SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2574 18. Wahlperiode 15-01-07 Kleine Anfrage des Abgeordneten Johannes Callsen (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Zeitplan Ersatzbauwerk Schleibrücke Lindaunis 1. Wie sieht der konkrete Zeitplan der Landesregierung für das Ersatzbauwerk der Schleibrücke Lindaunis aus, wann insbesondere ist der Baubeginn geplant ? Antwort: Der Entwurf für den Ersatzneubau der kombinierten Klappbrücke über die Schlei wird derzeit von Seiten der DB AG als Baulastträger der Brücke aufgestellt . Ein genauer Zeitplan kann erst nach Vorliegen des Plangenehmigungsbeschlusses von Seiten der DB AG benannt werden. Ein Baubeginn erscheint nach derzeitiger Einschätzung frühestens ab Mitte 2016 möglich. 2. Welche Finanzmittel sind für das Ersatzbauwerk in den Haushalten 2015 ff. jeweils vorgesehen? 3. Welche Finanzmittel und Verpflichtungsermächtigungen sind korrespondie- rend zu der Bemerkung in der Nachschiebeliste „Insbesondere vorgesehen für das Ersatzbauwerk der Lindaunisbrücke“ für dieses Projekt vorgesehen? Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 2 und 3 zusammen beantwortet : Die in der Nachschiebeliste formulierte Bemerkung bezieht sich auf die Anpassung der Verpflichtungsermächtigungen. Die in den Haushaltsjahren 2018 und 2019 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen von je 18 Mio. € sind ausschließlich für das Ersatzbauwerk der Lindaunisbrücke vorgesehen. Drucksache 18/2574 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 4. Wann und unter welchen Voraussetzungen erfolgt die Freigabe dieser Ver- pflichtungsermächtigung für die Schleibrücke Lindaunis? Antwort: Die Freigabe der Verpflichtungsermächtigungen ist abhängig von der Aufnahme der Maßnahme in das Infrastrukturprogramm der Landesregierung, das Anfang des Jahres 2015 aufgestellt werden soll.