SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2551 18. Wahlperiode 2014-12-19 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfgang Dudda (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Verdeckte Ermittlerin Vorbemerkung der Landesregierung Bei dem hier hinterfragten Sachverhalt wird es sich um den Gegenstand des Antrages des Fragestellers an die Vorsitzende des Innen- und Rechtsausschusses des Schleswig-Holsteinischen Landtages handeln. In der 82. Ausschusssitzung am 03. Dezember 2014 sollte ein „Bericht des Innenministers über den Einsatz einer verdeckten Ermittlerin in der Roten Flora und dem FSK unter Mitwirkung der schleswig-holsteinischen Landespolizei“ abgegeben werden. Dies vorausgeschickt, beantwortet die Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt: 1. In welchem Zeitraum und wie waren welche Schleswig-Holsteinischen Stellen, insbesondere die Landespolizei, an den Ermittlungen beteiligt, in deren Rahmen die verdeckte Ermittlerin "Iris Schneider" eingesetzt wurde? Es wird um eine ausführliche Darstellung des Hintergrundes und der Beteiligung gebeten. Antwort: Der Kenntnisstand im Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten ist folgender: Ermittlungsakten oder Aktenrückhalte zu diesem Sachverhalt liegen aufgrund der polizeispezifischen gesetzlichen Löschfristen dem LKA SH nicht mehr vor. Mitarbeiter des Landeskriminalamtes Schleswig-Holstein (LKA SH) erinnern sich, dass das LKA SH unter der Sachleitung des Generalbundesanwaltes Drucksache 18/2551 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode (GBA) ein Ermittlungsverfahren nach § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) gegen die Gruppierung „azum“ (autonome zelle – in gedenken an ulrike meinhof) in der Zeit von 2000 bis 2007 mit Tatorten in SchleswigHolstein führte. Im Laufe der Ermittlungen regte das LKA SH nach dortigem Erinnerungswissen beim GBA einen zeitlich begrenzten VE-Einsatz an, der vom GBA dazu gestellte Antrag wurde vom Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof genehmigt. Die konkrete Umsetzung und Führung dieses VE-Einsatzes erfolgte auf Ersuchen des LKA SH im Zeitraum von 2004 bis 2006 durch die Landespolizei Hamburg. Individualisierende Angaben zur Person einer / eines VE sind der ermittlungsführenden Dienststelle nie bekannt. Der Kenntnisstand im Geschäftsbereich des Ministeriums für Justiz, Kultur und Europa ist folgender: Die in diesen Fragen zuständige Staatsanwaltschaft Flensburg hat kein Ermittlungsverfahren geführt, bei dem eine verdeckte Ermittlerin namens „Iris Schneider“ eingesetzt worden sein soll. Bekannt ist ein Ermittlungsverfahren, das ursprünglich der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof gegen unbekannte Mitglieder der Gruppierung „Autonome Zelle in Gedenken an Ulrike Meinhof“ geführt hat. Das Verfahren ist im Oktober 2000 eingeleitet worden und im Juli 2008 an die Staatsanwaltschaft Flensburg zuständigkeitshalber abgegeben worden, nachdem die Ermittlungen des Generalbundesanwalts erfolglos geblieben waren. Das Verfahren ist ohne weitere Ermittlungen im August 2008 gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt worden. Aus den vorliegenden Akten ergibt sich kein Hinweis auf eine verdeckte Ermittlerin namens „Iris Schneider“. Die polizeilichen Ermittlungen in dem vorgenannten Verfahren sind vom Landeskriminalamt Schleswig-Holstein geführt worden. 2. Wie waren hierbei die Innenminister Schleswig-Holsteins eingebunden? Antwort: Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten: Ob überhaupt, kann ohne Unterlagen nicht mehr geprüft werden. Ministerium für Justiz, Kultur und Europa: Aus den vorbezeichneten Akten ergibt sich nicht, ob und inwieweit hierbei die Innenminister Schleswig-Holsteins eingebunden waren. 3. Welchen Stand haben die zu Grunde liegenden Ermittlungsverfahren derzeit bzw. wie wurden sie beendet? Antwort: Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten: Der o. g. Vorgang wurde nach Erinnerungswissen im LKA SH nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen an den GBA abgegeben. Etwa ein Jahr später Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/2551 habe der GBA dem LKA SH mitgeteilt, das Verfahren an die Staatsanwaltschaft Flensburg (StA Flensburg) abgegeben zu haben. Die StA Flensburg habe schließlich das Verfahren eingestellt, nach der Erinnerung noch im Jahr der Abgabe durch den GBA an die StA Flensburg (2008). Ministerium für Justiz, Kultur und Europa: Auf die Antwort zu Frage 1 wird hingewiesen. 4. Aufgrund des Verdachts welcher Straftaten wurden die Ermittlungsverfahren geführt? Antwort: Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten: Siehe Antwort zu Frage 1. Ministerium für Justiz, Kultur und Europa: Das in der Antwort zu Frage 1. angeführte Ermittlungsverfahren richtete sich gegen unbekannte Mitglieder einer Gruppierung, die sich „Autonome Zelle in Gedenken an Ulrike Meinhof“ nannte und sich zu insgesamt 22 (Brand-)Anschlägen bekannte, die in der Zeit von Juni 1999 bis August 2003 begangen wurden. Das Verfahren wurde vom Generalbundesanwalt unter anderem wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung gemäß § 129a StGB geführt.