SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2583 18. Wahlperiode 2015-01-06 Kleine Anfrage der Abgeordneten Astrid Damerow (CDU) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Abschiebestopp während der Winterzeit Vorbemerkung: Die Landesregierung hat am 02.12.2013 einen Abschiebestopp für abgelehnte Asyl- bewerber aus den Balkanländern sowie aus Afghanistan, Russland, der Ukraine, Armenien, Aserbaidschan, Irak, Iran, der Türkei und Pakistan bis zum 31. März be- kannt gegeben. Hiervon sollen rund 2250 Personen betroffen sein. 1. Wie viele der vom Abschiebestopp betroffenen Personen stammen jeweils aus welchen Herkunftsstaaten? 2. Wie viele der vom Abschiebestopp betroffenen Personen insgesamt und auf- geschlüsselt nach Herkunftsstaaten sind a) unter 16 Jahre; b) unter 18 Jahre; c) zwischen 18 und 35 Jahren; d) über 35 Jahre? Drucksache 18/2583 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 3. Wie viele der vom Abschiebestopp betroffenen Personen insgesamt und auf- geschlüsselt nach Herkunftsstaaten sind a) weiblich; b) männlich? Antwort zu den Fragen 1 bis 3: Die Zahlen der nachfolgenden Tabelle sind der Statistik des Ausländerzentral- registers mit Stand 30. November 2014 entnommen worden. Staat Duldun- gen gesamt davon (Altersangaben mit * beziehen sich auf vollendete Lebensjahre) weib- lich männ- lich bis 15* Jahre 16-17* Jahre 18-34* Jahre ab 35 Jahre Afghanistan 377 96 281 87 30 199 61 Albanien 9 2 7 0 0 7 2 Armenien 158 81 77 46 4 26 82 Aserbaidschan 204 93 111 63 1 59 81 Bosnien-Herz. 25 11 14 3 0 9 13 Irak 256 77 179 51 4 129 72 Iran 137 55 82 25 3 60 49 Kosovo 139 54 85 48 6 46 39 Mazedonien 148 73 75 61 2 47 38 Montenegro 2 2 0 0 0 2 0 Pakistan 33 5 28 4 4 11 14 Russische F. 332 167 165 140 4 108 80 Serbien 359 173 186 150 10 119 80 Türkei 112 29 83 13 3 58 38 Ukraine 9 6 3 1 0 3 5 Gesamt 2.300 924 1.376 692 71 883 654 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/2583 3 4. Wie viele der vom Abschiebestopp betroffenen Personen aus welchen Her- kunftsstaaten sind innerhalb eines Familienverbandes betroffen? Antwort: Getrennte Angaben über Familienverbände und alleinstehende Personen werden statistisch nicht erfasst. Entsprechende Zahlen müssten durch die Ausländerbehörden manuell erhoben werden. 5. Wann hat die Landesregierung damit begonnen, den bezeichneten Abschie- bestopp vorzubereiten? Antwort: Das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten ist durch Kabinetts- beschluss vom 2. Dezember 2014 gebeten worden, hinsichtlich der in der Antwort auf die Fragen 1 bis 3 näher bezeichneten Herkunftsstaaten einen Abschiebungsstopp für die Wintermonate (bis 31. März 2015) zu erlassen. Der Kabinettsbeschluss ist noch am gleichen Tag durch Erlass an die schleswig- holsteinischen Ausländerbehörden und das Landesamt für Ausländerangele- genheiten umgesetzt worden.