SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2588 18. Wahlperiode 08. Januar 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Johannes Callsen (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Justiz, Kultur und Europa Entscheidung zum Vorsteuerabzug Theaterprojekt Schleswig 1. War der Landesregierung der von der Stadt Schleswig für die Finanzierung des Theaterprojektes auf dem Hesterberg eingeplante Vorsteuerabzug bekannt ? Wenn ja, seit wann? Antwort: Hierzu wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage vom 27.05.2014, Drucksache 18/1893, Frage 1, verwiesen. 2. Seit wann und mit welchem Ergebnis wurde seitens der Steuerbehörden die Zulässigkeit eines Vorsteuerabzuges geprüft? Seit wann liegt das Ergebnis der Prüfung vor und wem wurde dieses wann mitgeteilt? Antwort: Wie den Antworten zur Kleinen Anfrage vom Mai 2014 zu entnehmen ist, wurde die steuerrechtliche Prüfung durch das Finanzamt Flensburg vorgenommen . Gegenstand des Antrages der Stadt Schleswig auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft war die Frage, ob im Zuge der Errichtung eines Kerntheaters auf dem Hesterberg über einen Vorsteuerabzug bezogen auf das anzuschaffende Betriebsinventar eines Theaters hinaus ein voll umfänglicher Vorsteuerabzug auf alle Ausgaben möglich ist. Der Antrag wurde seitens der Stadt Schleswig am 07.02.14 gestellt. Mit Schreiben vom 12.03.2014 teilte das Finanzamt Flensburg der Stadt Schleswig das Ergebnis der Prüfung mit, Drucksache 18/2588 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 nach dem ein vollumfänglicher Vorsteuerabzug nicht möglich ist (siehe Antwort auf die Kleine Anfrage vom 27.05.2014, Frage 3). Gegen diese verbindliche Auskunft hat die Stadt Schleswig mit Schreiben vom 10.04.2014 Einspruch eingelegt. Mit Schreiben vom 23.09.2014 teilte das Finanzamt Flensburg der Stadt Schleswig mit, im Rahmen der Einspruchsentscheidung an seiner bisherigen Rechtsauffassung festzuhalten. Gleichzeitig wurde die Stadt aufgefordert, bis zum 31.10.2014 zu erklären, ob sie ihren Einspruch aufrechterhalten will. Aufgrund dieser Ankündigung sowie dem Umstand, dass im Herbst 2014 eine Realisierung des Theaterneubaus auf dem Hesterberg nicht mehr möglich und somit der für die steuerrechtliche Beurteilung maßgebende Sachverhalt entfallen war, hat die Stadt Schleswig ihren Einspruch gegen die verbindliche Auskunft nicht mehr aufrecht erhalten und diesen innerhalb der ihr gesetzten Erklärungsfrist zurückgenommen. 3. Welche Prüfungen hat die Landesregierung hinsichtlich der Zulässigkeit des geplanten Vorsteuerabzuges vorgenommen und zu welchen Ergebnissen ist sie wann gekommen? Antwort: Die Prüfungen, ob ein Vorsteuerabzug im vollen Umfang zulässig ist, führt nicht die Landesregierung, sondern das zuständige Finanzamt durch. Auch hierzu wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage aus Mai 2014 verwiesen. 4. Wem wurden jeweils diese Prüfergebnisse mitgeteilt? Antwort: Siehe Antwort zu Nr. 3. 5. Falls die Landesregierung keine eigenen Prüfungen durchgeführt hat: Warum nicht? Antwort: Es ist nicht Aufgabe der Landesregierung, konkrete Steuerprüfungen durchzuführen . Hierfür sind die örtlichen Finanzämter zuständig. Gleichwohl hat sich das Finanzamt Flensburg bei der Prüfung des Antrags der Stadt Schleswig mit dem Finanzministerium steuerfachlich abgestimmt.