SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2594 18. Wahlperiode 2015-01-09 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfgang Dudda (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Speicherung Personengebundener Hinweise Vorbemerkung der Landesregierung: „Personengebundener Hinweis“ (PHW) ist ein feststehender Begriff bei der Datenverarbeitung in INPOL. INPOL wird im Verbund von Bund und allen Ländern betrieben. Personengebundene Hinweise werden bundesweit abgestimmt und im „PHW-Leitfaden – Hinweise zur Vergabe Personengebundener Hinweise im INPOL-Verbund – VS-NfD (Stand 20.08.12)“ geregelt. Herausgeber ist das Bundeskriminalamt. Der zugrunde liegende Leitfaden ist als Verschlusssache-Nur für den Dienstgebrauch eingestuft. Eine Veröffentlichung der derzeit von der schleswig-holsteinischen Polizei verwendeten PHW kann die Eigensicherung der eingesetzten Beamtinnen und Beamten beeinträchtigen und hierdurch zur Gefährdung von Gesundheit oder Leben von Menschen führen. Darüber hinaus kann eine Veröffentlichung den Erfolg polizeilicher Maßnahmen beeinträchtigen und die Funktionsfähigkeit der Polizei gefährden. Eine Beantwortung der Fragen zu konkreten Inhalten würde als „VERSCHLUSSSACHE – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestufte Inhalte öffentlich machen. Die Antworten zu Fragen 1, 3, 4 und 6 sind als VERSCHLUSSSACHE – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH eingestuft und können beim Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten eingesehen werden. Drucksache 18/2594 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 1. Welche personengebundenen Hinweise (PHW) werden derzeit von der Schleswig-Holsteinischen Polizei verwendet? Es wird um eine abschließende Aufzählung gebeten. Antwort: Siehe Vorbemerkung der Landesregierung. 2. Verwendet die Schleswig-Holsteinische Polizei über die im Beschluss des Ar- beitskreises II der Innenministerkonferenz vom 20./22. Oktober 2011 aufgelisteten , bundeseinheitlich genutzten PHW hinaus weitere PHW? Wenn ja, welche und warum? Antwort: Nein. 3. Wie viele und welche PHW sind aktuell in Datenbanken des Schleswig- Holsteinischen Polizei insgesamt gespeichert und abrufbar? Um eine Aufschlüsselung nach den einzelnen PHW wird gebeten. Antwort: Siehe Vorbemerkung der Landesregierung. 4. Wieviele Eintragungen eines PHW sind im gesamten Jahr 2013 neu angelegt worden und heute noch im Datenbestand? Um eine Aufschlüsselung nach den einzelnen PHW wird gebeten. Antwort: Siehe Vorbemerkung der Landesregierung. 5. Welche Eintragungen eines PHW wurden wie oft in den Jahren seit 2008 je- weils neu erfolgt? Um eine Aufschlüsselung nach den einzelnen PHW wird gebeten. Antwort: Eine Beantwortung der Frage ist nicht möglich, da eine unbestimmbare Anzahl der seit 2008 neu erfassten PHW inzwischen bereits wieder gelöscht wurde. Drucksache 18/2594 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 6. Wie viele Eintragungen eines PHW sind durch die Schleswig-Holsteinische Polizei in den Jahren seit 2008 im INPOL erfolgt und heute noch im Bestand? Um eine Aufschlüsselung nach Jahr und PHW wird gebeten. Antwort: Siehe Vorbemerkung der Landesregierung. 7. Welcher Rechtsweg steht von der polizeilichen Datenspeicherung in Form der PHW Betroffenen offen, um sich gegen stigmatisierende PHW (zum Beispiel geisteskrank und Ansteckungsgefahr) vorzugehen und diese löschen zu lassen ? Antwort: Widerspruch und Verwaltungsrechtsweg. 8. Welche bundeseinheitlichen Regelungen, Richtlinien u.ä. existieren zum Um- gang mit PHW? Welche spezifischen Ergänzungen gibt es hierzu für Schleswig -Holstein? Antwort: Siehe Vorbemerkung der Landesregierung, keine landesspezifische Ergänzung .