SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2590 18. Wahlperiode 12.01.2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Peter Sönnichsen (CDU) sowie der Abgeordneten Anita Klahn (FDP) und Antwort der Landesregierung – Ministerin für Justiz, Kultur und Europa Koordinator für Denkmalpflege Vorbemerkung des Fragestellers: Im Rahmen der Novellierung des Denkmalschutzgesetzes durch den Schleswig- Holsteinischen Landtag hat Kulturministerin Anke Spoorendonk bekannt gegeben, dass es einen Koordinator für Denkmalpflege geben soll. 1. Handelt es sich um eine hauptamtliche Stelle oder um eine ehrenamtliche Aufgabe? Antwort: Es handelt sich um eine ehrenamtliche Aufgabe. 2. Auf welcher rechtlichen Grundlage ist die Stelle geschaffen worden? Da es sich um eine ehrenamtliche Aufgabe handelt, war die Schaffung einer Stelle nicht erforderlich. Die Aufwandsentschädigung ist im Haushalt 2015 Ti- tel 0901 – 52602 mit insgesamt 2,0 T€ mit folgender Erläuterung veran- schlagt: „Mit dem Inkrafttreten des neuen Denkmalschutzgesetzes ist für die Drucksache 18/2590 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Einführungszeit geplant, eine Kontaktstelle für Fragen der Wirtschaft zu denkmalpflegerischen Belangen einzurichten. Veranschlagt sind die Kosten für die monatlichen Aufwandsentschädigung, Reisekosten sowie Sachmittel- ausstattung für das Ehrenamt.“ 3. Hat es vor der Bestellung ein Auswahlverfahren gegeben und wer hat ggf. entschieden? Antwort: Da es sich um eine ehrenamtliche Aufgabe handelt, hat es ein formelles Aus- wahlverfahren nicht gegeben. 4. Welches sind die genauen Aufgabenstellungen des Koordinators? Handelt es sich um aktive Verfahrensbeteiligungen im Sinne von Zusammenwirken der Beteiligten etc. oder um vermittelnde Aufgaben? Antwort: Der Koordinator soll als unabhängiger, aber kundiger Vermittler zwischen den Interessen des Denkmalschutzes und der Wirtschaft zur Verfügung stehen. Er ist Ansprechpartner für Fragen im Zusammenhang mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes, insbesondere betreffend die Umstellung auf das deklaratorische Schutzsystem. Bei Unklarheiten, Fragen und Unsicherheiten wird er erläuternd und vermittelnd tätig. In schwierigen Fällen bringt er Gesprächspartner zu- sammen und kann Gespräche moderieren. 5. Wie ist die Stellung bzw. Abgrenzung im bzw. zum Denkmalrat? Antwort: Der Koordinator ist kein Mitglied des Denkmalrates. Zur Aufgabenstellung des Koordinators siehe Antwort zu Frage 4. Bis zum Inkrafttreten des am 12.12.2014 durch den Landtag beschlossenen Denkmalschutzgesetzes sind die Aufgaben des Denkmalrates in § 4 Absatz 2 des aktuellen Denkmal- schutzgesetzes beschrieben. Nach dieser Vorschrift hat die obere Denkmal- schutzbehörde vor der Entscheidung über einen Widerspruch gegen eine 3 Maßnahme nach § 5 (Eintragung in das Denkmalbuch) den Denkmalrat zu hö- ren. Nach Inkrafttreten des o.a. Gesetzes ergeben sich die Aufgaben des Denk- malrates aus § 6 Absatz 1. Hiernach bildet die oberste Denkmalschutzbehörde zur Beratung der Denkmalschutzbehörden einen unabhängigen Denkmalrat. Dieser ist vor der Entscheidung über einen Widerspruch gegen eine Maßnah- me nach § 9 (Unterschutzstellung von beweglichen Kulturdenkmalen) und vor der Ausweisung einer Schutzzone nach § 10 Absatz 1 zu hören. Der Denk- malrat kann sich zu Einzelfällen sowie zu grundsätzlichen und aktuellen Fra- gestellungen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege äußern und ist be- rechtigt, Empfehlungen auszusprechen.