SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ 2541 18. Wahlperiode 14-12-18 Kleine Anfrage des Abgeordneten Hans-Jörn Arp (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Bundesmittel für den Radwegebau in Schleswig-Holstein Vorbemerkung des Fragenstellers: Die Bundesregierung hat 2014 die Bundesmittel für den Radwegbau in Deutschland von 60 Mio. Euro auf 80 Mio. Euro aufgestockt. Vorbemerkung der Landesregierung: Von den rund 1.530 km Bundesstraßen in Schleswig-Holstein sind bereits rund 1.200 km mit Radwegen ausgestattet (knapp 80%). Der Neubau von Radwegen an Bundesstraßen ist damit weitgehend abgeschlossen; auch da an vielen Bundesstraßenabschnitten ohne begleitenden Radweg kein Bedarf für einen Radweg besteht (z.B. an Ortsumgehungen). 1. Mittel in welcher Höhe standen und stehen Schleswig-Holstein nach Königssteiner Schlüssel vor und nach der Aufstockung zu? Antwort: Die Bundesfernstraßenmittel für Radwege werden nicht nach dem Königssteiner Schlüssel verteilt, sondern nach bedarfsgerechter Anmeldung der Länder zum jeweiligen Bundeshaushalt. 2. Mittel in welcher Höhe hat die Landesregierung im Jahr 2014 beim Bund für den Radwegebau für welche Projekte beantragt und wie viele und welche sind bewilligt worden? 3. Mittel in welcher Höhe hat die Landesregierung für welche Projekte auf Grund der Aufstockung beantragt und wie viele und welche sind bewilligt worden? Drucksache 18/2541 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 4. Hätte das Land Schleswig-Holstein auch mehr Geld für den Radwegebau vom Bund erhalten können? Falls ja, in welcher Höhe? Falls nein, bitte begründen. Wegen des Sachzusammenhanges werden die Fragen 2 bis 4 zusammen beantwortet : Die Landesregierung hat im Frühjahr 2013 bei der Anmeldung zum Bundeshaushalt 2014 bedarfsgerecht pauschal für die Erhaltung von Radwegen an Bundesstraßen Mittel in Höhe von 1,4 Mio. € angefordert. Der Bund hat die Zusatzmittel nach Haushaltsbeschluss zusammen mit den ursprünglich vorgesehenen Mitteln verteilt. Nachmeldungen waren nicht möglich. Der Bund hat diesen Betrag nach Aufstellung des Bundeshaushaltes 2014 mit Verfügungsrahmen vom 24. Juli 2014 bereitgestellt. Im Einzelnen wurden aus der globalen Zuweisung des Bundes folgende Radwegerhaltungsmaßnahmen an Bundesstraßen finanziert: B 5 Landscheide bis Sankt Margarethen, B 5 Ortsdurchfahrt (OD) Hemmingstedt, B 76 Fahrdorf – Schleswig, B 76 Fahrdorf – Fleckeby, B 77 Kropp – Sorgbrueck, B 199 Klixbuell – Leck, B 202 OD Friedrichsholm mit Radweg, B 202 Futterkamp – Kaköhl, B 431 Wewelsfleth – Brokdorf, B 432 OD Scharbeutz "Pönitzer Chaussee", B 432 Langenhorst – Leezen, B 501 Rosenhof – Augustenhof. Insgesamt wurden in Schleswig-Holstein im Jahr 2014 tatsächlich gut 1 Mio. € Euro für den Radwegebau an Bundesstraßen verausgabt. Ursächlich hierfür ist, dass in Hinsicht auf den Ausbau der Autobahn A 7 sich in den Jahren 2013 und 2014 die Erhaltung der Bundesfernstraßen auf die Autobahnen als mögliche Ausweichrouten (z.B. A 21) konzentriert hat, um diese im weiteren Verlauf der Bauarbeiten an der A 7 weitestgehend baustellenfrei halten zu können. Da die Sanierung von Radwegen aus wirtschaftlichen Gründen grundsätzlich im Zusammenhang mit den Fahrbahnerhaltungsmaßnahmen erfolgt, hatte dies auch geringere Ausgaben im Radwegetitel zur Folge. Da der Verfügungsrahmen nicht voll ausgeschöpft wurde, besteht auch kein Mehrbedarf. Wie viele Radwegemittel bundesweit noch zu verteilen waren, ist der Landesregierung nicht bekannt.