SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2552 18. Wahlperiode 14-12-22 Kleine Anfrage des Abgeordneten Volker Dornquast (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Nachfrage zur kleinen Anfrage (Drucksache 18/2426) des Abgeordneten Volker Dornquast, CDU Die Landesregierung hat in ihrer Antwort vom 14.11.2014 auf meine o.g. kleine An- frage für die L 236 (Hamburger Straße) Zählwerte für 2013 in Höhe von 15.882 KFZ mit abnehmender Tendenz mitgeteilt. Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg hat in einem Verkehrsgutachten eines Fachbüros Verkehrszahlen für diesen Straßenabschnitt als Basiswert angenommen, die eben- falls aus Zählungen resultieren. 1. Woraus können nach Ansicht der Regierung diese Diskrepanzen entstanden sein? Welche Zählmethode wird vom Land an den Zählstellen angewandt (maschinell, durch Mitarbeiter oder durch beauftragte Büros)? 2. Geschieht dieses über 24 Stunden oder werden nur Stichproben genommen? 3. Wird beidseitig der Straße gezählt, oder geschieht dieses von einer Straßen- seite für beide Verkehrsrichtungen? Wenn zweites, wie werden die dann zwi- schenzeitlich verdeckten Verkehre berechnet? Wegen des Sachzusammenhanges werden die Fragen 1 bis 3 zusammen be- antwortet: Drucksache 18/2552 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Die vom Fragesteller angegebene Verkehrsbelastung von 15.882 Kfz/24h wurde als durchschnittlicher täglicher Verkehr (DTV) durch eine Dauerzählstel- le (Zählstellennummer 2225 1209) erfasst. Dauerzählstellen sind kontinuierlich im Einsatz, d. h. 24h an 365 Tagen (Ausnahmen technischer Defekt oder Bau- stellen). Die Zählstelle 2225 1209 war in 2013 ohne Unterbrechung im Betrieb. Die vorhandene Dauerzählstelle erfasst den Verkehr durch Induktionsschleifen separat für jeden Fahrstreifen. Die in der Antwort auf die Kleine Anfrage 18/2426 aufgeführten weiteren Zäh- lungen des LBV-SH aus dem Jahr 2013 wurden maschinell durch Leitpfosten- zählgeräte über Seitenradar ausgeführt. Grundsätzlich erfassen die Leitpfos- tenzählgeräte richtungsgetrennt zwei Fahrstreifen gleichzeitig. Bei zweistreifi- gen Zählstellen, mit einem maximalen DTV von 15.000 Kfz/d, ist ein Seitenra- dargerät zur Verkehrserfassung ausreichend, um genaue Werte zu ermitteln. Erst bei einem höheren DTV-Wert wird pro Fahrstreifen jeweils ein eigenes Gerät eingesetzt, damit verdeckte Verkehre vollständig erfasst werden. Es wurden jeweils zwei Zählungen mit entsprechendem Zeitversatz über mindes- tens eine Woche, d. h. 7 Tage über täglich 24h durchgeführt. Bei der vorausgegangenen Straßenverkehrszählung (SVZ) 2005 wurden ma- nuelle Zählungen durch eigenes Personal und Fremdzähler durchgeführt. Da- bei waren folgende Zählzeiten berücksichtigt:  2 Normalwerktage (Di, Mi, Do) jeweils 07:00 – 09:00 und 15:00 – 18:00 Uhr,  2 Freitage jeweils 15:00 – 18:00 Uhr,  2 Ferienwerktage (Di, Mi) jeweils 15:00 – 18:00 Uhr,  2 Sonntage jeweils 16:00 – 19:00 Uhr. Bei der manuellen Zählung wurde ab einem DTV-Wert von 7.000 Kfz ein Zäh- ler pro Fahrstreifen eingesetzt. Im Verkehrsgutachten der Gemeinde wurden - laut Gutachten - jeweils stun- denweise Knotenpunktszählungen an einzelnen Normalwerktagen durchge- führt und die Daten entsprechend hochgerechnet. Weitergehende Informatio- nen zur genauen Methodik liegen nicht vor. Die wesentliche Ursache für die Abweichung zwischen den Werten des Gut- achters der Gemeinde Henstedt-Ulzburg und den in der Antwort auf die Kleine Anfrage 18/2426 aufgeführten Verkehrsdaten des LBV-SH besteht darin, dass der Gutachter der Gemeinde nach seinem methodischen Vorgehen nicht den durchschnittlichen täglichen Verkehr (DTV) sondern den durchschnittlichen Verkehr an Normalwerktagen (Di, Mi, Do) ermittelt hat. Wegen der ausgepräg- ten Alltagsverkehre in Henstedt-Ulzburg ergeben sich hieraus systematisch höhere Werte. Im Vergleich dazu liegt der Mittelwert des täglichen Verkehrs 3 (Mo, Di, Mi, Do, Fr) an der Dauerzählstelle 2225 1209 in 2013 bei 17.818 Kfz/24h. Durch den engen Erhebungskorridor können ferner Sonderereignisse die Er- gebnisse der Gemeinde bei der Ermittlung des Jahresmittelwertes beeinflusst haben. Weitere Ursachen können in der täglichen Verteilung der Verkehre und den damit verbundenen Hochrechnungsergebnissen liegen. Möglicherweise sind auch die von der Gemeinde gewählten Erfassungsstandorte von denen des LBV-SH abweichend, so dass zu- und abfließende Verkehre zu unter- schiedlichen Ergebnissen geführt haben können. 4. Wenn die Landesregierung die Verkehrssituation in Henstedt-Ulzburg bei den von der Landesregierung genannten Zahlen als „eine der Siedlungsstruktur entsprechenden Verkehrsbelastung“ bezeichnet und bei dem „vorhandenen Straßenquerschnitt noch Reserven“ sieht, wie bewertet sie entsprechende Verkehrslagen bei 22.000 KFZ? Antwort: Bei einer Verkehrsbelastung von 22.000 Kfz/24h wäre die Kapazitätsgrenze der L 326 erreicht.