SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2591 18. Wahlperiode 2015-01-12 Kleine Anfrage des Abgeordneten Jens-Christian Magnussen (CDU) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Die Atommüll-Schwemme II 1. Wie sind das Handling und die Zwischenlagerung für das von den Landessammel- stellen geschätzte Abfallvolumen von etwa 11.500 m3 aus gewerblicher Wirtschaft, Forschung und Medizin organisiert und wo und wie erfolgen die Zwischen- und End- lagerungen? Die Endlagerung radioaktiver Stoffe wird nur in einer Anlage des Bundes zur Endla- gerung radioaktiver Abfälle stattfinden, die Zwischenlagerung der vorgenannten radi- oaktiven Abfälle erfolgt grundsätzlich in Landessammelstellen. Die Rahmenbedingungen für den Umgang mit radioaktiven Stoffen werden jeweils im Einzelfall in atomrechtlichen Genehmigungen festgelegt, die auch die zeitlich befris- tete Zwischenlagerung nicht mehr benötigter radioaktiver Stoffe beinhalten können. Die Zwischenlagerung radioaktiver Stoffe muss in diesem Fall den Anforderungen der DIN 25422 genügen. 2. Ist nach Auffassung der Landesregierung die Umlagerung von Atommüll von Asse und der Urananreicherungsanlage in Gronau im Allgemeininteresse der Bevölkerung von Bedeutung? Wie schon in der Antwort auf Frage 3 der vorangehenden KA "Die Atommüll- Schwemme" (Drucksache 18/2520) mitgeteilt, verfügt die Landesregierung in diesem Zusammenhang über keine eigenen Erkenntnisse. Drucksache 18/2591 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 3. Ist der Landesregierung bekannt, dass durch diverse Rückbaumaßnahmen der Kernkraftwerke in Deutschland eine Kapazitätserweiterung von Schacht Konrad er- forderlich sein wird? Falls ja, Welchen Einfluss hat dies auf die Endlagerung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen aus schleswig-holsteinischen Kernkraftwer- ken? Wie schon in der Antwort auf Frage 4 der vorangehenden KA "Die Atommüll- Schwemme" (Drucksache 18/2529) dargestellt, sind der Landesregierung keine Plä- ne für eine Kapazitätserweiterung des Lagers Konrad bekannt. Angaben über Be- stand und Prognose radioaktiver Abfälle hat das BMUB bereits im Dezember 2013 veröffentlicht: http://www.bundestag.de/blob/337852/7c57c8dc16bfc64f8ae86006964be6b2/kmat_1 3-data.pdf): 4. Welche Aufgabe hat nach Auffassung der Landesregierung die Bund-Länder- Kommission, wenn zu deren Aufgabe keine Standortanalysen gehören? Nach § 3 Absatz 1 des Standortauswahlgesetzes (StandAG) ist die "Kommission La- gerung hoch radioaktiver Abfallstoffe" (Kommission) zur Vorbereitung des Standort- auswahlverfahrens gebildet worden. Die Kommission soll Vorschläge erarbeiten, et- wa zu den Sicherheitsanforderungen sowie zu geologischen Ausschluss- und Aus- wahlkriterien und bis Ende des Jahres 2015 einen Bericht zum Standortauswahlver- fahren vorlegen (vgl. § 3 Abs. 5 StandAG). 5. Mit welcher Zwischenlagerungszeit von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen wurde im Kernkraft Krümmel bis zur Eröffnung des Endlagers Schacht Konrad ge- rechnet und haben die Verzögerungen der Eröffnung Einfluss auf die Bewirtschaf- tung des Zwischenlagers in Krümmel? Das Zwischenlager in Krümmel ist nur für die Aufbewahrung von abgebrannten Brennelementen in CASTOR-Behältern (Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle) genehmigt, Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung dürfen dort nicht gela- gert werden. 6. Gehen von diesen Abfällen Gefahren für die Umwelt und die Bürgerinnen und Bürger in der näheren Umgebung aus? Nein, die nicht wärmeentwickelnden radioaktiven Abfälle werden im Kernkraftwerk Krümmel im Kontrollbereich aufbewahrt. Dieser bietet einen besonderen Schutz. Ne- ben massiven Betonwänden und überwachten Ein- und Ausgängen sorgt eine stän- dige Unterdruckhaltung dafür, dass im gesamten Kontrollbereich eine gerichtete Luftströmung von außen nach innen herrscht. D.h. sollte es in dem an sich dichten Kontrollbereich zu einer Leckage kommen, so würde nur Luft von außen nach innen strömen und nicht umgekehrt. Die Luft wird zentral im Reaktorgebäude abgesaugt 3 und begleitet von diversen Messungen über Filter über den Kamin abgegeben. Dabei wird auf die Einhaltung der genehmigten Abgaberaten geachtet. 7. Gibt es Abfälle, die länger als vier Jahre im Kernkraftwerk Brokdorf zwischen- gelagert wurden bzw. deren Zwischenlagerung für länger als vier Jahre geplant ist? Im KBR werden schwach- und mittelradioaktive Abfälle in der Regel 3-4 Jahre auf- bewahrt. In Einzelfällen kann es auch zu einer längeren Aufbewahrung kommen. Zurzeit stammen die ältesten Abfälle aus dem Jahre 2006. 8. In welchem zeitlichen Zyklus wurde nach Kenntnis der Landesregierung in der Vergangenheit und werden zukünftig in den Kraftwerken Brunsbüttel, Brokdorf und Krümmel Kaverneninspektionen, Sichtkontrollen, Beprobungen sowie behördliche Begehungen durchgeführt? Im Kernkraftwerk Brokdorf sind keine Kavernen vorhanden. In Krümmel gibt es keine mit Brunsbüttel vergleichbaren Probleme. Dies haben u.a. Kamerainspektionen aller Fässer in den Kavernen und im Fasslager ergeben. In den vergangenen Jahren sind außerdem bei Handhabungen der Fässer neben Sichtkon- trollen auch Beprobungen der Verdampferkonzentrate durchgeführt worden. Es wur- de festgestellt, dass die Trocknung der Fassinhalte ausreichend gewesen war und keine Nachtrocknung erforderlich ist. Derartige Untersuchungen werden auch in Zu- kunft stattfinden. Zurzeit ist eine Expertengruppe mit der Aufarbeitung der Fassproblematik beschäf- tigt, wobei ein besonderer Prüfaspekt die bisherige Überprüfungssystematik durch Inspektionen und Kontrollen ist. Ziel dieser Untersuchung ist es, Schlussfolgerungen und ggf. Maßnahmen zur Verbesserung der Überwachung zu erarbeiten. Die Unter- suchungen sind derzeit noch nicht abgeschlossen.