SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2587 18. Wahlperiode 2015-01-09 Kleine Anfrage des Abgeordneten Torge Schmidt (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Anfragen nach dem Informationszugangsgesetz 1. Wie viele Anfragen nach dem Informationszugangsgesetz sind seit 2013 und 2014 bei welchen Stellen des Landes gestellt worden? Wie viele dieser Anfragen wurden a) vollständig, b) teilweise oder c) gar nicht beauskunftet? 2. Wie viele Widersprüche gab es hinsichtlich der Anfragen nach dem Informationszugangsgesetz bzw. dessen Vorgängern an Stellen des Landes seit 2007? In wie vielen Fällen wurde dem Widerspruch a) stattgegeben, b) teilweise stattgegeben oder c) nicht stattgegeben? 3. Wie viele Gerichtsverfahren gab es seit 2007 wegen Anfragen nach dem Informationszugangsgesetz bzw. dessen Vorgängern, bei denen das Land oder Stellen des Landes beteiligt gewesen sind? In wie vielen Fällen wurde dem Klagbegehren a) stattgegeben, b) teilweise stattgegeben oder c) nicht stattgegeben? d) Wie viele Verfahren sind derzeit anhängig? Drucksache 18/ 2587 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Antwort zu Fragen 1 bis 3, 5 und 7: Die Fragen 1, 2, 3, 5 und 7 werden zusammen beantwortet. Dazu wird auf die bereits vorliegende Beantwortung der gegenständlich gleichen Kleinen Anfrage des Abg. Dr. Axel Bernstein (CDU) durch die Landesregierung vom 11. Juli 2012 (Landtagsdrucksache 18/43) verwiesen. In Ergänzung zu dieser Antwort wird mitgeteilt, dass es im Jahr 2012 kein gerichtliches Verfahren, im Jahr 2013 ein gerichtliches Verfahren und im Jahr 2014 drei gerichtliche Verfahren gegen Landesbehörden gegeben hat, über die rechtskräftig entschieden worden ist (davon ist nur in einem einzigen gerichtlichen Verfahren (2013) rechtskräftig entschieden worden, dass Informationen zu Unrecht nicht zugänglich gemacht wurden). Hierbei weist das Ministerium für Justiz, Kultur und Europa darauf hin, dass es in der Kürze der Zeit, innerhalb der die gestellte Kleine Anfrage zu beantworten ist, keine Abfrage bei nachgeordneten Behörden seines Geschäftsbereiches hat vornehmen können. Derzeit sind noch fünf gerichtliche Verfahren anhängig, in denen um den Zugang zu Informationen vor Landesbehörden gestritten wird. 4. In wie vielen Fällen wurde seit Inkrafttreten des IZG gem. § 13 IZG der Landesbeauftragten für den Datenschutz angerufen? Antwort: Hierzu liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Auf die eigenständige Aufgabenwahrnehmung des Landesbeauftragten für den Datenschutz wird verwiesen. 5. Bei wie vielen Anfragen konnte seit Inkrafttreten des IZG die Monatsfrist nach § 5 Abs. 2 nicht eingehalten werden? Antwort: Siehe Antwort zu Fragen 1 bis 3, 5 und 7. 6. In welcher Höhe wird der Streitwert bei gerichtlichen Verfahren bezüglich der Auskunftsansprüche nach dem IZG regelmäßig angesetzt? Antwort: Der Streitwert im verwaltungsgerichtlichen Verfahren bemisst sich grundsätzlich nach der sich für den Kläger aus seinem Antrag ergebenden Bedeutung der Sache und ist nach Ermessen des Gerichts zu bestimmen, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist (§ 52 Abs. 1 GKG). Weder das IZGSH noch der Streitwertkatalog 2013 konkretisieren den Streitwert bei Rechtsstreitigkeiten nach dem IZG-SH oder dem Informationsfreiheitsrecht. Bietet der Sach- und Rechtsstand für die Bestimmung des Streitwerts keine genügenden Anhaltspunkte, ist ein Streitwert von 5.000,00 Euro anzunehmen (§ 52 Abs. 2 GKG). Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/2587 3 7. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung hinsichtlich der vorgehenden Fragen bei den Kommunen? Antwort: Siehe Antwort zu Fragen 1 bis 3, 5 und 7. 8. Soweit keine statistischen Daten erhoben werden: Wie beurteilt die Landesregierung die Einführung einer statistischen Erfassung von Anfragen nach dem Informationszugangsgesetz entsprechend dem Vorschlag des SSW im Gesetzgebungsverfahren zum IZG (Umdr. 17/3300), der Praxis auf Bundesebene und der Empfehlung von Transparency International (Umdr. 18/2870)? Antwort: Die Landesregierung enthält sich derartiger Bewertungen.