der Bundeswasserstraßenverwaltung durchgeführt. Planungskapazitäten des Landes sind davon nicht betroffen. 2. Welche Planungskapazitäten sind beim Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr (LBV) für welchen Zeitraum gebunden, um Ersatzbauwerk für die Rader Hochbrücke zu planen? 3. Welche Planungskapazitäten des Landes Schleswig-Holstein werden frei, wenn die Rader Hochbrücke von der DEGES geplant wird? Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 2 und 3 zusammen beantwortet : Der Ersatzneubau der Rader Hochbrücke ist ein neues Großprojekt, für das bislang keine Ressourcen im Hinblick auf die Planung und Baudurchführung beim Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein (LBV-SH) gebunden sind. Drucksache 18/2537 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Die DEGES als Projektmanagementgesellschaft soll mit der Planung und Baudurchführung des Ersatzneubaus der Rader Hochbrücke beauftragt werden. Auch wenn die DEGES die Funktion als Bauherr und Hausherr (ohne hoheitliche Aufgaben ) wahrnimmt, verbleiben wesentliche Bauherren- und Steuerungsaufgaben beim Land Schleswig-Holstein, für die mindestens zwei Mitarbeiter/innen erforderlich werden.