SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2595 18. Wahlperiode 2015-01-09 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfgang Dudda (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Liegevermerke bei Polizei und Staatsanwaltschaft Werden bei der Landespolizei und den Staatsanwaltschaften Liegevermerke statistisch erfasst? Wenn ja: 1. Wie hoch war die Anzahl der Liegevermerke bei der Landespolizei und den Staatsanwaltschaften in den Jahren 2012 und 2013 (untergliedert nach Polizeidirektionen und Abteilungen bei der Polizei sowie Staatsanwaltschaft und Abteilung)? Bitte auch den Deliktsbereich angeben, für den die jeweilige Abteilung zuständig ist. 2. Wie schlüsseln sich die angegebenen Liegevermerke nach den unterschiedli- chen Deliktsarten der jeweils verantwortlichen Dienststellen auf? 3. Gibt es verschiedene Kategorien von Liegevermerken? Wenn ja, welche? 4. Welche konkreten Maßnahmen werden ggf. ergriffen, um die Zahl der Liegevermerke zu reduzieren? Wie wurde die Anzahl der Liegevermerke bei der Personalbedarfsbemessung berücksichtigt? Drucksache 18/2595 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 5. Wie lang ist durchschnittliche Liegedauer einer Akte mit Liegevermerk bei den unterschiedlichen Deliktsarten der jeweils verantwortlichen Dienststellen? 6. Wenn nein, warum erfolgt eine statistische Erfassung nicht? Antwort zu Fragen 1 – 6: Der Begriff „Liegevermerk“ ist innerhalb der schleswig-holsteinischen Landesverwaltung nicht bekannt und deshalb auch kein Gegenstand statistischer Erfassung .