SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2549 18. Wahlperiode 17. Dezember 2014 Kleine Anfrage des Abgeordneten Volker Dornquast (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung Ausgliederungen im Hochschulbereich Vorbemerkung des Fragestellers: Staatssekretär Fischer hat auf der gemeinsamen Sitzung des Wissenschaftsausschusses Hamburg und des Bildungsausschusses des Schleswig-Holsteinischen Landtages am 1. Dezember 2014 festgestellt, dass die Hochschulen des Landes Schleswig-Holstein in der Vergangenheit zahlreiche Ausgliederungen durchgeführt hätten und dass die Landesregierung bemüht sei, diese in Zukunft wieder zurückzu- führen. Vorbemerkung der Landesregierung: Staatssekretär Fischer hat auf der gemeinsamen Sitzung des Wissenschaftsausschusses Hamburg und des Bildungsausschusses des Schleswig-Holsteinischen Landtages am 1. Dezember 2014 die Aussage getätigt, dass das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) in der Vergangenheit vereinzelte Ausgliederungen durchgeführt hat und dass die Landesregierung es grundsätzlich begrüßt, wenn das UKSH diese zurückführen würde. Nicht festgestellt hat Staatssekretär Fischer, dass die Hochschulen des Landes Schleswig-Holstein in der Vergangenheit zahlreiche Ausgliederungen durchgeführt hätten und dass die Landesregierung bemüht sei, diese in Zukunft wieder zurückzuführen . Drucksache 18/ 2549 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 1. Welche Ausgliederungen hat St Fischer mit dieser Aussage gemeint (bitte auflisten nach Hochschulen)? Gehören hierzu auch wissenschaftliche Einrichtungen? Antwort: In den vergangenen Jahren wurden einzelne Einrichtungen aus dem UKSH herausgelöst und in privatrechtlicher Form organisiert. Beginnend mit dem Zentrum für Integrative Psychiatrie folgten als Tochtergesellschaften die UKSH Akademie gGmbH, die Service GmbH (heute: Service Stern Nord), die UKSH Gesellschaft für Informationstechnologie und die UKSH Gesellschaft für IT Services, das Ambulanzzentrum des UKSH GmbH, das Diagnostiklabor GmbH, die UKSH Energy sowie die Universitäre Kinderwunschzentren GmbH. Abgesehen von unmittelbaren Dienstleistungen für den laufenden Betrieb (Service, IT, Energie, Ausbildung) handelt es sich um Einrichtungen, deren Aufgaben sich auch auf Forschung und Lehre erstrecken. 2. Welche Rückführungen in den jeweiligen Hochschulbetrieb werden von der Lan- desregierung geplant? Wann soll dieses stattfinden? Antwort: Siehe Vorbemerkung der Landesregierung.