SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/256 18. Wahlperiode 2012-11-06 Kleine Anfrage des Abgeordneten Sven Krumbeck (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung und Wissenschaft Schulsozialarbeit als Angebot der Jugendhilfe verstetigen 1. Hat die Landesregierung Kenntnisse über den tatsächlichen Bedarf an Schul- sozialarbeit in Schleswig-Holstein insgesamt? Welche Kenntnisse hat die Lan- desregierung in Bezug auf den tatsächlichen Bedarf und die zur Verfügung ste- henden Mittel und personellen Ressourcen? Antwort: Schulsozialarbeit stellt eine Aufgabe an der Schnittstelle von Schule und Jugendhilfe dar und gewinnt im jugend-, sozial- und bildungspolitischen Kontext zunehmend an Bedeutung. Die Inhalte und Ziele der sozialpädagogischen Angebote an den bzw. für die Schulen sind allerdings nicht normiert, sondern in der Regel das Ergebnis von Verständigungsprozessen über die Bedarfe und die verfügbaren Ressourcen vor Ort. Für das sukzessive entstandene und vielfältige Angebotsspektrum der Schulsozial- arbeit existieren gegenwärtig weder ein inhaltlich und strukturell standardisiertes Pro- fil noch valide Kriterien für eine umfassende Bedarfsermittlung. Dennoch liegen Erhebungen vor, aus denen sich die Tendenzen für einen möglichen Bedarf ableiten lassen. So hat der Landesrechnungshof 2009 im Rahmen seiner „Prüfung der Unterrichtsversorgung, der Schulentwicklung sowie der Auswirkungen der Schulreformen an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen des Landes Schleswig-Holstein“ (Bericht des Landesrechnungshofs Schleswig-Holstein gem. § 99 LHO) bei Schulträgern den Bedarf an Schulsozialarbeit abgefragt und festge- stellt, dass die von ihm ausgewählten 72 Schulträger von insgesamt 601 allgemein bildenden Schulen bei ca. 80% der Schulen „die Notwendigkeit“ sehen, hierfür „Stel- len (…) zu schaffen“. Für das Schuljahr 2009/10 wurde dort auf der Grundlage der Schülerzahlen und eines schulartbezogenen Verteilschlüssels ein Bedarf von 511 Vollzeitstellen ermittelt, wovon zum Zeitpunkt der Datenerhebung 148 Stellen besetzt waren. Hinsichtlich der Ressourcen hat die Landesregierung einen Überblick über die Höhe der Mittel, die den Kreisen und kreisfreien Städten seit 2011 im Rahmen der Beteili- gung des Bundes an den Kosten für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1 SGB II (KdU) für Schulsozialarbeit und Hortmittagessen zur Verfügung gestellt werden. Die- se Erstattungen im Umfang von 2,8 Prozentpunkten der KdU haben sich im Haus- haltsjahr 2011 auf 13,3 Mio. € und im Haushaltsjahr 2012 auf 10,9 Mio. € (Stand: Ok- tober) belaufen. Die Mittel im Umfang von 1,7 Mio. €, die das Land im Haushaltsjahr 2012 für Schulsozialarbeit vergibt, werden auf der Grundlage von § 6 Abs. 6 SchulG vorrangig für sozialpädagogische Angebote der Schulträger verwendet, die der Betreuung, Be- ratung und Unterstützung der Schülerinnen und Schüler durch Schulsozialarbeiter und Erzieher in Grundschulen dienen. Über die Standorte und die Höhe des Mitteleinsatzes entscheidet die untere Schul- aufsicht in Abstimmung mit dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen der jeweils zugewiesenen Budgets. Ob und in welcher Höhe darüber hinaus die kommunalen Jugendhilfe- und Schulträ- ger Haushaltsmittel und Personal für Schulsozialarbeit zur Verfügung stellen, ent- scheiden diese im Rahmen ihrer Selbstverwaltungsaufgaben. 2. Wie verteilen sich dieser tatsächliche Bedarf sowie die zur Verfügung stehen- den Mittel bzw. personelle Ressourcen auf die einzelnen Schularten? Antwort: Die Landesmittel werden im Interesse einer frühzeitigen Prävention vorrangig zur Un- terstützung von Schulsozialarbeit an Grundschulen eingesetzt. Über die Zweckbe- stimmung und Verteilung ihrer eigenen Ressourcen sowie der Bundesmittel ent- scheiden die kommunalen Gebietskörperschaften eigenverantwortlich; dies betrifft auch eine etwaige Schwerpunktbildung, beispielsweise nach Schularten. Für das Schuljahr 2008/09 enthält in der Antwort zu Frage 1 zitierte Bericht des Lan- desrechnungshofs eine Aufgliederung der seinerzeit überwiegend bei den Schulträ- gern beschäftigten Schulsozialarbeiter nach Schularten (siehe Anlage). 3. Plant die Landesregierung, das Element der Schulsozialarbeit als Angebot der Jugendhilfe in der Schule zu stärken und ggf. auszubauen? Wenn ja, wie sehen diese Planungen im Einzelnen aus? Antwort: Soweit Schulsozialarbeit eine Leistung der Jugendhilfe darstellt, sind dafür die Kreise und kreisfreien Städte als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen ih- rer Selbstverwaltungsaufgaben zuständig. Das Jugendministerium - als überörtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe - wird auch in Zukunft die Weiterentwicklung der Kooperation von Jugendhilfe und Schule gemäß §§ 13, 81 und 85 SGB VIII unterstützen und insbesondere zur Qualitätsent- wicklung in der Schulsozialarbeit beitragen. Ebenso wird das Bildungsministerium seine Förderung der Schulsozialarbeit auf der Grundlage von § 6 Abs. 6 SchulG fortführen (siehe dazu auch Antwort zu Frage 4). Nach dem jetzigen Planungsstand ist vorgesehen, das Verfahren der Mittelvergabe und die Schwerpunktsetzung wie in der Antwort zu Frage 1 beschrieben auch im kommenden Jahr beizubehalten. 4. Mit welchen Kosten rechnet die Landesregierung für den Ausbau und die Stär- kung der Schulsozialarbeit in den Haushaltsjahren 2013/2014? Antwort: Der Entwurf eines Haushaltsgesetzes für das Jahr 2013 sieht vor, dass zur weiteren Verstetigung der Schulsozialarbeit der bisherige Mittelansatz von 1,7 Mio. € erhöht wird auf 4,6 Mio. €. Prüfung der Unterrichtsversorgung, der Schulentwicklung sowie der Auswirkungen der Schul- reformen an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen des Landes Schleswig-Holstein Bericht des Landesrechnungshofs Schleswig-Holstein gem. § 99 LHO Kiel, 6. Oktober 2009 119 7.3.3 Personalausstattung Über die Personalausstattung für die Schulsozialarbeit an den allgemein bildenden Schulen sind das Bildungsministerium und das Jugendministeri- um nur unzureichend informiert. Der LRH hat deshalb bei 72 kommuna- len Schulträgern, in deren Trägerschaft sich mehr als 3 Schulen befinden (große Schulträger), Daten erhoben. Die großen Schulträger sind für 601 von 956 allgemein bildenden Schulen (ohne staatliche Schulen) zuständig. Nach dem Schulverzeichnis der allgemein bildenden Schulen 2008/091 sind damit 224.534 (70,8 %) der 316.936 Schülerinnen und Schüler durch die Erhebung erfasst. An den 601 Schulen sind 104,5 Vollzeitstellen für Schulsozialarbeit vor- handen. Die überwiegende Zahl der Stellen wird von den Schulträgern finanziert. Es sind 80,6 Stellen mit Sozialpädagoginnen und -pädagogen, 13,4 mit Erzieherinnen und Erziehern, 7,7 mit sozialpädagogischen Assis- tentinnen und Assistenten und 2,8 mit sonstigen sozialpädagogischen Hilfskräften besetzt. Diese werden an folgenden Schularten eingesetzt: Tabelle 22 Schulsozialarbeit - Besetzte Vollzeitstellen (Stand: Schuljahr 2008/09) Schulart Sozialpädagogen Erzieher Sozialpäd. Assistenten Sonstige Hilfskräfte Förderzentren 6,88 1,15 6,90 - Grundschulen 13,49 6,43 0,60 1,00 Hauptschulen 9,11 1,50 - - Grund- und Hauptschulen 5,60 0,65 - - Realschulen 6,83 0,25 - - Regionalschulen 5,11 0,40 0,20 - Gymnasien 4,64 - - - Gemeinschaftsschulen 11,61 0,43 - - Integrierte Gesamtschulen 13,75 2,57 - 1,80 Kooperative Gesamtschulen 4,00 - - - Wird dieser Ansatz auf die kleinen Schulträger (bis zu 3 Schulen) übertra- gen, wären landesweit 148 Vollzeitstellen (davon 114 mit Sozialpädago- gen) besetzt. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die von einer Kraft betreut wird, ist sowohl regional als auch Schulart bedingt sehr unterschiedlich. Die durch- schnittliche Schülerzahl je Vollzeitstelle für die Schulsozialarbeit beträgt: 1 Herausgeber: Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein Anstalt des öffent- lichen Rechts, Steckelhörn 12, 20457 Hamburg. KA_Schulsozialarbeit AnlageNeu