SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2543 18. Wahlperiode 14-12-19 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Kostendeckende Gebühren für Verwaltungsleistungen und Sportbootsmaut Vorbemerkung des Fragestellers: 2013 ist das Bundesgebührengesetz in Kraft getreten, demzufolge auf Bundesebene tragender Grundsatz der Gebührenbemessung das Kostendeckungsprinzip wird, also die Deckung der Kosten einer individuell zurechenbaren öffentlichen Leistung. Dazu sind innerhalb von drei bis fünf Jahren die Kosten jeder Verwaltungsleistung betriebswirtschaftlich zu ermitteln. Die Gebührenansätze sollen alle fünf Jahre überprüft werden. Laut Bundesrechnungshof seien bisher nur 9% der Gebühren kostendeckend. Im Koalitionsvertrag für Schleswig-Holstein heißt es, die Landesregierung werde "überprüfen, inwiefern für Verwaltungsleistungen kostendeckende Gebühren erhoben werden können". 1. Will die Landesregierung einen Gesetzentwurf zur Reform des Verwaltungskostengesetzes des Landes vorlegen, demzufolge kostendeckende Gebühren für Verwaltungsleistungen ermittelt und erhoben werden? Wenn ja, wie ist der Stand des Verfahrens und wie ist der Zeitplan? Antwort: Nein. 2. Stellt die Unterhaltung öffentlicher Sachen, die dem Gemeingebrauch gewidmet sind, eine individuell zurechenbare öffentliche Leistung dar? Antwort: Nein. 3. Wie ist die Position der Landesregierung zu der geplanten Einführung von Gebühren für die Benutzung von Bundeswasserstraßen durch Führer von Sportbooten? Antwort: Die Landesregierung lehnt die Einführung entsprechender Gebühren entschieden ab und wird sich dafür einsetzen, dass die Belange der Gäste bei der touristischen Nutzung der Bundeswasserstraßen angemessen berücksichtigt werden. Die Nutzung dieser Gewässer ist für viele Urlauber , genauso aber auch für Wassersportler in Schleswig-Holstein von herausragender Bedeutung. 4. Setzt die Erhebung solcher Gebühren eine Registrierung sämtlicher gebührenpflichtiger Sportboote voraus oder ist auch eine Vignettenlösung ohne Registrierung denkbar? Welche Lösung ist geplant und für welche Lösung setzt sich die Landesregierung ein? Antwort: Der Landesregierung sind konkrete Pläne des Bundes, wie die Einführung einer Maut für Sportboote umgesetzt werden könnte, nicht bekannt. Im Übrigen siehe Antwort auf Frage 3. 5. Sieht die Landesregierung alternative Möglichkeiten zur Beteiligung der Nutzer an den Kosten der Unterhaltung der Bundeswasserstraßen? Antwort: Die Landesregierung ist nicht zuständig für die Unterhaltung der Bundeswasserstraßen und beteiligt sich daher nicht an der Suche nach alternativen Finanzierungsmöglichkeiten.