SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2567 18. Wahlperiode 2015-01-06 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Axel Bernstein und Volker Dornquast (CDU) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Leistungsfähigkeit der Wasserschutzpolizei Vorbemerkung der Fragesteller: Die in den Jahren 2009 bis 2012 amtierende Landesregierung hatte angekündigt, trotz der für die Haushaltskonsolidierung notwendigen Personalreduzierung im Land Schleswig-Holstein auf einen Personalabbau bei der Polizei zu verzichten. Nunmehr hat die amtierende Landesregierung angekündigt, auch bei der Polizei ei- nen Personalabbau durchzuführen. Hiervon soll, ausgehend von der medialen Be- richterstattung und den Aussagen der Landesregierung, insbesondere auch die Wasserschutzpolizei betroffen sein. 1. Wie viele Planstellen sind derzeit der Wasserschutzpolizei zuzuordnen? Antwort: Der Wasserschutzpolizei sind derzeit 266 Planstellen zugeordnet. Drucksache 18/2567 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. Wie viele dieser Planstellen sind tatsächlich besetzt – umgerechnet auf Voll- zeit? Antwort: Aktuell sind 264 Planstellen mit 261,80 Vollzeitäquivalenten besetzt. 3. Welche gesetzlichen Aufgaben hat die Wasserschutzpolizei? Antwort: Die Wasserschutzpolizei hat im Wesentlichen die allgemeinpolizeilichen Auf- gaben der Verfolgung von Straftaten (§ 163 StPO) und Ordnungswidrigkeiten (§ 53 OwiG) und der Gefahrenabwehr (§ 168 LVwG), die schifffahrtspolizeili- chen Vollzugsaufgaben (z.B. Überwachung der der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs, der Schiffssicherheit und der Beförderung gefährlicher Güter geltenden Vorschriften, Kontrolle der Schiffspapiere und Befähigungs- nachweise, Schiffsunfälle zu melden und Ermittlungen für ihre Untersuchung zu führen, pp.)1, die Fischereiaufsicht im Küstenmeer Schleswig-Holsteins (§ 43 Landesfischereigesetz) und die Aufgaben der Behörde für die Hafenan- lagensicherheit (§ 2 HaSiG SH) zu bearbeiten, sowie die länderübergreifende Zusammenarbeit im Sinne des WSP-Leitstellenübereinkommens und die Mit- wirkung im Maritimen Lagezentrum des Havariekommandos (Cuxhaven) si- cherzustellen. 4. Wie viel Personal soll nach den Plänen der Landesregierung wann und an welchen Standorten abgebaut werden? Antwort: Aus dem Bereich der Wasserschutzpolizei werden ca. 60 Personalstellen um- gesteuert werden. Die personellen Umsteuerungen zu einer belastungsorien- 1 Diese Aufgabenausführung stützt sich auf folgende Rechtsgrundlagen:  Gesetz über eine Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Lande Schleswig-Holstein über die Ausübung der schifffahrtspolizeilichen Vollzugsaufgaben vom 15. Juli 1955, i.d.F.d.B.v. 31.12.1971 (GVOBl Schl.-H. 1955 S. 137; GVOBl. 1971 S. 182; GVOBl. 1996 S. 652) und  Gesetz über die Zusatzvereinbarung zur Vereinbarung über die Ausübung der schifffahrtspolizeilichen Vollzugsaufgaben (GVOBl. 1982 S. 247). Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/2567 3 tierten Personalzumessung der Wasserschutzpolizei analog zur Schutzpolizei orientieren sich an den Ergebnissen der Untersuchung des Landespolizeidi- rektors. Nachlaufend zur Entscheidung des Ministers wird die Organisation der WSP durch eine Arbeitsgruppe überplant werden. Da diese Arbeitsgruppe noch nicht aufgerufen wurde, kann auch kein Ergebnis vorliegen. 5. Soll nach den Plänen der Landesregierung die Zahl der Einsatzfahrzeuge (Land- und Wasserfahrzeuge) ebenfalls reduziert – wenn ja, wie? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 4. 6. Welche der unter 3. genannten Aufgaben soll nach dem Personalabbau nicht mehr oder nur noch reduziert wahrgenommen werden und ist eine entspre- chende Änderung der einschlägigen Gesetzes oder sonstigen Vorschriften geplant? Antwort: Keine; die unter 3. genannten Aufgaben werden auch weiterhin wahrgenom- men. Eine Änderung der einschlägigen Gesetze oder sonstigen Vorschriften ist nicht geplant. 7. Ist die Landesregierung überzeugt, dass die Sicherheit auf den Wasserstra- ßen und in den Häfen des Landes ausreichend gewährleistet werden kann? Antwort: Ja. Drucksache 18/2567 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 8. Werden in Zukunft bisherige Aufgaben der Wasserschutzpolizei von der all- gemeinen Schutzpolizei wahrgenommen und wenn ja, welche und wie konk- ret? Antwort: Ja, das ist zu erwarten. Dies könnten Aufgabenbereiche, in denen grundsätz- lich kein spezielles wasserschutzpolizeiliches Fachwissen erforderlich ist, sein (z.B. Ermittlungen im Bereich der Diebstahlsdelikte und Delikten gegen die körperliche Unversehrtheit, die Zentrale Gefahrgut-Auskunftsstelle, Aufgaben im Bereich der Prävention und Öffentlichkeitsarbeit). Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.