SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2542 18. Wahlperiode 14-12-18 Kleine Anfrage des Abgeordneten Hans-Jörn Arp (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Jährlicher länderübergreifender Mittelausgleich im Bundesfernstraßenbau Vorbemerkung der Landesregierung: Da Mittelausgleiche im Regelfall erst zum Ende des Jahres stattfinden, wurde im Landeshaushalt eine Vorfinanzierungsmöglichkeit (SWING) für den Bundesfernstraßenbau geschaffen. Im Rahmen der Bauprogrammplanung wird die Vorfinanzierung durch den SWING mit eingeplant, so dass eine Zuordnung von Projekten zum SWING bzw. zu länderübergreifenden Mittelausgleichen eher theoretischer Natur ist. 1. Wie viele Mittel hat die Landesregierung im Jahr 2014 im Rahmen des jährlichen länderübergreifenden Mittelausgleichs im Bundesfernstraßenbau für welche Projekte beantragt und wie viele sind bewilligt worden? 2. Hätte das Land Schleswig-Holstein vom Bund auch mehr Mittel aus dem jährlichen länderübergreifenden Mittelausgleich im Bundesfernstraßenbau erhalten können? Falls ja, in welcher Höhe? Falls nein, wie begründet sich dies? Die Fragen 1 und 2 werden wegen des Sachzusammenhanges zusammen beantwortet : Im Rahmen der Programmplanung bzw. Nachsteuerung der Programmplanung in 2014 wurde eine zusätzliche bzw. beschleunigte Realisierung folgender Maßnahmen theoretisch dem SWING bzw. eines erwarteten länderübergreifenden Mittelausgleich zugeordnet: Drucksache 18/2542 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 A 21 Stolpe – Nettelsee, A 23 Itzehoe Nord - Itzehohe Süd, B 104 Ortsumgehung (OU) Schlutup, B 207 Lübeck - Pogeez, 2. Bauabschnitt, A 7 A 7, Rastanlage Ohe-West, A 7 A 7, Rastanlage Jalmer Moor, A 7 Anschlussstelle (AS) Flensburg- Harrislee, Westseite, A 7 AS Schuby, Ostseite, A 7 AS Schleswig-Jagel - AS Owschlag, beide Richtungsfahrbahnen (Rifa), km 40,0 bis 41,0, A 23 AS Itzehoe-Nord - AS Itzehoe-Mitte, beide Rifa, km 51,7 bis 50,327, B 5 AS Brunsbüttel-Zentrum bis L 138, B 75 Ortsdurchfahrt (OD) Ahrensburg, Abschnitt Woldenhorn und Bahntrasse, B 75 OD Delingsdorf bis Bargteheide, B 75 OD Elmenhorst, ohne Radweg, B 76 Fahrdorf - Schleswig incl. Brückensanierungen, B 77 Itzehoe (Adenauer Allee), B 202 OD Friedrichsholm incl. Radweg, B 207 Buchholz bis A 20, B 208 Ratzeburg (Bahnhofsallee), B 431 Wewelsfleth – Brokdorf. Insgesamt hat Schleswig-Holstein (Stand 12.12.2014) zusätzliche Mittel in Höhe von rund 10,9 Mio. € vorrangig für Bedarfsplanmaßnahmen und die Erweiterung von Rastanlagen erhalten. Gleichzeitig mussten im Rahmen der Zweckbindung der jeweiligen Titel rund 7,7 Mio. € zurückgegeben werden. Ursachen für die Mittelrückgaben waren im Wesentlichen Abrechnungsrückstände der DB AG sowie technische bzw. vergaberechtliche Verzögerungen bei telematischen Anlagen und einzelnen Erhaltungsmaßnahmen. Der Bund hat die bisher von Schleswig-Holstein gemeldeten zusätzlichen Bedarfe - vereinzelt mit einer gewissen Verzögerung - decken können. Nach Aussagen von Vertretern des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) konnten die von den Bundesländern gemeldeten Mehrbedarfe gedeckt werden. Es ist davon auszugehen, dass Schleswig-Holstein bei einem höheren Bedarf vom BMVI auch weitere Mittel zu Lasten anderer Länder - allenfalls in Höhe der SHQuote - hätte erhalten können. Die Höhe dieser fiktiven Mittel ist nicht bekannt.