SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2596 18. Wahlperiode 2015-01-09 Kleine Anfrage des Abgeordneten Uli König (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Kontrolle der Fahrerlaubnis bei Verkehrsordnungswidrigkeiten Anmerkung: In den Medien wird berichtet, dass Marco Reus fünfmal ohne Führerschein geblitzt wurde, und kein einziges Mal kontrolliert wurde, ob er im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. 1. Wie viele Fahrzeuge sind in Schleswig-Holstein auf natürliche Personen zugelassen? Wie viele davon sind auf natürliche Personen zugelassen, die keine gültige Fahrerlaubnis haben? Antwort: Nach der aktuellen Statistik des Kraftfahrt-Bundesamtes (Stichtag 01.01.2014) sind 1.410.754 PKW auf natürliche Personen zugelassen. Für die Zulassung eines Fahrzeuges ist der Besitz einer Fahrerlaubnis nach der FahrzeugZulassungsverordnung nicht als Voraussetzung erforderlich. Angaben dazu werden daher nicht verlangt und sind dementsprechend auch nicht erfasst. 2. Wird in Schleswig-Holstein bei Verkehrsordnungswidrigkeiten mit den fahrenden Fahrzeugen wie z.B. Abstands- oder Geschwindigkeitsvergehen überprüft, ob der Fahrer eine gültige Fahrerlaubnis hat? Gibt es einen Unterschied zwischen Fällen, bei denen der Fahrer unmittelbar im Anschluss an das Vergehen angehalten wird, und solchen, bei denen dies nicht geschieht. Drucksache 18/2596 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Antwort: In sog. automatisierten Messverfahren erfolgt keine Überprüfung der Fahrerlaubnis des / der Fahrzeugführenden. Werden Fahrzeugführende nach Verkehrsverstößen angehalten, wird die Fahrberechtigung grundsätzlich überprüft. Soweit der Abgleich stattfindet: 3. In welchem Umfang geschieht die Kontrolle der Fahrerlaubnis bei Verkehrsordnungswidrigkeiten mit den fahrenden Fahrzeugen? Antwort: Führen Verkehrsteilnehmer bei Verkehrskontrollen keinen Führerschein mit, wird deren Fahrerlaubnis i. R. des sogenannten Kontrollberichtsverfahrens überprüft. Darüber hinaus können Fahrberechtigungen der Besitzer der neueren Kartenführerscheine beim Kraftfahrtbundesamt online überprüft werden.